Warum Kotztüte eine eingetragene Marke ist
Marke: Kotztüte (Wortmarke)
Registernummer: DE 302010065802
Anmeldetag: 26.11.2010
Inhaber: Manfred Speidel
Klasse 35: Unternehmensberatung; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers
Klasse 36: Erstellen von Steuergutachten und Steuerschätzungen
Klasse 45: Rechtsberatung
Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben.
Die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind immer in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.
Kotztüte ist aus dem einfachen Grund als Marke eingetragen, weil die Angabe Kotztüte mit den beanspruchten Dienstleistungen (s.o.) in keinem Zusammenhang steht. Für Papiertüten (Klasse 16) würde das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung hingegen zurückweisen.
Bildnachweis: Jeffrey Beall
Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0)
Google: Neues Logo – was bedeutet das für die Marke
Seit gestern präsentiert sich Google im neuen Gewand.
Neben neu strukturierten Suchergebnissen verwendet Google ein neues Logo.
Die Schattierung wurde weitestgehend entfernt, die Farben sind kräftiger. Insgesamt wirkt das neue Google Logo flacher als zuvor.
Altes Google Logo:

Neues Google Logo:

Das oben abgebildete, alte Google Logo ist als internationale Registrierung Nr. 881006 geschützt. Die Frage ist nun, ob durch die Verwendung des neuen Logos die internationale Registrierung Nr. 881006 weiterhin benutzt wird oder nicht.
Im Fall einer fünfjährigen Nichtbenutzung wird eine Marke wegen Verfalls löschungsreif, § 49 Abs. 1 MarkenG. Aus ihr können im Verletzungsfall keine Ansprüche geltend gemacht werden, § 25 Abs. 1 MarkenG.
(Diese Frage ist allerdings rein akademischer Natur, da der Begriff Google unabhängig von seiner grafischen Ausgestaltung durch eine Wortmarke geschützt ist.)
Die Frage wird durch § 26 Abs. 3 MarkenG beantwortet:
Als Benutzung einer eingetragenen Marke gilt auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, soweit die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern.
Dieser Norm kommt große praktische Bedeutung zu, da Zeichen regelmäßig dem Zeitgeschmack angepasst werden. Ob eine den kennzeichnenden Charakter einer Marke verändernde Abweichung vorliegt, richtet sich danach, ob der Verkehr, sofern er die eingetragene Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH GRUR 2008, 714, 716 – idw).
Als zulässige Änderungen sind Modernisierungen in Schrift und Bild zu bewerten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26 Rn. 112), insbesondere dann, wenn beibehaltene grafische Gestaltungselemente im Vordergrund stehen (BGH GRUR 1989, 510, 512 – Teekanne II). Das alte und das neue Google Logo verwenden dieselbe Schriftart, denselben Farbton und dieselbe Farbtonreihenfolge. Die Unterschiede beschränken sich auf die Schattierung, die als Gestaltungselement aber nicht im Vordergrund steht, und auf die Farbsättigung.
Dies zugrunde gelegt, fällt die Prüfung eindeutig zum Vorteil von Google aus. Es handelt sich um unwesentliche Änderungen, die den kennzeichnenden Charakter der internationalen Registrierung Nr. 881006 nicht verändern. Durch die Benutzung des neuen Logos wird die Benutzung der internationalen Registrierung Nr. 881006 fingiert.
Mehr im offiziellen Goole Blog: A spring metamorphosis — Google’s new look
Besprechung des Logos bei Brand New: An Inconvenient Drop Shadow
Episode 2 – Bill erklärt die Markenformen
Weiter: Episode 1 – Bill hat eine Marke angemeldet
Wortmarken der Bundesrepublik Deutschland
Nicht nur Privatpersonen und Unternehmen besitzen Marken, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland – und zwar hunderte.
Das Portfolio beinhaltet Fantasienamen, Abkürzungen, Amtsbezeichnungen und sogar Marken für Parfümeriewaren und Spielzeug. Eine kleine Auswahl an Wortmarken:
V-Modell
39631851, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
u.a. Druckereierzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmittel; Ausbildung;
ORSIS
39983293, BRD, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung
u.a. Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, nämlich von Simulationsprogrammen für Einsatzplanung, Fördern und Hemmen der Bewegung im Gelände
DPMA
30016949, BRD, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz
u.a. Überwachung, Verwaltung und Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte für andere; Recherchen nach gewerblichen Schutzrechten
ADMIN
30041082, BRD, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung
u.a. Bauwesen; Reparaturwesen im Bereich Bauwesen;
INKA
30041084, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
Gespeicherte Programme für die elektronische Datenverarbeitung; Erstellen von Programmen für die elektronische Datenverarbeitung
Rohrbuch
30041092, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
u.a. Bauwesen; Reparaturwesen im Bereich Bauwesen;
BND
30058359, BRD, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst
u.a. Sammeln, Auswerten, Bereitstellen und Übermitteln von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind
MOCASSIN
30134515, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
u.a. Druckerzeugnisse; Ausbildung und Unterhaltung
Eintragungsurkunde: Farbmarke weiß

Eintragungsurkunde des HABM
Vielleicht ist es auch eine weiße Bildmarke auf weißem Grund?
Nein, offenbar hat es das Amt versäumt, die Wiedergabe der Wortmarke in das dazu vorgesehene weiße Feld einzufügen. Das Aktenzeichen wurde unkenntlich gemacht, der Rest sieht so aus, wie es uns das HABM übermittelt hat.
Fundstücke: Kieler Marken
Bedauerlicherweise wurde die älteste Kieler Marke auf Antrag der Inhaberin im Jahr 2005 gelöscht. Es handelte sich um die Wortmarke Polarstern mit Anmeldepriorität vom 04.11.1896. Die Marke war eingetragen in Klasse 33 für “Branntweine, Liköre und Spirituosen”. Inhaberin war die Seagram Deutschland GmbH, Kiel.
Noch immer als Firmenlogo dient die am 17.06.1913 angemeldete Bildmarke der Raytheon Marine GmbH, Kiel. Die Marke ist eingetragen in Klasse 09 für “Kreiselkompasse, Empfangsapparate, Kreiselkompasse mit Fernübertragung, andere Apparate, die in Verbindung mit Kreiselkompassen gebraucht werden, wie Peildiopter, Kursverzeichner, Registrierapparate, Mess- und Beobachtungsinstrumente mit eingebauten Kreiseln”.
Wiedergabe der Marke:

Raytheon Anschütz A10773
Basics: Die Markenformen
Marken können alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen und die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
§ 3 Abs. 1 MarkenG nennt Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstiger Aufmachung einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Wortmarken bestehen aus einzelnen oder mehreren Wörtern, aus einzelnen Buchstaben oder Zahlen. Beispiele sind Siemens, Hugo Boss, GTI und 4711.
Bildmarken sind Abbildungen jeglicher Art, beispielsweise der angebissene Apfel der Firma Apple. Als Unterfall hierzu existiert die Wort-/Bildmarke, die Wörter mit Abbildungen verknüpft. Ein Beispiel einer Wort-/Bildmarke ist das BMW-Logo, bestehend aus den Buchstaben BMW und der Stilisierung eines Propellers.
Dreidimensionale Marken bestehen aus einer dreidimensionalen Form. Ein Beispiel einer dreidimensionalen Marke ist die markante Form der Toblerone Schokolade. Die grafische Darstellung einer dreidimensionalen Marke erfolgt durch ihre zweidimensionale Abbildung.
Farbmarken bestehen aus einer konkreten Farbe oder einer konkreten Farbzusammenstellung. Die Farbe muss bei der Anmeldung genau klassifiziert werden. Die Farbmarke magenta der Deutschen Telekom AG ist beispielsweise mit RAL 4010, Pantone Rhodamine Red U bezeichnet.
Hörmarken bestehen aus Klängen unterschiedlichster Art. Dies können Melodien, Töne und sonstige Geräusche sein. Die grafische Darstellung einer Hörmarke erfolgt durch Notenschrift oder ein Sonagramm. Als Hörmarke sind oftmals die in der Werbung verwendeten Jingles geschützt.
Weiterlesen…

