Marken WM 2018: ZABIVAKA

  • Markentyp: Bildmarke
  • Registernummer: EM 015855786
  • Anmeldetag: 23/09/2016
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

Das offizielle Maskottchen der WM 2018 ist der Wolf Zabivaka (russisch Забивака / Sabiwaka, übersetzt: „Der Torschütze“). Er ist in den Landesfarben gekleidet und trägt eine Sonnenbrille. Offiziell vorgestellt wurde Zabivaka am 26. Oktober 2016 bei einer Live-Sendung im russischen Fernsehen. Der Wolf setzte sich gegen einen Tiger und einen Kater durch. Für die Vorschläge konnte einen Monat lang auf der Website der FIFA oder während der TV-Show abgestimmt werden. Insgesamt eine Million Stimmen wurden abgegeben.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: HARRY KANE

  • Markentyp: Bildmarke
  • Registernummer: UK 3157847
  • Anmeldetag: 04.04.2016
  • Inhaber: HK28 Limited
  • Nizzaklassen: 16, 25, 28, 35, 38, 41

Kane konnte sich zwischen zwei Nationalmannschaften entscheiden: England, seinem Geburts- und Mutterland, und Irland, seinem Vaterland. 2014 stellte er klar, dass für ihn nur die englische Nationalmannschaft infrage kommt. Im März 2015 wurde er von Roy Hodgson erstmals in den Kader der englischen Auswahl berufen. Bei seinem Länderspieldebüt am 27. März 2015 erzielte Kane beim 4:0-Sieg im EM-Qualifikationsspiel im Wembley-Stadion in London gegen Litauen 80 Sekunden nach seiner Einwechslung für Wayne Rooney in der 73. Spielminute den Treffer zum Endstand.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: DIE MANNSCHAFT

  • Markentyp: Wort-Bildmarke
  • Registernummer: DE 302015012841
  • Anmeldetag: 20.02.2015
  • Inhaber: Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.
  • Nizzaklassen: 3, 5, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44

Im Juni 2015 wurde ein neues Logo vorgestellt, mit dem sich die Nationalmannschaft den Namen Die Mannschaft gegeben hat. Im Ausland ist die Bezeichnung als Mannschaft bereits seit Längerem gebräuchlich, etwa La Mannschaft in Frankreich oder El Mannschaft im arabischen Raum. In deutschen Medien wird die Mannschaft hingegen häufig als Nationalelf, DFB-Elf, DFB-Auswahl oder DFB-Team betitelt.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: LIONEL MESSI

LIONEL MESSI

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 006353131
  • Anmeldetag: 11/10/2007
  • Inhaber: Lionel Andres Messi Cuccittini
  • Nizzaklassen: 3, 9, 14, 16, 25, 28

Lionel „Leo“ Andrés Messi Cuccittini ist ein argentinischer Fußballspieler, der auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzt. Er wurde von 2009 bis 2012 viermal in Folge zum Weltfußballer des Jahres gewählt, 2015 wurde ihm diese Auszeichnung erneut verliehen. Mit dem FC Barcelona gewann er unter anderem vier Champions-League-Titel, neun Mal die spanische Meisterschaft und sechs Mal den spanischen Pokalwettbewerb. Er ist Kapitän und mit 61 Toren Rekordtorschütze der argentinischen Nationalmannschaft.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: CRISTIANO RONALDO

CRISTIANO RONALDO

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 016809485
  • Anmeldetag: 07/06/2017
  • Inhaber: Cristiano Ronaldo dos Santos Aveiro
  • Nizzaklassen: 25, 35, 41

Cristiano Ronaldo, mit vollem Namen Cristiano Ronaldo dos Santos Aveiro, ist ein portugiesischer Fußballspieler. Er steht nach dem seinerzeit teuersten Transfer der Fußballgeschichte seit Sommer 2009 bei Real Madrid unter Vertrag und ist seit 2015 Rekordtorschütze des Vereins. Zudem ist er Kapitän, Rekordspieler und Rekordtorschütze der portugiesischen Nationalmannschaft, mit der er die Europameisterschaft 2016 gewann. Er ist auch mehrfacher Rekordtorschütze in Wettbewerben auf nationaler sowie internationaler Ebene und gilt als einer der torgefährlichsten Fußballspieler aller Zeiten.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: RUSSIA 2018

  • Markentyp: Bildmarke mit Wortelementen
  • Registernummer: EM 013408232
  • Anmeldetag: 28/10/2014
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

Das offizielle Logo hat die Form des WM-Pokals und ist vorwiegend in Rot, Gold, Schwarz und Blau gestaltet, was an die russischen Nationalfarben und an weltbekannte russische Kunstwerke erinnern soll. An der Spitze findet sich ein „magischer Ball“. Dieser ist aus dem Feuervogel hervorgegangen, der auf dem Logo des Confed Cups 2017 zu sehen ist. Das Emblem soll Magie und Träume vereinen.
Quelle: Wikipedia

Markenportrait: CYBER SIND WIR.


Registernummer: 302018103493
Anmeldetag: 27.03.2018

[Anzeige]

Cyber-Kriminelle greifen digitale Systeme von Unternehmen und Privaten Haushalten mit dem Ziel an, sensible Daten zu stehlen oder zu manipulieren. Hierbei geht es ihnen primär um das rechtswidrige Herbeiführen eines wirtschaftlichen Vorteils zu Lasten der Betroffenen, manchmal aber auch um reine Zerstörung. Der Verlust von kritischen Daten, Zahlungsmitteln, die Unbrauchbarkeit von IT-Systemen, Reputationsschäden, aber auch Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte, all das sind klassische Folgen aus derartigen Angriffen. Völlig ausschließen kann man solche Risiken durch Präventions-Maßnahmen nicht, wohl aber ein gutes Stück reduzieren.

Risiken erkennen

Prävention beginnt mit der Erfassung und Bewertung von Risiken. Nur wer weiß, welche IT-Systeme im Unternehmen im Einsatz sind, welche Software sich auf diesen Geräten befindet und wie sie aktuell gehalten wird, mit welchen Daten im Unternehmen umgegangen wird, kann geeignete technische Schutz-Maßnahmen ergreifen und die notwendigen Regeln definieren.

Weitere potentielle Angriffsziele gilt es zu verstehen und zu bewerten, wie z.B. der Themenkomplex Zahlungsmittel und Konten, aber auch die Online-Präsenz des Unternehmens und einzelner Personen.

Das sich so ergebende Risikobild vor Augen, gilt es technische und organisatorische Maßnahmen abzuleiten und zu implementieren.

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

Wir sind eine Unternehmensgruppe, die sich auf den Umgang mit Cyber-Risiken, deren Bewältigung sowie deren Versicherbarkeit fokussiert. Cyber-Versicherungen sind für uns eng verknüpft mit Risiko-Vorbeugung und professioneller Schadenbearbeitung. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz ist für unser Team immer oberstes Ziel.

Erfahrene Spezialisten

Unser Team besteht aus Experten aller relevanten Fachrichtungen. Dazu gehören erfahrene Versicherungsmanager, aber auch mit den neusten IT-Entwicklungen vertraute Spezialisten. Unsere Schaden-Mitarbeiter werden unterstützt durch externe Spezialisten, wie z.B. Forensiker oder Anwaltskanzleien.

Wir betreuen Unternehmen und Private Haushalte in allen Cyber-Risiko-Themen. Von der Prävention bis zur Schadenbehebung sind wir für Sie da. Wir machen nur Cyber, dafür besser als jeder andere.

Cyber sind wir.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Leibdoctor


Registernummer: 302018103281
Anmeldetag: 22.03.2018

[Anzeige]

Als unsere Mutter im letzten Jahr monatelang gegen eine Krebserkrankung ankämpfte, sahen wir uns mit den Schwachstellen der medizinischen Versorgung am eigenen Leib konfrontiert.

Wieder und wieder erlebten wir, wie häufig man sich als Patient hilf- und machtlos fühlt. Wie häufig in der Praxis und im Krankenhaus Fehler unterlaufen, die Nichtmediziner überhaupt nicht bemerken (können). Uns fiel auf, dass man eigentlich weder als Patient noch als Angehöriger die Möglichkeit hat, den behandelnden Ärzten alle Fragen stellen zu können, die einem auf der Seele liegen. Dass Patienten wirklich nur noch Nummern sind, die abgearbeitet werden und die wenigsten Ärzte sich ernsthaft für dafür interessieren, wie es mit Patienten weiter gehen soll.

Wir stellten uns wiederholt die Frage, wie Patienten beziehungsweise deren Angehörige diese Situationen bewältigen können, wenn sie keinen medizinischen Hintergrund haben. An wen sie sich wenden können, wenn sie verzweifelt sind. Oder welcher Arzt ihnen hilft, wenn sie gegen die Bürokratie der Kosten- und Leistungsträger kämpfen.

So war die Idee geboren, Patienten und Ratsuchenden durch Leibdoctor online eine umfassende medizinische Beratung und Unterstützung zu bieten, damit sie jederzeit eine Anlaufstelle haben und sich nicht mehr allein gelassen fühlen müssen. Damit Patienten im Medizin-Dschungel an die Hand genommen und mit Rat, Tat und Herzblut unterstützt werden, wie man es nur früher kannte, als Ärzte noch Zeit für ihre Patienten hatten und an deren Leben teilnahmen.

Die Anmeldung von „Leibdoctor“ ® als unser eingetragenes Markenzeichen über Prehm & Klare Rechtsanwälte hätte nicht besser laufen können. Man merkt umgehend die langjährige Erfahrung von Prehm & Klare in Sachen Markenanmeldung. Die gesamte Abwicklung verlief schnell, komplikationslos und sehr freundlich. In Bezug auf eine kompetente Markenanmeldung gibt es für uns fortab nur noch eine Adresse: Prehm & Klare Rechtsanwälte.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenschutz in den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind weltweit der umsatzstärkste Handelspartner im deutschen Außenhandel. Nicht zuletzt deshalb ist der Markenschutz in den USA für deutsche Unternehmen höchst interessant.


Quelle: Statistisches Bundesamt 2018

Der einfachste Weg die eigene Marke für die USA zu internationalisieren ist das Madrider Markensystem der WIPO (World Intellectual Property Organization). Voraussetzung für Registrierung einer sogenannten IR-Marke ist allerdings eine eingetragene Heimatmarke. Für deutsche Unternehmen ist dies im Normalfall die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke oder eine europaweit gültige Unionsmarke.

Was kostet der Markenschutz in den USA?

Folgende Kosten fallen bei der Anmeldung einer IR-Marke für die USA an:

Beispielrechnung für eine deutsche Wortmarke in 3 Nizzaklassen
– Anmeldegebühren der WIPO: 1817 CHF (je nach Tageskurs etwa 1550 EUR)
– Amtliche Gebühren des Heimatamtes (hier DPMA): 180.- EUR
– Bankgebühren: ca. 35 EUR
– Anwaltshonorar: 599.- EUR netto

Optionale Kosten für eine Marlen- und Firmennamenrecherche USA
Markenrecherche (US Federal, US State und WIPO): 349 EUR netto
Firmennamrecherche USA: 299.- EUR netto

Selbstverständlich kann man im Zuge einer IR-Markenanmeldung auch mehrere Staaten für den Markenschutz auswählen. Aktuell stehen hierfür über 100 Mitglieder weltweit zur Auswahl.

Bestehende IR-Marken lassen sich zu günstigeren Gebühren um zusätzliche Staaten erweitern.
Sie haben Fragen zur Anmeldung einer IR-Marke oder möchten sich die Kosten für ein konkretes Staatenportfolio kalkulieren lassen? Sprechen Sie uns gerne telefonisch auf Ihr Anliegen an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Markenportrait: KOERPERSsprache

KOERPERSsprache
Registernummer: 302017108643
Anmeldetag: 28.08.2017

[Anzeige]

Nach gesundheitlichen Schicksalsschlägen, die uns alle unerwartet persönlich oder im engeren Umfeld treffen können, habe ich mich als Führungskraft sehr intensiv mit den Themen Überforderung, Stress und deren Auswirkungen auf den Menschen beschäftigt.

Eine zentrale Frage für mich galt es zu beantworten: „Was kann ich als Führungskraft selbst für mich und vor allem für meine Mitarbeiter tun, um in der schnelllebigen Arbeitswelt gesund zu bleiben?“

Mit KOERPERSsprache® ist es mir gelungen, einen Ansatz zu entwickeln, der Führungskräften ein Verständnis für den Mitarbeiter vermittelt, das die Führungskraft, den Mitarbeiter und somit das Unternehmen nachhaltig erfolgreicher und gesünder werden lässt.

Mit meinem Unternehmen FrankFaller 3PRO.management | PRO.jekt + PRO.zess + PRO.mensch | habe ich das Ziel, KOERPERSsprache® als Führungsinstrument der Zukunft zu implementieren.

Von mir im Bereich Projekt- Prozessmanagement angewandt und erprobt, werde ich durch Vorträge und Seminare dieses neue Führungsverständnis vermitteln und verspreche einige AHA-Effekte.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Gastbeitrag: Die drei wichtigsten Fakten über die Patenthaftpflichtversicherung für Start-ups

Zu viele neu gegründete Unternehmen kümmern sich nicht um eines ihrer existenziellsten Risiken: Die Verletzung von Geistigem Eigentum. Geistiges Eigentum – auch IP (intellectual property) genannt – umfasst die Schutzrechte an immateriellen Schöpfungen z. B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken und Designs.

Gerade Start-ups sind begeistert von ihren neuen Ideen und Problemlösungen. Die oft innovativen Lösungen sind manchem etablierten Anbieter aber ein Dorn im Auge. Durch gezielte Attacken auf die Produkte der neuen innovativen Konkurrenz versucht man ungeliebte neue Wettbewerber wieder vom Markt zu verdrängen. Oft wird hier das scharfe Schwert der Patentverletzung geschwungen, mit dem Gedanken, dass ein Start-up nicht über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt und so keine Möglichkeiten hat sich in kostenintensiven, langjährigen Patentrechtsstreitigkeiten durchzusetzen. Dabei ist die behauptete Schutzrechtsverletzung möglicherweise im Wesentlichen substanzlos aber bis dies in einem Gerichtsurteil festgestellt wird, ist das neue innovative Start-up aufgrund der Rechtskosten schon längst insolvent. Um dieses Risiko in den Griff zu bekommen und sich auch langfristig zur Wehr setzen zu können, ist eine sogenannte Patenthaftpflichtversicherung das Mittel der Wahl.

Was ist eine Patenthaftpflichtversicherung?

Ist eine Patenthaftversicherung etwas anderes als eine Schutzrechtsversicherung? Nein! Die Ausdrücke „Geistige Eigentumsversicherung“, „Patentversicherung“, „Schutzrechtsverletzungspolice“ und „Patenthaftpflicht“ werden in der Regel synonym verwendet.
Weiterlesen „Gastbeitrag: Die drei wichtigsten Fakten über die Patenthaftpflichtversicherung für Start-ups“

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Wechsel des Bankkontos des EUIPO

Am 17. Februar 2018 ändert sich eines der Bankkonten des EUIPO, das Nutzer zur Überweisung von Gebühren, zum Auffüllen des laufenden Kontos und zur Entrichtung sonstiger Entgelte benutzen können.

Das Konto bei der BBVA (Banco Bilbao Vizcaya Argentaria) steht nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen können Nutzer Zahlungen auf ein Konto bei der Banco Santander vornehmen. Das Konto bei der CaixaBank bleibt unverändert.

Aus diesem Anlass raten wir zur erhöhten Aufmerksamheit. Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Diese Unternehmen geben sich klangvolle Namen wie IPO – Intellectual Property Office, EPR – European Patent and Trademark Registration oder Register der Deutschen Marken, Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Schreiben. Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem EUIPO.

Das EUIPO versendet niemals Rechnungen oder Schreiben an Nutzer, in denen zur direkten Bezahlung von Dienstleistungen aufgefordert wird.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Gastbeitrag: Wie Sie einen guten Firmennamen für ein Start-up erfinden

Der Businessplan steht, die Büroräume sind angemietet, alle können es kaum noch erwarten, endlich durchzustarten. Es fehlt nur noch eine Kleinigkeit: der richtige Firmenname. Aber wann ist ein Name „gut“? Wie viel Zeit sollte man sich für die Namensfindung lassen? Gibt es objektive Kriterien? Oder verlässt man sich am Ende auf die Meinung des Putzteams? Fest steht: Wer einen Firmennamen für sein Unternehmen oder eine neue Marke erfinden möchte, sollte strukturiert vorgehen. Denn ein guter Name besitzt Identifikationspotenzial.

Und er ist eine nachhaltige Investition. Ein hastig gewählter Firmenname fällt vielen Unternehmen schnell auf die Füße. Etwa ein Viertel aller Start-ups muss schon im ersten Jahr seinen Namen wieder ändern. Manchmal liegt das schlicht daran, dass der Markenname nicht schutzfähig oder eine passende Domain nicht mehr verfügbar ist. In anderen Fällen passt der Name nicht zur Zielgruppe.

Welches Ziel hat Ihr Name?

Ein Firmen- oder Markenname sollte nicht völlig beliebig daherkommen. Natürlich gibt es etliche Wörter und Kunstbegriffe, die auf den ersten Blick einen schicken Eindruck machen. Wenn es ihnen aber an einem Bezugsrahmen fehlt, werden sie nicht im Gedächtnis bleiben. Automatisch generierte Namen (es gibt etliche Namensgeneratoren im Netz) sind deshalb meist keine gute Wahl. Fragen Sie sich lieber, welche Ziele Sie mit dem Namen verfolgen:

  • Der Name soll Ihr Angebot beschreiben.
  • Er erklärt dem Kunden Ihre Mission.
  • Oder stellt den Nutzen Ihrer Leistungen heraus.
  • Ihr Firmenname könnte auch Ihre Zielgruppe umschreiben.
  • Einprägsamkeit ist ebenfalls ein sehr wichtiges Ziel.
  • Kunden sollten Ihren Namen leicht aussprechen und buchstabieren können.

Jetzt wird klar, warum ein Marken- oder Firmenname nicht nur eine schöne Hülle sein darf – man verschenkt auf diese Weise ein großes Potenzial. Definieren Sie also erst einmal Ihre wichtigsten Ziele, um das Feld grob einzugrenzen.
Weiterlesen „Gastbeitrag: Wie Sie einen guten Firmennamen für ein Start-up erfinden“

Markenportrait: Diasticker

Diasticker
Registernummer: 302017110494
Anmeldetag: 16.10.2017

[Anzeige]

Diasticker | Lebe bunt mit Diabetes
Sticker, Skins und Zubehör für Blutzucker-Messgeräte und Insulinpumpen

Warum Diasticker?

Der Onlineshop diasticker.de bietet Diabetes-Patienten die Möglichkeit, ihre wichtigsten Hilfsmittel zu verschönern: Bunte Aufkleber und Fixierungspflaster für Blutzucker-Messgeräte, Sensoren und Insulinpumpen bekannter Marken wie z. B. Freestyle Libre, Omnipod und Dexcom sind die Herzstücke des Onlineshops. Ob blumig verspielt oder klassisch – die Motive strahlen Lebensfreude und Zuversicht aus. Praktisches Zubehör wie Displayschutzfolien oder Schutztaschen runden das umfangreiche Angebot von Diasticker ab. Immer mit dem Ziel, das Leben mit Diabetes zu verschönern.

Wie Diasticker entstand

Wie sagte es einst Pippi Langstrumpf so schön: „Mach dir die Welt, wie sie dir gefällt!“ Getreu dieses Mottos wollte ich mich nicht von meiner Krankheit einschränken lassen – sondern mit ihr so angenehm wie möglich mein Leben leben. Denn ich hatte es satt, jedes Mal auf das „weiße, runde Teil“ (mein Sensor, der für mich meinen Blutzucker misst) an meinem Arm oder die weiße Pumpe an meinem Bauch angesprochen zu werden. Aber was tun? Mit herkömmlichen Pflastern überkleben? Das führte zu noch mehr entsetzten Blicken á la „Was ist dir denn passiert?“. Also beklebte ich meinen Sensor und meine Pumpe mit selbst gemachten Stickern. Diese gab es aber nur in großen Mengen, die für mich alleine viel zu viel waren. Was lag da näher auf der Hand, als diese mit meinen Leidensgenossen zu teilen? Denn wer trägt nicht gerne einen Donut, Diamanten oder eine Blume am Körper? Das war im Jahr 2016. Seitdem ist der Onlineshop diasticker.de entstanden und ständig kommen neue Produkte hinzu.

Unsere Diasticker-Produkte

Neben Stickern für die Geräte der Marken Omnipod, Dexcom, Minimed und AccuCheck gehören auch Freestyle Libre Sticker zu unserem Angebot. Sie sind dank der speziellen Schutzlaminierung wasserfest, UV-beständig und zeichnen sich durch ihre hohe Qualität aus. Durch die gute Klebkraft ist die Tragedauer von 14 Tagen überhaupt kein Problem. Unsere Messgerät-Sticker können nach Belieben getauscht und wiederverwendet werden – je nach Stimmung. Das gleiche gilt auch für die Aufkleber für Dexcom, Omnipod, Minimed, AccuCheck und Bayer Contour next.

Markenanmeldung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte

Die Markenanmeldung macht unseren Auftritt komplett – durch die Hilfe von Prehm & Klare war das kein Problem! Im Handumdrehen lagen alle Unterlagen vor und auch eine nachträgliche Änderung wurde möglich gemacht.

Der Alltag mit Diabetes ist trist genug – mache ihn dir bunt: mit Diasticker!

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Astrid Willert

Astrid Willert
Registernummer: 302017108661
Anmeldetag: 29.08.2017

[Anzeige]

Astrid Willert – Jagdhunderevier
„Jagdhunde willkommen“

Lange Zeit bin ich nun selbst schon passionierte Jägerin und seit vielen Jahren arbeite ich auch als Ausbilderin für Jagdhunde. Meine Passion ist es, mit Leidenschaft, Sachverstand und viel Herz für meine Kunden den geeigneten Jagdhund auszubilden oder bei der Ausbildung zu helfen.

In der Arbeit mit Jagdhunden und im Kontakt mit Jägern fiel mir immer wieder auf, dass es bei der Ausbildung von Jagdhunden an kompetenten Anlaufstellen mangelt, die den Jägern dabei helfen, ihre Hunde für die vielfältigen Einsatzgebiete in der Jagd auszubilden. Über die Jahre habe ich meine eigene Ausbildungsmethode entwickelt und sie mit dem Abschluss des CANIS-Studiums im vergangenen Jahr auf eine wissenschaftlich fundierte Basis gestellt.

Mein Ziel ist es, als und unter dem Namen „Astrid Willert“ meine Methode anderen Jägern und/oder Hundetrainern nahe zu bringen, um auch in Zukunft sicherstellen zu können, dass Jagdhunde nach neuestem Kenntnisstand und ohne die oft nicht tierschutzgerechten „alten Methoden“ ausgebildet werden. Hunde, die ich ausbilde, werden mit aller notwendigen Konsequenz geführt, aber mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen ausgebildet. Sie bringen von ganz allein den Spaß an der Arbeit mit oder entwickeln ihn im Laufe der Ausbildung – Zwang ist mir fremd, Beharrlichkeit und die nötige Geduld in der richtigen Verhältnismäßigkeit führen zum Ausbildungserfolg.

In meinem „Astrid Willert“ – Jagdhunderevier nehme ich es wörtlich: Jagdhunde willkommen! Ich nehme Hunde von Jägern in Pension und bilde sie aus, ich begleite Jäger und solche, die es werden wollen, aber auch bei ihrer eigenen Ausbildung und der ihres Hundes. Jagdhunde sind heute auch immer mehr Familienhunde – auch hier helfe ich und stehe Hundebesitzern, die ihren Jagdhund nicht jagdlich führen, mit Rat und Tat zur Seite, um das besondere Wesen ihres Hundes verstehen und fördern zu lernen.

Hundepension „Astrid Willert“: Mein zweites Standbein ist die Hundepension, die ich unter dem Namen „Astrid Willert – Hundepension für Jagd- und Familienhunde“ führe. Es ist eine Pension mit Familienanschluss. Die Hunde haben ein eigenes Haus mit beheizten Hütten, das Haus ist direkt mit dem Wohnhaus verbunden. Tagsüber können sie auf dem eingezäunten Gelände toben und spielen oder sich ausruhen. Jagdhunde, die ich in Pension ausbilde, werden hier untergebracht.

Mit der Zeit wurde es mir wichtig, meine Methode an andere weiterzugeben. Das möchte ich nun unter meinem Namen „Astrid Willert“ – Jagdhunderevier „Jagdhunde willkommen“ tun. Deshalb habe ich meinen Namen als Marke schützen lassen. Die Kanzlei „Prehm & Klare“ stand mir dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Warnung vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Markenregistrierungen

Aus gegebenem Anlass und auf vielfachen Wunsch der Leser unseres Blogs möchten wir darauf hinweisen, dass die Markenregister der Markenämter problemlos auslesbar sind und die Markenämter in erheblichem Ausmaß Geld damit verdienen, große Datenmengen an professionelle Datenbankanbieter zu verkaufen. Dabei bringt es aber zwangsläufig mit sich, dass auch subversive Individuen und betrügerische Organisationen darauf setzen, dass ungeübte Markeninhaber auf deren Angebot reinfallen.

Die verschickten Angebote und Zahlungsaufforderungen für eine Markenverlängerung sehen dabei häufig täuschend echt aus und suggerieren den Eindruck, als ob diese vom Markenamt selbst stammen. Zahlt der Leichtgläubige auf diese größtenteils überhöhten Verlängerungsangebote zur Markenregistrierung, ist nicht nur sein Geld sinnlos verschwendet, sondern im Glauben auf die vermeintliche Markenverlängerung sehr häufig die Marke verloren.
Weiterlesen „Warnung vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Markenregistrierungen“

Markenportrait: MemoMeister


Registernummer: 302017109708
Anmeldetag: 26.09.2017

[Anzeige]

MemoMeister | Bescheid wissen! Ohne zu fragen.
Digitale Austauschplattform für Handwerksbetriebe

Wer wir sind

Unser in Stuttgart sitzendes Unternehmen, die Freiraum GmbH, wurde mit dem Ziel gegründet, den Unternehmensalltag von Handwerksbetrieben zu erleichtern. Mit großem Tatendrang haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, eine intuitiv zu bedienende digitale Lösung mit und für Handwerksunternehmen zu entwickeln, um die betriebliche Informationsflut zu meistern und ihnen somit mehr Freiraum für die wesentlichen Geschäftsaufgaben zu schaffen.

Unsere Lösung für das Handwerk

Unserem Produkt liegt ein bekanntes Problem zugrunde: Die Kommunikation und der Dokumentenaustausch zwischen Büro und Baustelle ist oft unsicher, unstrukturiert oder schwer nachvollziehbar.

MemoMeister ist ein digitales Werkzeug, welches den Arbeitsalltag von Handwerksbetrieben vereinfacht und ihre betriebliche Informationsflut meistert. Dadurch sorgen wir für eine bessere Zusammenarbeit unter allen Mitarbeitern. Mit MemoMeister werden Informationen in Echtzeit über Baustellen, Neuigkeiten und Änderungen ausgetauscht. Denn betriebsrelevante Daten werden gebündelt, sortiert und in einer sicheren, digitalen Ablage gespeichert. Dadurch haben Handwerksunternehmen wichtige Informationen immer und überall dabei. Lästige und zeitintensive Papier- und Sortierarbeit gehören nun der Vergangenheit an.

Um Inhalte zu teilen, sind nur wenige Schritte nötig: Der Mitarbeiter fotografiert die Information, ergänzt das Memo um einen kurzen Kommentar, wählt sogenannte Labels aus und kann diese mit dem nächsten Klick auf dem Smartphone oder Tablet in Echtzeit senden. So können Baudokumentationen, Besprechungsnotizen, Visitenkarten oder Tankbelege vor Ort schnell erfasst und gezielt sowie sicher weitergeleitet werden. Damit nur die Nutzer die Daten erhalten, für die diese auch wichtig sind, können die Labels projekt-, funktions- oder auch prioritätsbezogen angelegt werden.

MemoMeister ist die wohl einfachste, digitale Lösung speziell für das Handwerk. MemoMeister schließt die Kommunikationslücke zwischen Büro und Baustelle und bildet die zentrale Austauschplattform für Handwerksbetriebe, um produktiver und effizienter zusammenzuarbeiten.

Melden Sie sich jetzt für einen 14-tägigen Testzeitraum an.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Amazon Markenregistrierung: jetzt auch Wort-/Bildmarken zulässig – amazon brand registry Teil 5

Eilmeldung! Amazon hat seit dieser Woche auch wieder die Möglichkeit eingeräumt, Wort-/Bildmarken oder Bildmarken zu hinterlegen. Ganz offensichtlich ist Amazon mit der Brand Registry schneller vorangekommen als ursprünglich erwartet. Wir erinnern uns: zunächst waren nur Wortmarken zugelassen.

Jetzt hat Amazon auf seinen amazon brand registry-Webpages über Nacht die Ergänzung eingefügt, dass neben Wortmarken nunmehr auch Bildmarken und Wort-/Bildmarken zulässig sind. Es dürfte ein weitere Registrierungswelle anrollen.

Amazon wird damit aber seiner Linie wieder untreu, nur Wortmarken zuzulassen. Amazon kündigt zudem an, dass alle die Markeninhaber, die bisher vergeblich versucht hätten, ihre Wort-/Bildmarke oder Bildmarke über die amazon brand registry registrieren zu lassen, nunmehr in den nächsten Wochen aktiv von Amazon angeschrieben werden, dass jetzt auch die Registrierung von Wort-/Bildmarken und Bildmarken möglich sind. Man begründet das jetzt damit, dass angeblich technische Probleme der Grund gewesen seien. Irgendwie klingt das Ganze aber danach, dass Amazon einen erneuten Strategiewechsel vollzogen hat. Mit der Rolle rückwärts scheint nunmehr alles wieder beim Alten zu sein. Wozu also die neue brand registry seit Mai 2017? Nicht nur die Amazon-Mitarbeiter raufen sich die Haare.

Gleichwohl gilt weiterhin, dass nur Wortmarken den Schutz eines Namens zweifelsfrei herbeiführen können. Aus einer Wort-/Bildmarke wird man auch weiterhin keinen Mitbewerber bei Amazon auf Unterlassung hinsichtlich eines Markennamens in Anspruch nehmen können.