Markenportrait: Vermögenskanzlei Lang

Vermögenskanzlei Lang

Registernummer 302017104958

Anmeldetag 16.05.2017

[Anzeige]

VERMÖGENSKANZLEI LANG GmbH – Vermögen erhalten und mehren.

Als Family Office und unabhängige Vermögensberatung vertreten wir zuverlässig und vertrauensvoll die Interessen unserer Kunden. Die VERMÖGENSKANZLEI LANG ist ein inhabergeführtes Unternehmen aus Hamburg und unterstützt Privatpersonen, Stiftungen sowie Unternehmer in der Kapitalanlage, Vermögenssteuerung und Generationenfolge.

Die Gründung des Unternehmens erfolgte im Jahr 2017. Der Gründer Steffen Lang hatte 20 Jahre lang in leitenden Funktionen führender Privatbanken gearbeitet und die Erfahrung gemacht, dass Banken oftmals eigene Produkte und Anlagelösungen vertreiben. Demgegenüber arbeitet die VERMÖGENSKANZLEI LANG nach dem Best-In-Class Ansatz. Anlageberatung erfolgt auf Grundlage eines marktoffenen und wettbewerbsorientierten Vergleichs- und Auswahlprozesses ohne Bindung an einzelne Anbieter. Auf diese Weise können wir unseren Kunden ein Versprechen geben: wir empfehlen nur, was uns so überzeugt, dass wir auch unser eigenes Geld investieren würden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten verzichtet die Kanzlei konsequent auf den Vertrieb eigener Produkte und die Vereinnahmung von Vertriebsprovisionen. 

Neben Angeboten zur standardisierten und individuellen Vermögensverwaltung sind Reporting, Kontrolle und die strategische Ausrichtung des Gesamtvermögens besonderer Fokus der Kanzlei. Persönlicher Service steht im Vordergrund. Eine Kooperation besteht mit der NACHLASSKANZLEI LANG, die das Angebot mit anwaltlicher Beratung zu Nachlassplanung und -management ergänzt.

Ersten Kontakt zu Prehm & Klare Rechtsanwälte erhielt ich durch ein kostenloses Beratungsgespräch mit Herrn Klare. Die Kanzlei war mir von einem Geschäftspartner empfohlen worden. Gegenüber alternativen Anbietern überzeugten mich die Kompetenz und die attraktiven Dienstleistungspakete. Alle Arbeiten wurden zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Ich habe die Kanzlei zwischenzeitlich auch schon selbst weiter empfohlen.

DPMA: Nichtigkeits- und Verfallsverfahren

Seit dem 01.05.2020 können Verfahren auf Erklärung der Nichtigkeit und Löschung einer eingetragenen Marke aufgrund eines entgegenstehenden älteren Rechts sowie wegen Verfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt vollständig durchgeführt werden. Dies war zuvor nur bei den ordentlichen Gerichten möglich.

Sowohl Nichtigkeitsverfahren als auch Verfallsverfahren können weiterhin bei den ordentlichen Gerichten eingeleitet werden. Eine Klage ist aber dann unzulässig, wenn bereits ein Antrag zu demselben Streitgegenstand beim DPMA gestellt wurde. Umgekehrt ist ein Antrag beim DPMA unzulässig, wenn über denselben Streitgegenstand eine Klage vor einem Gericht rechtshängig ist.

Im Vergleich zu Gerichtsverfahren können die Verfahren beim DPMA für den Antragsteller wegen der niedrigeren Gebühren kostengünstiger sein.

Pressemitteilung des DPMA: https://www.dpma.de/service/presse/pressemitteilungen/20200429.html