Neufassung der Markenrechtsrichtlinie

Europarl Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken neugefasst.

Diese kann ab sofort hier eingesehen werden: RICHTLINIE (EU) 2015/2436 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung)

Ancelotti: Wem gehört der designierte Bayern Trainer?

Überraschendes aus dem Markenregister gibt es über Carlo Ancelotti, den nächsten Trainer des FC Bayern München, zu berichten. Die EU-weiten Markenrechte für das Kennzeichen „ANCELOTTI“ liegen bei der Chelsea Football Club Limited.

Mit Priorität vom 12.06.2009 (GM 008361032) beansprucht der Londoner Premier League Club die Markenrechte in den Klassen 16, 25 und 26. Konkret umfasst die Marke folgende Waren:

16 Druckereierzeugnisse; Zeitungen, Zeitschriften; Bücher; Fotografien; Programmordner; Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmittel; Geburtstagskarten; Postkarten, Notizblöcke, Fotoalben; Adressbücher; Notizhefte, Schreibstifte, Bleistifte, Radiergummis, Bleistiftspitzer, Lineale, Lesezeichen; Poster und Plakate; Kalender, Geschenktaschen, Geschenkpapier, Kugelschreiberhüllen, Umschläge, Etiketten, Wandtafeln, Größenskalen, Tragetaschen; Drucke; Scheckhefthüllen; Bilder; Postermagazine; Lesezeichen; Terminkalender und Tagebücher; Papierblöcke; alles soweit in Klasse 16 enthalten.

25 Oberbekleidungsartikel; Sportbekleidungsartikel; Schuhwaren, soweit sie Bekleidungsstücke sind; und Kopfbedeckungen; Hemden; Shorts; T-Shirts; Socken; Sweatshirts/Sweater; Mützen (Kopfbedeckung); Hüte; Hals-, Kopf-, Schultertücher; Jacken; Morgenmäntel; Schlafanzüge; Hausschuhe; Boxershorts; Babystiefel; Lätzchen; Strampelanzüge; Schlafanzüge für Babys; Latzhosen; Hosenträger; Armbänder; Trainingsanzüge; Krawatten; Freizeitbekleidung; Bade- und Strandbekleidung; Bademäntel; Unterwäsche und Wirkwaren; Gürtel.

26 Abzeichen, soweit sie in Klasse 26 enthalten sind; Rosetten aus textilen Materialien; Aufnäher; Mini-Fußballausrüstung als Dekorationsartikel.

Von 2009 bis 2011 war Carlo Ancelotti Cheftrainer des FC Chelsea und gewann in dieser Zeit mit seiner Mannschaft die englische Meisterschaft. Nach seinem Wechsel zu Paris Saint-Germain im Sommer 2011 blieben die Markenrechte jedoch in London.

Markenportrait: Immoveo

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Immoveo
Registernummer: 302015107702
Anmeldetag: 10.11.2015

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Immoveo – Immobilienverwaltung mit 360°-Service

Die von Dominik Groebler geführte immoveo Group ist aus einem traditionellen Familienunternehmen der Immobilienwirtschaft hervorgegangen.

Das Unternehmen bietet seinen Kunden als vielseitiger Hausverwaltungsdienstleister einen maßgeschneiderten Service, der alle wichtigen Bereiche der Verwaltung abdeckt.

Dieser wurde im Laufe der Jahre durch die Geschäftsbereichserweiterung um mehrere Tochterfirmen weiter verbessert.

So wird durch die Erweiterung um den Versicherungsmakler Curamondo eine schnelle Abwicklung im Schadensfall gewährleistet. In Kombination mit dem Wärmemessdienst thermoveo soll die Kundenzufriedenheit garantiert werden. Durch den Zuwachs wird eine Unabhängigkeit von dritten Dienstleistern gewährleistet, wodurch effizienter und qualifizierter gearbeitet werden kann.
Zur Pflege und Instandhaltung der von immoveo verwalteten Liegenschaften wurden die Wichtelmänner angeschlossen. Mit den Bereichen Hausmeisterservice, Winterdienst, Garten- und Grünpflege sorgen sie dafür, dass alle am Gebäude anfallenden Arbeiten zuverlässig ausgeführt werden.

Durch die Tochtergesellschaften werden alle Bereiche des Immobilienmanagements abgedeckt – sie arbeiten so Hand in Hand, greifen ineinander und sorgen für höchste Kundenzufriedenheit.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: International Trademark Publication Register

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: International Trademark Publication Register

ITPR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Markenportrait: homefort

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

homefort
Registernummer: 302015106154
Anmeldetag: 17.09.2015

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Wie so oft im Leben erkennt man einen Bedarf dann, wenn man ihn selbst hat. Als Eigentümer eines Einfamilienhauses war Firmengründer und Geschäftsführer Oliver Kremers auf der Suche nach der passenden Alarmanlage für sich und seine Familie. Die Suche war wenig zufriedenstellend, denn wenn man eine Alarmanlage kaufen möchte, hat man es vom Hersteller über den Monteur bis hin zum Sicherheitsdienst mit unterschiedlichsten, allesamt teuren Ansprechpartnern zu tun. Jeder von ihnen spricht eine hochkomplexe Sprache.

homefort hat es sich zur Aufgabe gemacht, Privatkunden Sicherheitsleistungen bereitzustellen, die sonst in Deutschland fast ausschließlich Unternehmen oder zahlungskräftigen Privatpersonen zur Verfügung stehen. Hierbei geht es um Smart Security-Alarmanlagen in Kombination mit Wachdienstleistungen. Beides ist in der Regel recht teuer und somit nur für einen Bruchteil der Bevölkerung zugänglich. Wir von homefort sind aber der Auffassung, dass Sicherheit kein Luxus sein sollte.

Auf unserer Internetseite kann sich der Kunde über die verschiedenen Komponenten unseres Angebotes informieren. Gerne berät ihn unser Kundendienst. Entweder er wählt eines der fertigen Pakete oder stellt sich selbst eins zusammen. Im Anschluss an die Beauftragung wird ein Installationstermin vereinbart. Während diesem wird das zuvor gebuchte Angebot je nachdem noch einmal angepasst. Vielleicht merkt der Kunde ja, dass er eine Komponente gar nicht braucht. Vor Ort wird er in die Alarmanlage und je nachdem auch in die dazugehörige App eingewiesen. Es erfolgt ein Test zusammen mit dem Wachdienst, außerdem wird gemeinsam ein Alarmplan festgelegt, also die Frage geklärt: Wie möchte der Kunde, dass wir im Falle eines Alarms vorgehen?

Von der Zusammenarbeit mit Prehm & Klare Rechtsanwälte waren wir begeistert, da wir selber Fans von persönlichen, professionellen und schnellen Service sind. Unsere Markenanmeldung verlief völlig unkompliziert.

homefort

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Markenportrait: STRANDHAUS LONG ISLAND

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302015106829
Registernummer: 302015106829
Anmeldetag: 09.10.2015

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Sylt-Beraterin für Immobilien Baerbel Wiegandt ist mit Herz und Seele Gastgeberin. Sie liebt es ihre Gäste zu verwöhnen und es macht ihr große Freude zu sehen, wenn diese sich ausgesprochen wohlfühlen. So überprüft sie jedes Objekt persönlich, bevor sie es im Auftrag des Eigentümers vermietet und betreut nicht mehr als 130 Objekte zur gleichen Zeit. Ob es sich um den Verkauf von Immobilien oder um die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern handelt, die Sylt- Beraterin kümmert sich jeden Tag darum, dass alle Details perfekt stimmen oder ob etwas verbessert oder erneuert werden muss. „Wir pflegen
den direkten Kontakt zum Kunden und interessieren uns sehr für seine Wünsche“, betont sie. Mit Bodenständigkeit, Herzlichkeit und viel Engagement kümmert sie sich gemeinsam mit ihrem Team um das Wohl ihrer Gäste. Neben den gepflegten Appartements und Ferienhäusern gibt es noch ihre ganz besonderen „Perlen“: Die Häuser „Boardinghouse“, „Strandhaus Long Island“ und „Meerlust“ sind auch für die Langzeitvermietung bestens geeignet: Großzügig, persönlich, individuell, genau wie Baerbel Wiegandt es sich wünscht.

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Markenportrait: Crosspandables

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Crosspandables
Registernummer: 302013004644, 302015104367
Anmeldetag: 04.07.2013, 14.07.2015

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Vor ca. 3 Jahren sprach ich während meiner Fitness Trainer Tätigkeit mit einem Bekannten darüber, einen Kurs im Fitness Studio nur für „Männer“ anzubieten!
Anfangs waren wir 5 Personen und trainierten ohne richtiges Konzept einfach drauf los.

Durch unsere Facebook Webseite erreichten wir allerdings einige Gleichgesinnte und waren schnell Gesprächsthema in den Fitness Studios, in denen ich arbeitete.
Viele sagten: „Daraus kann nichts werden“ oder „Zirkus Training“.
Leider empfand ich den damaligen Namen nicht passend für das Projekt.
Per Zufall kam mir nach ein paar Feierabend Bier und einen Expendables Trailer der Name Crosspandables in den Kopf.

Weiterlesen „Markenportrait: Crosspandables“

Gemeinsame Praxis zur Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden Wörtern

Im Rahmen des Konvergenzprogramms, das die Amtspraxis der nationalen Markenämter und des HABM angleichen soll, haben sich diese auf eine gemeinsame Praxis zur Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden oder nicht unterscheidungskräftigen Wörtern geeinigt.

Nicht als Marke eintragungsfähig sind grundsätzlich Wort-/Bildmarken, bei denen der Wortbestandteil in einer gängigen Schriftart dargestellt wird. In diesem Fall verleiht auch das Hinzufügen einer Farbgestaltung oder von Satzzeichen oder anderen üblicherweise im Geschäftsverkehr verwendeten Symbolen oder einfachen geometrischen Formen dem Zeichen keine Unterscheidungskraft.

Eine Wort-/Bildmarken mit beschreibenden oder nicht unterscheidungskräftigen Wörtern kann allerdings Unterscheidungskraft erlangen, wenn sie zusätzliche grafische Elemente als Teil der Beschriftung aufweist, die die Aufmerksamkeit des Verbrauchers von der beschreibenden Bedeutung abzulenken vermögen.

Das vollständige Konvergenzprogramm kann hier abgerufen werden: Gemeinsame Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden7nicht unterscheidungskräftigen Wörtern (PDF)

Bildquelle: "inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0

Markenportrait: ADVA

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

ADVA
Registernummer: 302015000874
Anmeldetag: 06.02.2015

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ADVA
ADVA BERATER aus Dresden ist spezialisiert auf Steuerberatung, Unternehmensberatung und Unternehmensfinanzierung. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit als Steuerberater und Unternehmensberater verfügen die Gründungspartner Steuerberaterin Susan Lösch, Steuerberater Karsten Lorenz und Unternehmensberater Lie Milbratt über umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen in den Fachgebieten Unternehmensgründung, Wachstum, Unternehmensnachfolge sichern, Unternehmensbewertung und Unternehmensfinanzierung. Die Beratung ist dabei speziell auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen im Raum Sachsen ausgerichtet.
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Markenportrait: EFFITION

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

EFFITION
Registernummer: 302015100379
Anmeldetag: 05.03.2015

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effition® – Klarheit – Effizienz – Sicherheit

Anfang 2015 beschlossen wir, unser Unternehmen neu auszurichten und die fast 20-jährige Erfahrung in den Themen rund um Organisation und IT in einer neuen Marke zu bündeln.

Die Begriffsfindung ging dabei sehr schnell: effition, zusammengesetzt aus Effizienz durch Information. Die Marke bildet perfekt ab, worum es uns geht.

Die Kanzlei Prehm & Klare unterstützte uns dabei kompetent, sicher und schnell mit der Eintragung dieser Marke ins Markenregister.
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Markenportrait: Görte & Tiedemann

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

005309811
Registernummer: EM 005309811
Anmeldetag: 13.09.2006

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Das Kieler Traditionsunternehmen Görte und Tiedemann (GuT), gegründet 1865, feierte am 2. Juli diesen Jahres sein 150-jähriges Jubiläum. Firma Görte und Tiedemann ist heute Sortimentsgroßhandel mit über 6000 Artikeln aus dem Bereich Haus, Hof und Garten und insbesondere Artikeln der persönlichen Schutzausrüstung sowie Systemlieferant für *Handschuhe die Begeistern*, bekannt unter dem Logo GUT-Produkte – die mit der aufsteigenden Möwe.

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Markenportrait: Aufzug-Zentrum

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302015000879
Registernummer: 302015000879
Anmeldetag: 06.02.2015

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Die Internetplattform Aufzug-Zentrum.de ermöglicht Eigenheimbesitzern, oder solchen die es werden mehrere Homelift Angebote zu vergleichen. Auch Fachplaner profitieren von dieser Dienstleistung, wenn beispielsweise ein Aufzug im Einfamilienhaus nachträglich eingebaut werden soll, oder von vornherein als technische Lösung in Betracht kommt, oder gar wie in einigen öffentlichen Bauvorhaben gefordert wird. Dies macht natürlich eine gewisse Vorarbeit nötig und eine Unterstützung durch einen Architekten ist sehr sinnvoll. Viele Bereiche der Bauplanung werden gestreift und ein Planer oder Architekt ist am besten in der Lage den Einbau für einen Behindertenaufzug zu begleiten.

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Markenportrait: FINE FITNESS

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

FINE FITNESS
Registernummer: 302014000616
Anmeldetag: 29.01.2014

Klasse(n) Nizza 35:
Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, Sportbekleidung, Sport- und Fitnessartikel und Sport- und Trainingsgeräte; Dienstleistungen einer Holding-Gesellschaft, nämlich Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Werbung und Büroarbeiten für verbundene Unternehmen; betriebswirtschaftliche Beratung; organisatorische Beratung; Unternehmensberatung
Klasse(n) Nizza 41:
Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Durchführung von Fitnesskursen; Organisation und Durchführung von Trainingsveranstaltungen; Coaching
Klasse(n) Nizza 44:
Gesundheits- und Ernährungsberatung

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Spiegel Online: Google heißt Alphabet – und BMW ist platt

2856173673_98ab05e317_z Google gliedert sich neu und gründet eine Holding namens Alphabet. Doch die Domain alphabet.com ist längst vergeben und weist zur Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, einem Tochterunternehmen von BMW. Wie ist das jetzt mit dem Markenrecht? Spiegel Online fragt nach, wir geben einige Antworten.

Bildnachweis:
Carlos Luna, Creative Commons Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Markenportrait: compgovernance

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

compgovernance
Registernummer: 302015100577
Anmeldetag: 11.03.2015

Klasse(n) Nizza 16:
Lehr- und Unterrichtsausrüstung
Klasse(n) Nizza 35:
Unternehmensberatung; betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung
Klasse(n) Nizza 41:
Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Schulungen, Seminaren, Workshops [Ausbildung], Vortragsveranstaltungen; Coaching; Training

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Markenportrait: Meereszeiten

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Meereszeiten
Registernummer: 3020151007939
Anmeldetag: 18.03.2015

Klasse(n) Nizza 41:
Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen; kulturelle Aktivitäten; sportliche Aktivitäten; Organisation und Durchführung von Tagungen und Konferenz
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Vermietung von Konferenz-, Ausstellungs- und Tagungsräumen
Klasse(n) Nizza 44:
Dienstleistungen zur Körper- und Schönheitspflege

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WIPO: zahlreiche Gebührenänderungen ab 04. Juli

WIPOFür Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierungen) treten am 04.07.2015 zahlreiche Gebührenänderungen in Kraft, die die individuellen Gebühren der Vertragsstaaten betreffen. Die Gebührenänderungen beruhen auf den starken Änderungen des Wechselkurses von Schweizer Franken zu den jeweiligen nationalen Währungen. So waren bisher (und sind heute am 03.07.) für die Benennung der Europäischen Union individuelle Gebühren in Höhe von 1.111 CHF bis zu drei Klassen und 192 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse zu zahlen. Ab dem 04.07.2015 betragen die individuellen Gebühren der EU 912 CHF bis zu drei Klassen und 157 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse.

Quelle: WIPO, Madrid Highlights 2/2015