Toblerone ändert Logo und Verpackung, nicht mehr „schweizerisch“.

Das Matterhorn, einer der höchsten Berge der Alpen, ziert die Verpackung der Toblerone und ist beispielsweise auch in der internationalen Registrierung Nr. 1533540 „TOBLERONE“ enthalten.

Links: Foto von Giachen's World auf Unsplash.
Matterhorn links, Auszug aus der internationalen Registrierung Nr. 1533540 rechts.

Das Matterhorn stellt eine Schweizer Herkunftsangabe dar. Die Herkunftsangabe darf frei verwendet werden, sofern sie zutreffend ist, d.h. sofern die fraglichen Waren oder Dienstleistungen tatsächlich aus der Schweiz stammen. Das schweizerische Markenschutzgesetz regelt hierzu, dass die Herkunft eines Lebensmittels dem Ort entspricht, von dem mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe, aus denen sich das Lebensmittel zusammensetzt, kommen. Bei Milch und Milchprodukten sind 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffes Milch erforderlich.

Da ein Teil der Produktion der Toblerone Schokolade aus der Schweiz in die Slowakei verlegt wird, muss nun auch die Darstellung des Matterhorns als Schweizer Herkunftsangabe weichen. Die neue Verpackung soll ein neuer, generischer Gipfel zieren.

Die Schweiz pflegt zahlreiche Regelungen in Bezug auf „Swissness“. Auch in Deutschland sind verschiedene Regelungen in Bezug auf die Verwendung von herkunftshinweisenden Angaben zu beachten. So sind Marken nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen. Rechtlich und praktisch bedeutsam ist der Schutz geographischer Herkunftsangaben nach §§ 126 ff. MarkenG. Nach § 127 Abs. 1 MarkenG dürfen geographische Herkunftsangaben im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem Gebiet oder dem Land stammen, das durch die geographische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung solcher Namen, Angaben oder Zeichen für Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft besteht.

Beispiele deutscher geographischer Herkunftsangaben sind Aachener Printen, Holsteiner Tilsiter, Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen.

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