IPO UK klont Unionsmarken, internationale Registrierungen zu UK-Marken

Inhaber von Unionsmarken und internationalen Registrierungen mussten bisher darum bangen, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Markenschutz im Vereinigten Königreich zu stehen. Diese Sorge nimmt das IPO UK den Inhabern nun: Am 01.01.2021 klont das IPO UK alle eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit der Benennung der Europäischen Union zu vergleichbaren UK-Marken.

Dieser Vorgang erfolgt automatisch und kostenfrei, eine Mitwirkung der Inhaber der Unionsmarken und internationalen Registrierungen ist nicht erforderlich.

Der Klon wird dieselben Daten besitzen wie die Ausgangsmarke und denselben Status besitzen wie eine nach dem Recht des Vereinigten Königreichs angemeldete nationale Marke. Geklonte Marken sind an der Registernummer UK009 gefolgt von der Registernummer der Unionsmarke oder internationalen Registrierung zu erkennen.

Beispiel: Aus der Unionsmarke Nr. 000139964 „Mercedes-Benz“ der Daimler AG vom 01.04.1996 wird die vergleichbare UK-Marke Nr. UK009000139964 „Mercedes-Benz“ der Daimler AG vom 01.04.1996.

Inhaber von eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen werden somit weiterhin einen Markenschutz im Vereinigten Königreich besitzen.

Davon abweichend ist allerdings die Situation in Bezug auf Unionsmarken und internationale Registrierungen, die angemeldet, aber bis zum 01.01.2021 nicht eingetragen sind. Diese anhängigen Anmeldungen werden nicht automatisch geklont. Anmelder haben vielmehr die Gelegenheit, eine vergleichbare UK-Marke unter Beibehaltung des Anmeldetags der Unionsmarke oder der internationalen Registrierung kostenpflichtig bis zum 30.09.2021 beim IPO UK zu beantragen.

Die Unionsmarke und der Brexit

Was Markeninhaber aktuell bedenken müssen: Nach aktuellem Stand der Austrittsverhandlungen gibt es für die Inhaber von Unionsmarken keine Sicherheit, dass ihre Markenrechte nach dem 29. März 2019 im Vereinigten Königreich Gültigkeit behalten.

Im Fall eines sogenannten „harten Brexits“ kann man davon ausgehen, dass die Markenrechte aus der Unionsmarke im Vereinigten Königreich erlöschen.

Für Markeninhaber ergeben sich daher folgende Überlegungen: Ist das Vereinigte Königreich ein relevanter Markt, oder ist dort ein kurzfristiger Markteintritt geplant?

Wird diese Frage mit ja beantwortet, dann gilt es kurzfristig einen separaten Markenschutz im Vereinigten Königreich zu erlangen, um nicht im nächsten Frühjahr schutzlos dazustehen.

Möglich ist einerseits die nationale Markenanmeldung beim Intellectual Property Office, andererseits kann die vorhandene Unionsmarke über das Madrider Markensystem ins Vereinigte Königreich erstreckt werden. Die Anmeldung einer sogenannten Internationalen Registrierung bei der WIPO verursacht derzeit folgende amtliche Gebühren:

Grundgebühr EUIPO: 300 EUR
Grundgebühr WIPO: 653 CHF
Individuelle Gebühr UK: 227 CHF für die erste Nizzaklasse, 63 CHF für jede weitere Klasse

Der Vorteil dieser Internationalen Registrierung ist die Möglichkeit, zusätzlich zum Vereinigten Königreich weitere Staaten zu beanspruchen, die von der Unionsmarke nicht abgedeckt werden, so zum Beispiel die Schweiz, Norwegen, Russland aber auch außereuropäische Staaten wie China, Japan, USA und Australien.

Sollte UK mittelfristig ein relevanter Markt sein und der Markenschutz dort keine Priorität genießen, so können Unionsmarkeninhaber in Ruhe abwarten, welche Regelungen beim Brexit getroffen werden und bei Bedarf noch nach dem Austritt den Markenschutz im Vereinigten Königreich beantragen.

Amazon Markenregistrierung auch mit EU-Marke möglich – amazon brand registry Teil 3

Die amazon brand registry wird von deutschen Händlern derzeit hauptsächlich mit deutschen Wortmarken gefüttert.
Viele Händler, die nur eine Wort-/Bildmarke besitzen, versuchen derzeit fast schon hektisch ihre Wort-/Bildmarke auch als Wortmarke schützen zu lassen. Das klappt oftmals aber nicht, was zu Frust führt.

Die allermeisten Wort-/Bildmarken wurden nämlich in dieser Form (also Kombination aus Wort und Grafik) so angemeldet, weil der Wortbestandteil allein nicht schutzfähig (zu beschreibend) war. Dies ist oftmals darauf zurückzuführen, dass die Anwälte der Wort-/Bildmarkeninhaber für diese einfach nur die Marke angemeldet haben, ohne die Händler darüber aufzuklären, dass eine Wort-/Bildmarke gerade nicht den Schutz für ein Wort oder die Worte verschaffen kann, die nur glatt beschreibend, also nicht kennzeichnend sind. Wenn ein Beleuchtungs-Händler also eine Wort-/Bildmarke „LED-Shop“ besitzt (rein zufälliges Beispiel), ist diese eigentlich nichts wert, weil die Worte „LED-Shop“ für den Handel mit LEDs nicht schutzfähig sind.

Auch wenn Amazon zukünftig in der amazon brand registry die Hinterlegung von Wort-/Bildmarken in einer zweiten Welle wieder zulassen sollte, kann der Wort-/Bildmarkeninhaber von „LED-Shop“ selbst nach erfolgter Hinterlegung mit dieser Marke nicht verhindern, das andere Händler sich an die Angebote anhängen und die Buybox mit besetzten. Wir erinnern uns: nur Wortmarkeninhabern wird diese Möglichkeit vorbehalten sein.

TIPP: Sofern es sich allerdings um Grenzfälle der Eintragungsfähigkeit von Wortmarken handelt, gibt es noch eine Hintertür, die die Händler kennen sollten.
Oftmals werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nämlich Wortmarkeneintragungen abgelehnt, die vom EU-Markenamt (EUIPO) als wortmarkeneintragungsfähig beurteilt werden. Die EU-Marke (europäische Marke) gilt nach Eintragung in allen 28 europäischen Mitgliedsländern. Der Grund für die unterschiedliche Eintragungspraxis liegt ganz klar darin begründet, dass beim EU-Markenamt viele ausländische Prüfer arbeiten, die etwas lockerer sind.

Weiterlesen „Amazon Markenregistrierung auch mit EU-Marke möglich – amazon brand registry Teil 3“

Änderungen der Unionsmarkenverordnung

Am 01.10.2017 treten zahlreichen Änderungen der Unionsmarkenverordnung in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die grafische Wiedergabe von Marken, die Einführung der Unionsgewährleistungsmarken und Verfahrensmodalitäten.

Zu den Änderungen der UMV bietet das EUIPO eine Informationsseite: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/eu-trade-mark-regulation.

Die neue Gewährleistungsmarke

"inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0Im ersten Quartal 2016 wurde das EU-Markenrecht erheblich reformiert. Die Gemeinschaftsmarke heißt nun Unionsmarke, das HABM heißt jetzt EUIPO, die amtlichen Registrierungsgebühren sind geändert worden und es wurde als neue Markenform die Gewährleistungsmarke eingeführt, die weitläufig auch als Zertifizierungsmarke betitelt wird.

Die Idee hinter der Gewährleistungsmarke ist angeblich, dass man anscheinend das Verbrauchervertrauen in eine Marke wieder stärken will. Es geht maßgeblich um den Transport von Botschaften. Es soll nämlich zukünftig über diese Markenform die Botschaft transportiert werden, dass ein mit der Marke versehenes Produkt tatsächlich vom Markeninhaber stammt und einer bestimmbaren Qualität, Herstellungsweise, Material, Genauigkeit bzw. anderen markenmäßig festgelegten Eigenschaften entspricht. Analog gilt dies für Dienstleistungen. Festgelegt werden die Parameter der Gewährleistungsmarke über eine bei der Markenanmeldung mit einzureichenden Satzung.

Ähnlich wie bei Kollektivmarken wird diese Markenform also von Fach- und Wirtschaftsverbänden sowie deren Mitgliedern im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Wer die Marke nutzen will, muss dann dem Verband angehören, sich dessen Vorgaben unterwerfen und dann natürlich auch die Vorgaben der Marke im Hinblick auf die vorgenannten Qualitätsmerkmale einhalten müssen, da er sonst sogleich eine Markenverletzung begeht und von seinem eigenen Verband abgemahnt werden kann. Mitgliedsgebühr kostet so etwas natürlich auch.

Wer also z.B. Nürnberger Bratwürstchen verkaufen möchte, muss dem Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. beitreten, muss die dort gemachten Qualitätsvorgaben zukünftig noch genauer einhalten und vermutlich diverse Testkäufe über sich ergehen lassen. Wie schön, dass Uli Hoeneß mit seiner Firma HoWe als Marktführer und Gründer dort beim Schutzverband eine Menge mitzureden hat.

Die Markteintrittsbarrieren für Newcomer dürften durch die Gewährleistungsmarke nunmehr noch ein Stück höher hängen. Protektionismus und Verbrauchervertrauen ergänzen sich hier mal wieder auf wundersame Weise.

Bildnachweis: „inbox“ by kevin rawlings, cc by 2.0

Die Unionsmarke und der Brexit

Victory Regent StreetIn zwei Wochen ist es soweit: Am 23.06. fragt das Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union die britischen Staatsbürger in England, Schottland, Wales und Nordirland, ob das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union bleiben oder die Europäische Union verlassen soll.

Im Fall des Austritts stellt sich für die Inhaber von Unionsmarken die Frage, was mit ihren Markenrechten im Vereinigten Königreich geschieht. Mehr dazu im Markenblog.

EUIPO: Jahresbericht 2015

EUIPOJahresbericht2015Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat den Entwurf des Jahresberichts 2015 veröffentlicht.

Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sind 130.401 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2015 eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2014 stellt dies eine Steigerung von 11 % dar. Davon entfallen 21.886 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Der Entwurf des Jahresberichts enthält darüber hinaus einen umfangfangreichen Überblick über die Tätigkeiten des Amtes.

Entwurf des Jahresberichts 2015

Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015

Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Statistiken zu den Unionsmarkenanmeldungen aus den Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 veröffentlicht. Danach sind aus den Mitgliedsstaaten ca. 90.000 Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingegangen. Mit ca. 20.500 Anmeldungen war Deutschland der führende Mitgliedsstaat. Relativ gesehen, d.h. in Verhältnis zu den Einwohnern, stammten die meisten Anmeldungen aus Luxemburg. Regional betrachtet, stammten die meisten Anmeldungen wiederum aus der Region Paris, gefolgt von Barcelona, Madrid und Mailand.

Quelle und weitere Statistiken: Pressemitteilung 79/2016 vom 25.04.2016