Amazon Markenregistrierung: jetzt auch Wort-/Bildmarken zulässig – amazon brand registry Teil 5

Eilmeldung! Amazon hat seit dieser Woche auch wieder die Möglichkeit eingeräumt, Wort-/Bildmarken oder Bildmarken zu hinterlegen. Ganz offensichtlich ist Amazon mit der Brand Registry schneller vorangekommen als ursprünglich erwartet. Wir erinnern uns: zunächst waren nur Wortmarken zugelassen.

Jetzt hat Amazon auf seinen amazon brand registry-Webpages über Nacht die Ergänzung eingefügt, dass neben Wortmarken nunmehr auch Bildmarken und Wort-/Bildmarken zulässig sind. Es dürfte ein weitere Registrierungswelle anrollen.

Amazon wird damit aber seiner Linie wieder untreu, nur Wortmarken zuzulassen. Amazon kündigt zudem an, dass alle die Markeninhaber, die bisher vergeblich versucht hätten, ihre Wort-/Bildmarke oder Bildmarke über die amazon brand registry registrieren zu lassen, nunmehr in den nächsten Wochen aktiv von Amazon angeschrieben werden, dass jetzt auch die Registrierung von Wort-/Bildmarken und Bildmarken möglich sind. Man begründet das jetzt damit, dass angeblich technische Probleme der Grund gewesen seien. Irgendwie klingt das Ganze aber danach, dass Amazon einen erneuten Strategiewechsel vollzogen hat. Mit der Rolle rückwärts scheint nunmehr alles wieder beim Alten zu sein. Wozu also die neue brand registry seit Mai 2017? Nicht nur die Amazon-Mitarbeiter raufen sich die Haare.

Gleichwohl gilt weiterhin, dass nur Wortmarken den Schutz eines Namens zweifelsfrei herbeiführen können. Aus einer Wort-/Bildmarke wird man auch weiterhin keinen Mitbewerber bei Amazon auf Unterlassung hinsichtlich eines Markennamens in Anspruch nehmen können.

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