Widerspruch: Deutsche, die Englisch sprechen

Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke kann in jeder der 20 Amtssprachen der EU eingereicht werden. Daneben muss eine zweite Sprache gewählt werden, bei der es sich um eine der 5 Sprachen des Amtes handelt muss.

Als deutscher Anmelder bzw. als deutsche Kanzlei wählt man gewöhnlich Deutsch als erste Sprache und Englisch als zweite Sprache. Diese Wahl bestimmt unter anderem, in welchen Sprachen ein Widerspruchsverfahren gegen die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke geführt werden kann.

Wir dürfen jetzt erstmalig folgendes erleben: Ein deutscher Anmelder wird durch eine deutsche Kanzlei vertreten. Die erste Sprache der Anmeldung ist Deutsch, die zweite Sprache ist Englisch. Gegen die Anmeldung wird Widerspruch erhoben. Von einem deutschen Unternehmen, vertreten durch eine deutsche Kanzlei. Als Verfahrenssprache wählt die Kanzlei Englisch.

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Markenportrait: synagram

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

synagram
Registernummer: 302013002545
Anmeldetag: 16.04.2013

Klasse(n) Nizza 09:
Computersoftware [gespeichert]; elektronische Publikationen [herunterladbar]
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation mittels Portalen und Plattformen im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen
Klasse(n) Nizza 42:
Design von Computersoftware; technisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Design von Computersoftware; Computerhard- und Softwareberatung; Aktualisierung (Update) von Software

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LG Braunschweig zur Kündigung einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

jägermeister+underbergEine markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem sich die Parteien regelmäßig verpflichten, die Markenrechte des anderen zu achten und durch die Vornahme bzw. das Unterlassen bestimmter Handlungen weitere Konflikte zu vermeiden. Die Abgrenzungsvereinbarung dient der einvernehmlichen Streitbeilegung.

Im Jahr 1974 haben die Inhaber der Marken „Jägermeister“ und „Underberg“ eine solche Vereinbarung abgeschlossen, die im Wesentlichen die Verwendung der Farben grün und orange zwischen den Parteien regelt. Die Vereinbarung enthält keine Regelungen zur Kündigung. Jägermeister sprach nunmehr die Kündigung dieser Vereinbarung aus, Underberg hat der Kündigung widersprochen.

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Markenportrait: Locadeo

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Locadeo
Registernummer: 302013003529
Anmeldetag: 23.05.2013

Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Marketing, insbesondere Empfehlungsmarketing; Vermittlung und Abschluss von Verträgen für Dritte, insbesondere über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung und den Erwerb und die Veräußerung von Waren; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten; Unternehmens-, Organisations- und betriebswirtschaftliche Beratung; Systematisierung und Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Werbeforschung, insbesondere Beurteilung von Werbewirkung- und Nutzung von Medien; Markt- und Meinungsforschung; Planung von Werbemaßnahmen; Analyse von Einkaufs- und Nutzungsverhalten im e-commerce im Rahmen der Marktforschung; Preisvergleichsdienste; Marktforschung, nämlich zum Thema Preisoptimierung
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation mittels Portalen und Plattformen im Internet
Klasse(n) Nizza 42:
Entwicklung, Pflege, Installation von Software; Forschung auf dem Gebiet des Computerwesens, der Software und der Kommunikationstechnologie; Vermietung von Software zur Benutzung über das Internet und andere Kommunikationsnetze; Zurverfügungstellung von elektronischem Speicherplatz auf Servern; Dienstleistungen eines technischen Messlabors und eines Industriedesigners, nämlich Gestaltung und technische Analyse von Webseiten, Softwareanwendungen, mobilen Telekommunikationsendgeräten und sonstigen technischen Systemen; Produktforschung

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DPMA: Online-Anmeldung für Marken und Geschmacksmuster

DPMADas Deutsche Patent- und Markenamt plant ab November 2013 die Einführung von Online-Anmeldungen für Marken und Geschmacksmuster. Bisher standen ein Formular, wahlweise als DOC oder PDF, und die Software DPMAdirekt zur Verfügung.

Die Online-Variante DPMAdirekt WEB soll im Gegensatz zur Software DPMAdirekt ohne Signaturkarte funktionieren und den Anwender in sieben Schritten durch die Anmeldung führen.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA