Google AdWords – Brechen jetzt alle Markendämme?

Google teilt heute mit, dass zum 14.September 2010 eine neue Richtlinie für die Buchung von Keywords in Kraft gesetzt wird.

Der Suchmaschinenriese Google setzt zum 14. September eine neue Richtlinie für die Buchung von Keywords in Kraft. Im Kern wird sie die Verwendung von Markennamen erlauben, auch wenn der Werbungtreibende nicht Inhaber der Marke ist.
Quelle: W&V

Demnach erlaubt Google jetzt wieder bei seiner AdWords-Werbung das Einsetzen fremder Marken als AdWord.

Der EuGH hatte in den Louis Vuitton und Eurochallenges-Entscheidungen Google von der Haftung für derartige Markenrechtsverstöße freigesprochen.

Nunmehr führt Google für sich einen Befreiungsschlag durch – anscheinend um Entlastung im eigenen Beschwerdemanagement für den Missbrauch von fremden Marken herzustellen.

Für Googles Werbekunden ist das aber kein Freibrief. In der Bananabay-Entscheidung des EuGH hat dieser viel mehr dargelegt, dass Werbung mit fremden Marken über Google AdWords-Kampagnen sehr wohl eine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn z.B. der Konsument hinsichtlich der Markenherkunft verwirrt wird.

Google legt dies anscheinend dahingehend aus, dass AdWords erlaubt buchbar sind, diese Markennamen aber nicht als Werbetext in der Kampagne auftauchen dürfen.

Hoffentlich wissen die Google-Werbekunden das auch, die nämlich im Gegensatz zu Google für solche Verstöße in der Regel haften. Es scheint so, dass zukünftig viele ins offene Messer laufen werden.

Top-Kanzleien 2009

Es ist wieder soweit. Das Anwaltsranking der Fachzeitschrift „MARKENARTIKEL“ für das Jahr 2009 ist soeben erschienen.

Das Redaktionsteam hat sich nach den Vorjahren (Ranking für 2007, Ranking für 2008) noch stärker ins Zeug gelegt und sehr aufwendige statistische Erhebungen im Bereich deutscher Markenanmeldungen unternommen, durch eine Reihe von Interviews sehr interessante Background-Informationen zu Tage gefördert und das alles zu einem schönen Fachartikel geformt.

Mit ein wenig Stolz dürfen wir bemerken, dass wir entgegen der allgemeinen wirtschaftlichen Flaute in 2009 bei der Anzahl der durchgeführten Markenanmeldungen signifikant um über 35 % zulegen konnten, während andere Kanzleien der Vorjahresrankings stark abgefallen sind.

Trotz der erheblich gestiegenen Anmeldezahlen konnten wir dabei unsere vergleichsweise hohe Eintragungsquote von über 84 % halten. Wie der Artikel zutreffend bemerkt, zählen letztlich nur die eingetragenen Anmeldungen. Der Vergleich der Eintragungsraten der meldeaktivsten Kanzleien auf Seite 4 des Artikels spricht insoweit wieder einmal für sich.