Amazon Markenregistrierung auch mit EU-Marke möglich – amazon brand registry Teil 3

Die amazon brand registry wird von deutschen Händlern derzeit hauptsächlich mit deutschen Wortmarken gefüttert.
Viele Händler, die nur eine Wort-/Bildmarke besitzen, versuchen derzeit fast schon hektisch ihre Wort-/Bildmarke auch als Wortmarke schützen zu lassen. Das klappt oftmals aber nicht, was zu Frust führt.

Die allermeisten Wort-/Bildmarken wurden nämlich in dieser Form (also Kombination aus Wort und Grafik) so angemeldet, weil der Wortbestandteil allein nicht schutzfähig (zu beschreibend) war. Dies ist oftmals darauf zurückzuführen, dass die Anwälte der Wort-/Bildmarkeninhaber für diese einfach nur die Marke angemeldet haben, ohne die Händler darüber aufzuklären, dass eine Wort-/Bildmarke gerade nicht den Schutz für ein Wort oder die Worte verschaffen kann, die nur glatt beschreibend, also nicht kennzeichnend sind. Wenn ein Beleuchtungs-Händler also eine Wort-/Bildmarke „LED-Shop“ besitzt (rein zufälliges Beispiel), ist diese eigentlich nichts wert, weil die Worte „LED-Shop“ für den Handel mit LEDs nicht schutzfähig sind.

Auch wenn Amazon zukünftig in der amazon brand registry die Hinterlegung von Wort-/Bildmarken in einer zweiten Welle wieder zulassen sollte, kann der Wort-/Bildmarkeninhaber von „LED-Shop“ selbst nach erfolgter Hinterlegung mit dieser Marke nicht verhindern, das andere Händler sich an die Angebote anhängen und die Buybox mit besetzten. Wir erinnern uns: nur Wortmarkeninhabern wird diese Möglichkeit vorbehalten sein.

TIPP: Sofern es sich allerdings um Grenzfälle der Eintragungsfähigkeit von Wortmarken handelt, gibt es noch eine Hintertür, die die Händler kennen sollten.
Oftmals werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nämlich Wortmarkeneintragungen abgelehnt, die vom EU-Markenamt (EUIPO) als wortmarkeneintragungsfähig beurteilt werden. Die EU-Marke (europäische Marke) gilt nach Eintragung in allen 28 europäischen Mitgliedsländern. Der Grund für die unterschiedliche Eintragungspraxis liegt ganz klar darin begründet, dass beim EU-Markenamt viele ausländische Prüfer arbeiten, die etwas lockerer sind.

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OLG Frankfurt: keine irreführende Werbung mit ®, falls …

… falls eine bestehende Marke lediglich geringfügig abgewandelt wird und sich die Abweichungen in dem Rahmen halten, der den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändert.

In Abgrenzung zu den Fällen, in denen überhaupt kein Markenschutz besteht, hat das OLG Frankfurt erneut über einen Fall entschieden, in welchem der Verwender des Symbols ® Inhaber einer Wort-/Bildmarke ist, in einem Angebot bei Amazon jedoch nur einen Wortbestandteil dieser Marke mit dem Symbol ® kennzeichnete.

Dies stelle in dem konkreten Fall keine irreführende Werbung dar. Denn bei dem mit dem Symbol ® gekennzeichneten Wortbestandteil handele es sich um den allein kennzeichnungskräftigen Bestandteil der Wort-/Bildmarke. Die Weglassung der weiteren Bestandteile verändere deshalb den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht maßgeblich.

Leitsätze:

  1. Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz beansprucht („R im Kreis“), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es gleichwohl an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestandteils als rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 MarkenG darstellt.
  2. Eine Wort-/Bildmarke wird auch durch Verwendung eines Wortbestandteils allein rechtserhaltend benutzt, wenn dieser Wortbestandteil für sich kennzeichnungskräftig ist, weitere Wortbestandteile rein beschreibenden Charakter haben und die Bildbestandteil so unauffällig sind, dass sie vom angesprochenen Verkehr vernachlässigt werden (im Streitfall bejaht).

Entscheidung im Volltext: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 17.08.2017, Az.: 6 W 67/17

Meine Marke bei Amazon registrieren – amazon brand registry Teil 2

Wie versprochen führen wir die Serie „amazon brand registry“ fort. Zuletzt hatten wir über das Verifizierungsverfahren und den Verifizierungscode gesprochen.

Auf vielfachen Wunsch kommen wir noch einmal darauf zu sprechen, warum Amazon nur Wortmarken und keine Wort-/Bildmarken für die neue Amazon Markenregistrierung zulässt. Dazu muss man sich zunächst einmal vor Augen führen, wo der Unterschied zwischen diesen Markenformen liegt. Die Wortmarke zeichnet sich dadurch aus, dass sie von einzelnen oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen gebildet wird. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verwendet dabei die Standardschrift „Arial“. Mit umfasst sind neben allen Buchstaben (Kapitalbuchstaben oder kleine Buchstaben sowie Buchstabenzeichen) auch Zahlen, Zahlenbrüche, Hochzahlen und die üblichen Satzzeichen wie Punkt, Doppelpunkt, Komma, Bindestrich, Semikolon, Apostroph, Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Fragezeichen, runde und eckige und geschweifte Klammern sowie +, -, &, @, %, $, #, /, *, >, =, <, _, ~, §, Währungszeichen sowie eine ganze Reihe von Zeichen, die man nicht unbedingt täglich verwendet. Weiterlesen „Meine Marke bei Amazon registrieren – amazon brand registry Teil 2“

Markenportrait: ASCEND


Registernummer: 302016107419
Anmeldetag: 16.08.2016

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Als Anbieter öffentlicher WLAN Hotspots, für Städte und Gemeinden, Hotellerie und Gastronomie, sowie viele weitere Branchen, ist ASCEND stets darauf bedacht allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Da unser Schwerpunkt auf der technischen Realisierung liegt, freuen wir uns über die kompetente Beratung von Prehm & Klare im Markenrecht. Vor Kurzem haben wir den Freizeitpark Belantis mit Marketing-WLAN und die Innenstadt von Nagold mit öffentlichen WLAN versorgt. Für Projekte dieser Größenordnung ist gute Teamarbeit von Anfang, bis zum Ende, die wichtigste Voraussetzung. Sowohl vor der Markenanmeldung, als auch danach fühlen wir uns von Prehm & Klare, stets rundum versorgt.

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