Warnung vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Markenregistrierungen

Aus gegebenem Anlass und auf vielfachen Wunsch der Leser unseres Blogs möchten wir darauf hinweisen, dass die Markenregister der Markenämter problemlos auslesbar sind und die Markenämter in erheblichem Ausmaß Geld damit verdienen, große Datenmengen an professionelle Datenbankanbieter zu verkaufen. Dabei bringt es aber zwangsläufig mit sich, dass auch subversive Individuen und betrügerische Organisationen darauf setzen, dass ungeübte Markeninhaber auf deren Angebot reinfallen.

Die verschickten Angebote und Zahlungsaufforderungen für eine Markenverlängerung sehen dabei häufig täuschend echt aus und suggerieren den Eindruck, als ob diese vom Markenamt selbst stammen. Zahlt der Leichtgläubige auf diese größtenteils überhöhten Verlängerungsangebote zur Markenregistrierung, ist nicht nur sein Geld sinnlos verschwendet, sondern im Glauben auf die vermeintliche Markenverlängerung sehr häufig die Marke verloren.

Die meisten Markenämter erinnern nämlich den Markeninhaber gerade nicht an die bevorstehende Markenverlängerung, so dass es den Betrogenen meistens gar nicht auffällt, dass ihre Marke nicht verlängert wurde und aus dem Markenregister unwiederbringlich gelöscht wird. Die möglicher Weise seit Jahrzehnten bestehende Markenregistrierung wäre dann in dramatischer Weise verloren.

Deshalb sollte jeder Markeninhaber sicherstellen, dass entweder sein Anwalt ihn rechtzeitig erinnert (das ist bei einigen Anwälten auch nicht immer der Fall) oder er sich selbst eine gesichert Wiedervorlage zur Markenverlängerung einrichtet. Auf keinen Fall sollte er jedoch blindlinks auf scheinbar amtliche Schreiben reinfallen. Der geübte Geschäftsmann weiß nämlich in der Regel, dass solche betrügerischen Angebote nicht nur bei der Markenanmeldung und Firmenregistrierung verschickt werden, sondern eben auch in Bezug auf anstehende Markenverlängerungen – diese sind besonders lukrativ.

Das wirklich perfide ist, dass man eigentlich glauben möchte, dass die Markenämter selbst einen Markeninhaber rechtzeitig erinnern, aber das ist den allermeisten Markenämtern schlichtweg zu lästig/zu teuer geworden, da die Adressdaten der Markeninhaber nach 10 Jahren häufig veraltet waren. Entsprechend hat man die amtsseitige Erinnerung fast flächendeckend abgeschafft und in diese Lücke ist nunmehr diese zwielichtige Verlängerungsindustrie gesprungen.

Wer einmal versucht hat dieses Geld wiederzubekommen, weiß zu berichten, dass es unmöglich ist. Die Zielkonten dieser betrügerischen Firmen liegen fast ausschließlich im Ausland und sind genauso schnell wieder zu und leergeräumt, wie die Adresse der Firma verschwindet – sofern es die Adresse überhaupt jemals gab. Die personell unterbesetzten Staatsanwaltschaften haben mittlerweile aufgegeben, da das Aufspüren der Kontoinhaber im Ausland im Wege der Amtshilfe praktisch sinnlos ist.

Der Markeninhaber schütze sich also selbst!

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