Markenanmeldung
Informationen zur Markenanmeldung
Durch die Markenanmeldung beim zuständigen Patent- und Markenamt kann der Markeninhaber nach erfolgter Markenregistrierung, als deutsche Marke, europäische Marke (EU) oder internationale Marke (IR) mit dem Markenschutz ein absolutes Schutzrecht erlangen. Die Markenanmeldung kann sich nach der Markenregistrierung/Markeneintragung zu einem immateriellen Vermögensgegenstand entwickeln, der einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmacht.
Fragen zur Markenanmeldung
Vor der erfolgreichen Markenanmeldung bzw. Markenregistrierung/Markeneintragung sind jedoch diverse Fragestellungen zum Markenschutz zu beantworten, welche die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwaltes empfehlenswert machen:
- Gibt es Schutzhindernisse, die gegen die Markeneintragung/Markenregistrierung sprechen?
- Welche Markenform, Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke ist die Richtige Form für die Markenanmeldung?
- Wie ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Ihrer Markenanmeldung zu verfassen?
- Existieren ältere Markenschutz-Rechte, die einer erfolgreichen Markenanmeldung im Wege stehen?
- Hat die anzumeldende Marke ausreichend Unterscheidungskraft?
- Welche Waren und Dienstleistungen sind bei einer Markenanmeldung/Markenregistrierung untereinander verwechselbar?
- Welche Kennzeichen sind bei einer Markenanmeldung/Markenregistrierung untereinander verwechselbar?
Prehm & Klare Rechtsanwälte beantworten diese Fragen und bringen Ihren Namen als Marke bei nationalen und internationalen Markenämtern zur Markenanmeldung mit dem Ziel einer Markeneintragung bzw. Markenregistrierung:
Verschiedene Angebote zur Markenanmeldung
Wie gestaltet sich der zeitliche Rahmen bei einer Markenanmeldung?
Sofern sie vor einer Markenanmeldung Recherchen durchführen lassen, benötigen diese ca. eine Dauer von 5 Werktagen. Im Expressmodus können wir gegen Aufpreis in der Regel binnen 24 Std. liefern.
Nach den Recherchen fertigen wir Ihnen in aller Regel binnen 2 Werktagen einen Klassenverzeichnisentwurf für ihre Markenanmeldung an. Nach Bestätigung dieses Entwurfes führen wir danach unverzüglich die Markenanmeldung durch. Der Tag der Anmeldung wird in aller Regel als Prioritätstag der Markenanmeldung zuerkannt, sofern von Ihnen danach die amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung fristgerecht ans entsprechende Amt entrichtet werden. Im Durchschnitt benötigt eine Markenanmeldung für Deutschland bis zur Markeneintragung ungefähr 3 Monate. Bei einer EU-Markenanmeldung beträgt die Dauer allerdings bis zu 6 Monate, da bei einer EU-Markenanmeldung die Widerspruchsfrist im Eintragungsprozess integriert ist, während bei der deutschen Markenanmeldung die Widerspruchsfrist nach der Eintragung bzw. Veröffentlichung der Markeneintragung liegt. Bei einer IR-Markenanmeldung dauert es bis zur Markeneintragung in der Regel bis zu 6 Monate. Danach schließt sich dann noch eine Widerspruchsfrist für die jeweiligen beanspruchten Länder von 12 bis zu 24 Monaten (länderspezifisch geregelt ) an.
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.