Meine Marke bei Amazon registrieren – amazon brand registry Teil 2

Wie versprochen führen wir die Serie „amazon brand registry“ fort. Zuletzt hatten wir über das Verifizierungsverfahren und den Verifizierungscode gesprochen.

Auf vielfachen Wunsch kommen wir noch einmal darauf zu sprechen, warum Amazon nur Wortmarken und keine Wort-/Bildmarken für die neue Amazon Markenregistrierung zulässt. Dazu muss man sich zunächst einmal vor Augen führen, wo der Unterschied zwischen diesen Markenformen liegt. Die Wortmarke zeichnet sich dadurch aus, dass sie von einzelnen oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen gebildet wird. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verwendet dabei die Standardschrift „Arial“. Mit umfasst sind neben allen Buchstaben (Kapitalbuchstaben oder kleine Buchstaben sowie Buchstabenzeichen) auch Zahlen, Zahlenbrüche, Hochzahlen und die üblichen Satzzeichen wie Punkt, Doppelpunkt, Komma, Bindestrich, Semikolon, Apostroph, Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Fragezeichen, runde und eckige und geschweifte Klammern sowie +, -, &, @, %, $, #, /, *, >, =, <, _, ~, §, Währungszeichen sowie eine ganze Reihe von Zeichen, die man nicht unbedingt täglich verwendet. Bei der registrierten Wortmarke sind fast immer alle verkehrsüblichen Schreibweisen, also z.B. die Groß- (z.B. Zalando) und Kleinschreibung (zalando) bzw. die einheitliche Kapitalbuchstabenschreibung (ZALANDO) und der Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen in Binnenversalienschreibweise (ZalanDo) geschützt.

Markenanmelder, die Wörter oder ein Wort bzw. Buchstaben oder Zahlen in einer ausgefallener Schriftart, Schreibweise und Schriftanordnung oder Farbe, bzw. mit einem Logo schützen lassen wollen, der optischen Eindruck der Marke also wesentlich ist, müssen eine Wort-/Bildmarke anmelden.

Aber ACHTUNG! Dass eine Wort-/Bildmarke eingetragen wird, führt nicht automatisch dazu, dass die enthaltene Buchstabenfolge oder das Wort auch als Wortmarke mit geschützt sind. Man erhält also keine Wortmarke und eine Bildmarke, sondern nur eine Marke, die aus Wort- und Bildbestandteilen besteht. Vielmehr verhält es sich so, dass die Wort-/Bildmarke eher nicht gewählt werden sollte, wenn das Wort allein als Wortmarke schutzfähig ist. Eine Wortmarke schützt nämlich das Wort abstrakt, ohne dass es auf die grafische Ausgestaltung ankommt. Der Schutzumfang ist demnach für das Wort nicht durch die Grafik eingeschränkt. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten stellt die Wortmarke folglich das Nonplusultra dar. Genau dieses Argument macht sich Amazon bei der neuen amazon brand registry zu eigen. Man will mit den Händlern zukünftig keine Diskussion darüber führen, ob der Wortbestandteil der Wort-/Bildmarke nicht für sich gesehen unterscheidungskräftig ist oder nicht. Man zieht hier bei Amazon lieber die klare Kante vor. Nur WORTMARKEN sind erlaubt.

Alle Amazonhändler, die nur Wort-/Bildmarken innehaben, sollten sich jetzt also schnellstens die Frage stellen, ob sie nicht auch Wortmarken registrieren wollen.

Irgendwann in 2018, wenn Amazon meint, dass genügend Wortmarken in der amazon-brand-registry hinterlegt worden sind, wird der Hebel von Amazon umgelegt werden.

Dies wird mutmaßlich zu tiefgreifenden Veränderung in dem Amazon-Biotop führen. Ab diesem Tag werden Wortmarkeninhaber nicht mehr dulden müssen, dass sich andere Verkäufer an die Angebote mit Waren anhängen, die nicht dieser Marke entsprechen. Das Anhängen mit Nichtmarkenprodukten wird vielmehr gar nicht mehr möglich sein. Der Händler, der seine Ware unter der Wortmarke R2D2 für Bekleidung verkauft, wird das Monopol haben, sofern er eine Wortmarke über die amazon-brand-registry hinterlegt hat. Nur er wird auch in der Buybox auftauchen. ASINs sind dann nicht mehr nötig. Die Zuordnung läuft über die Marke. Er ist dann auch der alleinige Herr über die Artikelbeschreibung oder Fotos der Ware. Dies alles ist für den Markeninhaber super, wirft aber diverse Fragen für den Wiederverkäufer von originalen Markenartikeln auf. Zum Thema „Problem für Amazon Wiederverkäufer“ durch die amazon-brand-registry kommen wir noch in einem zukünftigen Beitrag.

Zum Abschluss dieses Beitrags noch ein kleiner Tipp für diejenigen Händler, die jetzt zeitnah eine amazon-brand-registry mit ihrer Wortmarke durchlaufen wollen. Wenn Sie dann endlich den heißersehnten VERIFIZIERUNGSCODE per E-Mail von ihrem Markenrechtsvertreter erhalten haben, stehen sie vor der Frage: Wo gebe denn jetzt diesen CODE ein? Hat Amazon mir einen Link dazu geschickt?

ANTWORT: NEIN. Amazon hat an dieser Stelle bisher einen schlechten Service. Statt eine E-Mail mit Link zur Eingabe des Verifizierungscodes bei Amazon zu schicken, müssen die Amazon-Händler selbst auf die Idee kommen, eine E-Mail an amazon-brand-registry zu senden und dort den Verifizierungscode einzufügen. Man nimmt am besten die Benachrichtigungs-E-Mail von Amazon, das ein Verifizierungscode an den Marken-Rechtsvertreter gesendet worden ist und retourniert diese E-Mail mit dem Verifizierungscode von Amazon.

1 Kommentar zu “Meine Marke bei Amazon registrieren – amazon brand registry Teil 2

  1. UPDATE: Mittlerweile hat Amazon im Händler-Account über die Ticket-Funktion die Übermittlung des Verifizierungscodes ermöglicht.

    RA Prehm

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