Revolution durch amazon brand registry – die neue Amazon Markenregistrierung!

Seit Mai 2017 ist für Amazon-Händler, die Inhaber einer eingetragenen Wort-Marke sind, die Eintragung Ihrer Marken bei der modifizierten Amazon-Markenregistierung möglich. Doch weil das System neu ist und markenrechtliche Themen nicht immer einfach sind, kursiert viel Halbwissen und nur sehr wenige wissen, was Amazon tatsächlich vorhat und was demnächst für Probleme auf Sie zukommen können.

Unsere Kanzlei ist seit 17 Jahren fast ausschließlich im Markenrecht tätig und wir zählen auch hunderte Amazon-Händler zu unseren Kunden. Entsprechend erleben wir jeden Tag die Probleme und den Beratungsbedarf unserer Mandanten zum Thema Amazon und Markenrecht.

Die zukünftig anstehenden, ja geradezu revolutionären Neuerungen durch die neue amazon brand registry und was wirklich dahinter steckt, wollen wir mit den nächsten Beiträgen näher beleuchten.

Dabei soll es um die Vorteile der Amazon Markenregistrierung für Markeninhaber aber auch um die Voraussetzungen für die erfolgreiche Markenregistrierung gehen.


Zunächst aber mal eine Warnung! Wer vor dem 30. April 2017 bereits eine Marke bei Amazon registriert hat, muss sich wohl erneut registrieren.

Warum ist also die neue amazon brand registry wichtig für Händler auf der Amazon Plattform? Dabei muss man zunächst verstehen, dass die Wirkung der bei Amazon registrierten Marke ausschließlich auf die Amazon Plattform begrenzt ist.

Der Markeninhaber hat bei Amazon die Kontrolle über die Darstellung und Beschreibung des Markenprodukts. Allerdings ist mit dieser Kontrolle über die Produktseite bisher keine Monopolstellung in Bezug auf den Verkauf des Markenprodukts verbunden. Auch andere Händler können das markenrechtlich geschützte Produkt über Amazon verkaufen, jedenfalls solange der Verkauf legal ist. Ein Anhängen an das eigene Angebot wird durch die Markenregistrierung also bisher nicht automatisch verhindert. Die Amazon Markenregistrierung ist jedoch das geeignete Werkzeug um illegales Anhängen effektiv zu beenden. Zukünftig wird sich an dieser Stelle mutmaßlich etwas ändern.

Amazon möchte bei der neuen amazon brand registry nur Wortmarken hinterlegt wissen.

Es wird dabei von Amazon wohl als Grundwissen vorausgesetzt, was eine Wortmarke, Wort-/Bildmarke bzw. Bildmarke ist.

Es hat einen guten Grund, dass Amazon nur die Wortmarke zulässt. Die Wortmarke verschafft dem Inhaber nämlich in Bezug auf die registrierten Waren und Dienstleistungen quasi ein Monopol auf die markenmäßige Nutzung dieses Wortes. Sofern es z.B. um die Untersagung von sognannten „Anhängern“ an ein Verkaufsangebot geht, hilft einem nur die Wortmarke weiter, weil nur in dieser im Hinblick auf die geforderte Unterscheidungskraft verbrieft ist, dass der Händler das Monopol auf das Wort bzw. die Marke inne hat. Die Rechtsabteilung von Amazon forderte ursprünglich den Nachweis dieser eingetragenen Wortmarke bei Streitigkeiten hinsichtlich einer vorliegenden Markenverletzung auf Amazon noch händisch ab. Jetzt sind wir in einem Zwischenstadium. Parallel dazu versucht man durch die amazon brand registry zukünftig die Rechtsabteilung zu entlasten und bei bereits hinterlegten Marken einen Automatismus einzuführen.

Wie eine Marke bei amazon brand registry im Web hinterlegt wird, ist bereits oftmals das Thema von Beiträgen z.B. bei YouTube. Um dieses Frontend soll es in unseren Beiträgen jedoch nicht gehen. Wir gucken uns vielmehr an, was nach der amazon brand registry passiert und zukünftig strategisch zu beachten ist.

Als Tipp sei an dieser Stelle zunächst vermerkt, dass viele Händler bei der amazon brand registry scheitern, weil Sie den Verifizierungcode nicht bekommen.

Die Lösung des Problems sieht so aus, dass der anwaltlich vertretene Markeninhaber den Verifizierungscode nicht selbst bekommt, sondern Amazon aus Sicherheitsgründen den Anwalt, der als Vertreter im Markenregister hinterlegt ist, anschreibt und dieser den Verifizierungscode übermittelt bekommt. Der Händler sollte also vorher seinen Anwalt informieren, dass er möglicher Weise von amazon eine Nachricht bekommt und er diese bitte sofort an den Händler weiterleiten soll. Sie eine Verifizierungs-E-Mail sieht dann so aus:

Sehr geehrte Markenkontaktperson für die Marke XXXXX,

wir schreiben Ihnen zur Überprüfung der Identität einer Einzelperson, die XXXXX für die Amazon-Markenregistrierung anmelden möchte. Sie sind als Ansprechpartner für die registrierte Marke aufgeführt.

Wir können Ihnen den Namen des Antragstellers nicht mitteilen, haben diesen jedoch darum gebeten, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Um dem Antragsteller die Genehmigung zur Anmeldung der genannten Marke für die Amazon-Markenregistrierung zu erteilen, geben Sie bitte den unten aufgeführten Verifizierungscode an den Antragsteller weiter. Wenn Sie die Registrierung ablehnen, geben Sie den Code nicht weiter.

Verifizierungscode: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

HINWEIS:
Es kann vorkommen, dass Antragsteller und hinterlegte Markenkontaktperson identisch sind. In diesem Fall senden Sie uns einfach den oben genannten Code im ursprünglichen Fall. Über diesen Fall erhalten Sie in Kürze auch noch eine Benachrichtigung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit!

Freundliche Grüße vom

Team Amazon-Markenregistrierung

Solche und weitere Informationen werden wir Ihnen hier in weiteren Beiträgen in den nächsten 4-6 Wochen zur Verfügung stellen.

Sehr gerne nehmen wir dabei auch Anregungen durch amazon-Verkäufer und Ihre Erfahrung entgegen. Nutzen Sie einfach unsere Kommentarfunktion zum Beitrag.

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