LG Braunschweig zur Kündigung einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

jägermeister+underbergEine markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem sich die Parteien regelmäßig verpflichten, die Markenrechte des anderen zu achten und durch die Vornahme bzw. das Unterlassen bestimmter Handlungen weitere Konflikte zu vermeiden. Die Abgrenzungsvereinbarung dient der einvernehmlichen Streitbeilegung.

Im Jahr 1974 haben die Inhaber der Marken „Jägermeister“ und „Underberg“ eine solche Vereinbarung abgeschlossen, die im Wesentlichen die Verwendung der Farben grün und orange zwischen den Parteien regelt. Die Vereinbarung enthält keine Regelungen zur Kündigung. Jägermeister sprach nunmehr die Kündigung dieser Vereinbarung aus, Underberg hat der Kündigung widersprochen.

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