500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

BayerischesReinheitsgebotAm 23.04.1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt, dass „forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

Heute ist dies als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannt. Das dazu passende „Bayerisches Bier“ ist als Kollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen (Registernummer 000226621 vom 03.05.1996). Inhaber ist der Bayerischer Brauerbund e.V.

Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen im Sinne des § 3 MarkenG eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden (§ 97 MarkenG).

Kollektivmarken werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verschiedener Anbieter mit übereinstimmenden Eigenschaften verwendet und können insoweit beispielsweise als ein Gütezeichen verstanden werden. Aber auch geografische Herkunftsangaben sind als Kollektivmarke eintragbar (§ 99 MarkenG).

Für die Anmeldung einer Kollektivmarke bedarf es im Rahmen einer Markensatzung genauer Angaben über den Zweck des Verbandes, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, über den Kreis der zur Benutzung befugten Personen, die Bedingungen für die Benutzung und über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen (§ 102 MarkenG).

„Can’t get enough of that wonderful Duff.“

Mexican marketing man brings Homer Simpson’s favourite beer to life

The Financial Times berichtet über Rodrigo Contreras, der in Tijuana, Mexiko, Duff Bier produziert. Duff war ursprünglich eine fiktive Biermarke in der Serie „The Simpsons“.

Nach Angaben von Herrn Contreras würden in Europa mittlerweile über 1,2 Millionen Einheiten pro Monat abgesetzt werden, in Mexiko seien es um die 400.000 Einheiten. Auf den US-Markt ziele er vorerst nicht. Ihm sei noch unklar, wie sich 20th Century Fox, die Rechtsinhaberin der „Simpsons“, verhalten würde.

Die wäre sicherlich nicht erfreut. Fox führt zur Zeit Prozesse in Mexiko (gegen einen anderen Herrn), Spanien, Belgien und Argentinien. In Australien war sie bereits erfolgreich. Fox ist auch in Europa rechtlich aktiv, wobei die Markensituation hier etwas unübersichtlich ist.

Ein Auszug an Duff-Marken (nur Klasse 32 „Bier“) mit Aktenzeichen, Anmeldepriorität und Rechtsstand:

Duff
DE39656403, 28.12.1996
Gelöscht (Nichtverlängerung)

Duff
DE39833507, 16.06.1998
Gelöscht (Widerspruch)

DE39901100
DE39901100, 12.01.1999
Eingetragen (Widerspruch ohne Auswirkungen)

Duff
DE39951918, 25.08.1999
Gelöscht (Verzicht)

DE302008077070
DE302008077070, 10.12.2008
Eingetragen (Widerspruch anhängig)

DE302009021478
DE302009021478, 09.04.2009
Eingetragen (Widerspruch möglich)

Extra Duff
DE302009054830, 11.09.2009
Angemeldet

EXTRA DUFF ORIGINAL ONE
DE302009057746, 29.09.2009
Angemeldet

EM01341130
EM01341130, 11.10.1999
Eingetragen
Anm.: Inhaber TWENTIETH CENTURY FOX FILM CORPORATION

EM07558984
EM07558984, 29.01.2009
Angemeldet (Widerspruch anhängig)

EM07560311
EM07560311, 29.01.2009
Angemeldet (Widerspruch anhängig)

EM08351091
EM08351091, 09.06.2009
Angemeldet (Widerspruch anhängig)

DUFF
IT0000823996, 04.08.1998
Eingetragen

DUFF
GB2123701, 14.02.1997
Eingetragen

DUFF BEER
GB2123701, 14.02.1997
Eingetragen