Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015

Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Statistiken zu den Unionsmarkenanmeldungen aus den Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 veröffentlicht. Danach sind aus den Mitgliedsstaaten ca. 90.000 Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingegangen. Mit ca. 20.500 Anmeldungen war Deutschland der führende Mitgliedsstaat. Relativ gesehen, d.h. in Verhältnis zu den Einwohnern, stammten die meisten Anmeldungen aus Luxemburg. Regional betrachtet, stammten die meisten Anmeldungen wiederum aus der Region Paris, gefolgt von Barcelona, Madrid und Mailand.

Quelle und weitere Statistiken: Pressemitteilung 79/2016 vom 25.04.2016

World Intellectual Property Day 2016

wipo_ipday2016_poster_300Am 26. April ist der jährliche Welttag des geistigen Eigentums.

Dieses Jahr werden unter dem Motto “Digital Creativity: Culture Reimagined” die Fragen diskutiert, wie wir sicherstellen können, dass künstlerisch und kreativ Schaffende fair für ihre Arbeit bezahlt werden und ein globales System aussehen soll, das geistiges Eigentum auch in der Weite unserer digitalen Welt schützt. Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen.

Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen.

Weitere Informationen bei der WIPO.
Aktivitäten des DPMA.

500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

BayerischesReinheitsgebotAm 23.04.1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt, dass „forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

Heute ist dies als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannt. Das dazu passende „Bayerisches Bier“ ist als Kollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen (Registernummer 000226621 vom 03.05.1996). Inhaber ist der Bayerischer Brauerbund e.V.

Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen im Sinne des § 3 MarkenG eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden (§ 97 MarkenG).

Kollektivmarken werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verschiedener Anbieter mit übereinstimmenden Eigenschaften verwendet und können insoweit beispielsweise als ein Gütezeichen verstanden werden. Aber auch geografische Herkunftsangaben sind als Kollektivmarke eintragbar (§ 99 MarkenG).

Für die Anmeldung einer Kollektivmarke bedarf es im Rahmen einer Markensatzung genauer Angaben über den Zweck des Verbandes, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, über den Kreis der zur Benutzung befugten Personen, die Bedingungen für die Benutzung und über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen (§ 102 MarkenG).

Zoll: Jahresstatistik 2015

Zoll+Jahresbericht+2015Der Jahresstatistik des Zolls lassen sich zahlreiche Daten zur Tätigkeit der Zollverwaltung entnehmen. So haben die Zolldienststellen im Jahr 2015 rund 4 Millionen Waren im Gesamtwert von 132 Mio. Euro beschlagnahmt. Die im Wert höchste Kategorie stellt persönliches Zubehör wie Brillen, Taschen, Uhren und Schmuck, die im Gesamtwert von 65 Mio. Euro beschlagnahmt wurden. Der DIHK schätzt, dass in Deutschland bereits Zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber. Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden.

Quelle und Download: Die Zollverwaltung: Jahresstatistik 2015

Markenportrait: Stolzenburg Security

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Registernummer: 302012004274
Anmeldetag: 19.04.2012

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Die Stolzenburg Security GmbH, der freundliche Sicherheitsdienst Berlin, bietet unsere Dienstleistungen seit dem Jahre 2004 an. Hilfsbereite & top ausgebildete Mitarbeiter verschafften uns einen so guten Ruf in der Branche, dass wir mittlerweile für viele öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland tätig sind. Gerade deshalb war es für uns unumgänglich, unser Logo bzw. unsere Marke europaweit schützen zu lassen. Hierzu haben wir uns einen kompetenten Partner ausgesucht, die Kanzlei Prehm & Klare, mit dessen Arbeit wir sehr zufrieden sind.

 

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

DPMA: Wichtiger Hinweis für Nutzer von DPMAdirektWeb

DPMADas Deutsche Patent- und Markenamt bittet alle Markenanmelder, die im Zeitraum vom 01.03.-08.03.2016 eine Marke über das Portal DPMAdirektWeb angemeldet haben, mit der Markenabteilung unter der Telefonnummer 089 2195 1013 Kontakt aufzunehmen. Aufgrund technischer Probleme seien ca. 600 Markenanmeldungen nicht ordnungsgemäß erfasst worden. Welche Anmeldungen betroffen sind, könne das Amt allerdings nicht ermitteln und insoweit die Anmeldungen auch nicht selbst wiederherstellen (Quelle: Legal-Patent). Anmeldungen, die über die Software DPMAdirekt eingereicht wurden, sind nicht betroffen.

PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

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Kein Markenschutz für PEGIDA

Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) stehen der Anmeldung der Wortmarke PEGIDA die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Nach dieser Norm sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Bezeichnung PEGIDA stehe als schlagwortartige Bezeichnung für eine Anti-Islambewegung in Deutschland und sei als solche mittlerweile bekannt. Daher werde der Verkehr diese Bezeichnung wegen seiner entsprechenden Verwendung in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel für ein bestimmtes Unternehmen verstehen.

pegida+dpma

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Indisches Markenamt löscht 200.000 Anmeldungen

Das ging nach hinten los!

Der Weg von der Anmeldung zur Eintragung einer indischen Marke dauert gewöhnlich mehrere Jahre. Um dem Bearbeitungsrückstau Herr zu werden, hat das indische Markenamt einen drastischen Schritt unternommen: Es hat kurzerhand 200.000 Markenanmeldungen gelöscht. Die Löschungen erfolgten ohne Anhörung des Markenanmelders und sollten beanstandete Anmeldungen beseitigen, die vom Anmelder bisher nicht korrigiert wurden. Die auf einem Softwarealgorithmus basierende Löschung eliminierte jedoch wesentlich mehr Anmeldungen und auch solche, die vom Anmelder korrigiert, aber vom Amt nicht weiter bearbeitet wurden. Die Klärung des gesamten Ausmaßes der Löschung wird Monate in Anspruch nehmen. Rechtsanwälte vor Ort wurden eingeladen, eingereichte Anmeldungen mit dem verbliebenen Bestand beim Amt abzugleichen. In der Folgezeit werden wir Mandanten über das Schicksal ihrer Anmeldung informieren.