Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Welche Markenarten gibt es und worin besteht der hauptsächliche Unterschied?

Die eingetragene deutsche Marke ist ein nach dem deutschen Markengesetz definiertes Zeichen, welches dazu bestimmt sein soll, Dienstleistungen und/oder Waren eines Unternehmens von anderen Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. Man spricht hierbei über die Herkunftsfunktion einer Marke. Spätestens durch die Markeneintragung erhält der Markenanmelder dann ein Ausschließlichkeitsrecht auf die registrierte Marke. Er soll damit in die Lage versetzt werden, zukünftig Dritten die Nutzung eines gleichen Markenzeichens im selben Waren- und Dienstleistungsspektrum untersagen zu können. Dies gilt entsprechend auch für verwechselbare, also klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Marken mit identischen oder ähnlichen Produkten.

Man unterscheidet im Wesentlichen zehn verschiedene Markenformen:

  • Die Wortmarke schützt ein Wort in jeder beliebigen Darstellung.
  • Die Wort-/Bildmarke schützt ein Wort, Name bzw. Begriff in Verbindung mit einem oder mehreren grafischen Elementen.
  • Die Bildmarke schützt eine bestimmte grafische Darstellung.
  • Weitere Markenformen sind z.B. die Hörmarke, Geruchsmarke, Positionsmarke, Bewegungsmarke, Positionsmarke, Farbmarke oder 3D-Marke.
  • Den einzelnen Markenformen widmen wir uns in den nächsten Beiträgen.

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