500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

BayerischesReinheitsgebotAm 23.04.1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt, dass „forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

Heute ist dies als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannt. Das dazu passende „Bayerisches Bier“ ist als Kollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen (Registernummer 000226621 vom 03.05.1996). Inhaber ist der Bayerischer Brauerbund e.V.

Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen im Sinne des § 3 MarkenG eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden (§ 97 MarkenG).

Kollektivmarken werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verschiedener Anbieter mit übereinstimmenden Eigenschaften verwendet und können insoweit beispielsweise als ein Gütezeichen verstanden werden. Aber auch geografische Herkunftsangaben sind als Kollektivmarke eintragbar (§ 99 MarkenG).

Für die Anmeldung einer Kollektivmarke bedarf es im Rahmen einer Markensatzung genauer Angaben über den Zweck des Verbandes, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, über den Kreis der zur Benutzung befugten Personen, die Bedingungen für die Benutzung und über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen (§ 102 MarkenG).

Zoll: Jahresstatistik 2015

Zoll+Jahresbericht+2015Der Jahresstatistik des Zolls lassen sich zahlreiche Daten zur Tätigkeit der Zollverwaltung entnehmen. So haben die Zolldienststellen im Jahr 2015 rund 4 Millionen Waren im Gesamtwert von 132 Mio. Euro beschlagnahmt. Die im Wert höchste Kategorie stellt persönliches Zubehör wie Brillen, Taschen, Uhren und Schmuck, die im Gesamtwert von 65 Mio. Euro beschlagnahmt wurden. Der DIHK schätzt, dass in Deutschland bereits Zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber. Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden.

Quelle und Download: Die Zollverwaltung: Jahresstatistik 2015

Markenportrait: Stolzenburg Security

302012004274
Registernummer: 302012004274
Anmeldetag: 19.04.2012

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Die Stolzenburg Security GmbH, der freundliche Sicherheitsdienst Berlin, bietet unsere Dienstleistungen seit dem Jahre 2004 an. Hilfsbereite & top ausgebildete Mitarbeiter verschafften uns einen so guten Ruf in der Branche, dass wir mittlerweile für viele öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland tätig sind. Gerade deshalb war es für uns unumgänglich, unser Logo bzw. unsere Marke europaweit schützen zu lassen. Hierzu haben wir uns einen kompetenten Partner ausgesucht, die Kanzlei Prehm & Klare, mit dessen Arbeit wir sehr zufrieden sind.

 

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

DPMA: Wichtiger Hinweis für Nutzer von DPMAdirektWeb

DPMADas Deutsche Patent- und Markenamt bittet alle Markenanmelder, die im Zeitraum vom 01.03.-08.03.2016 eine Marke über das Portal DPMAdirektWeb angemeldet haben, mit der Markenabteilung unter der Telefonnummer 089 2195 1013 Kontakt aufzunehmen. Aufgrund technischer Probleme seien ca. 600 Markenanmeldungen nicht ordnungsgemäß erfasst worden. Welche Anmeldungen betroffen sind, könne das Amt allerdings nicht ermitteln und insoweit die Anmeldungen auch nicht selbst wiederherstellen (Quelle: Legal-Patent). Anmeldungen, die über die Software DPMAdirekt eingereicht wurden, sind nicht betroffen.

PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

dpma+euipo

Kein Markenschutz für PEGIDA

Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) stehen der Anmeldung der Wortmarke PEGIDA die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Nach dieser Norm sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Bezeichnung PEGIDA stehe als schlagwortartige Bezeichnung für eine Anti-Islambewegung in Deutschland und sei als solche mittlerweile bekannt. Daher werde der Verkehr diese Bezeichnung wegen seiner entsprechenden Verwendung in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel für ein bestimmtes Unternehmen verstehen.

pegida+dpma

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Indisches Markenamt löscht 200.000 Anmeldungen

Das ging nach hinten los!

Der Weg von der Anmeldung zur Eintragung einer indischen Marke dauert gewöhnlich mehrere Jahre. Um dem Bearbeitungsrückstau Herr zu werden, hat das indische Markenamt einen drastischen Schritt unternommen: Es hat kurzerhand 200.000 Markenanmeldungen gelöscht. Die Löschungen erfolgten ohne Anhörung des Markenanmelders und sollten beanstandete Anmeldungen beseitigen, die vom Anmelder bisher nicht korrigiert wurden. Die auf einem Softwarealgorithmus basierende Löschung eliminierte jedoch wesentlich mehr Anmeldungen und auch solche, die vom Anmelder korrigiert, aber vom Amt nicht weiter bearbeitet wurden. Die Klärung des gesamten Ausmaßes der Löschung wird Monate in Anspruch nehmen. Rechtsanwälte vor Ort wurden eingeladen, eingereichte Anmeldungen mit dem verbliebenen Bestand beim Amt abzugleichen. In der Folgezeit werden wir Mandanten über das Schicksal ihrer Anmeldung informieren.

WIPO: Markenanmeldungen 2015

wipo+2015 Die World Intellectual Property Organization hat eine
Infografik für die Anmeldungen einer internationalen Registrierung 2015 veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2015 49.273 Anmeldungen bei der WIPO eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 2,9 %.

Die meisten Anmeldungen stammen aus den USA und Deutschland. Die aktivsten Markenanmelder sind Novartis, Lidl, L’Oreal und Philips.

Die Top Klassen sind Klasse 9 (Elektrische Apparate und Instrumente), Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung) und Klasse 42 (technologische und wissenschaftliche Dienstleistungen).

Infografik: Marken 2015
Quelle: WIPO

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Umbenennung des HABM in EUIPO

Ab dem 23.03.2016 trägt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Bezeichnung Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), und die Gemeinschaftsmarke wird fortan als Marke der Europäischen Union bezeichnet.

Unseriöse Unternehmen könnten sich diese Umbenennung zu Nutze machen und Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen mit dem Anschein amtlicher Dokumente an Markenanmelder oder Markeninhaber versenden.

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BGH: Keine Löschung einer Marke wegen Beeinträchtigung eines lokalen Unternehmenskennzeichens

Foto von Stephan Baumann
Foto von Stephan Baumann

Die Nachteile des Unternehmenskennzeichens

BGH, Beschluss vom 15.10.2015, I ZB 44/14 – LIQUIDROM: „Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens (§ 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist.“

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DPMA: Markenanmeldungen 2015

Marken2015 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine Infografik für die Markenanmeldungen 2015 veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2015 69.130 Marken beim DPMA angemeldet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 3,8 %.

Die führenden Bundesländer (in absoluten Zahlen) sind Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Mit Bayer, Merck und Merz stammen die Top 3 Anmelder aus dem Pharma-Bereich.

Die Top Leitklassen sind Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung), Klasse 41 (Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten) und Klasse 9 (Elektrische Apparate und Instrumente).

Infografik: Marken 2015
Quelle: DPMA

EU-Markenanmeldung bis zum 23.03.2016 günstiger

03HABM

Beeilen Sie sich!

Die Umstellung der Reform des europäischen Markenrechts läuft auf vollen Touren. Am 23.03.2016 ist es dann soweit. Das jetzige Gemeinschaftsmarkenamt HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) wird zum EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) umbenannt und zugleich ein neues Gebührensystem für die Anmeldung von EU-Marken, die jetzt Unionsmarken heißen, eingeführt. Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

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Markenportrait: HumorPille

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

HumorPille
Registernummer: 302015109306
Anmeldetag: 22.12.2015

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Die Seminaragentur HumorPille hat sich 2012 aus einer Idee entwickelt, das Krankenhaus humorvoller zu gestalten. Der Inhaber der HumorPille, Matthias Prehm, ist Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, arbeitet noch in Teilzeit im BG Klinikum Hamburg auf der Intensivstation für Schwerbrandverletzte. Das Motto der HumorPille lautet: Nehmen Sie Humor als Haltung ein! Weiterlesen „Markenportrait: HumorPille“

Markenportrait: Ayerle Galerie de la Couleur

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Ayerle Galerie de la Couleur
Registernummer: 302015108778
Anmeldetag: 07.12.2015

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Der Galerist Helmut Ayerle vertritt unter der Wortmarke Ayerle Galerie de la Couleur® junge, kreative Kunstmaler.
Im Fokus stehen großformatige Gemälde. Neben figurativer Malerei finden Stilrichtungen wie Expressionismus sowie Impressionismus hohe Beachtung.
Mit Einführung der Wortmarke Ayerle Galerie de la Couleur® ist eine deutliche Steigerung des Gemäldeverkaufs festzustellen.
Die Eintragung der Wortmarke wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Prehm & Klare begleitet und absolut seriös abgewickelt.
Ayerle Galerie de la Couleur®
Helmut Ayerle

Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Die Gefahr von Vorratsmarken: „IKEA“ gelöscht

ikea-logo Das höchste indonesische Gericht hat die Löschung der Marke „IKEA“ angeordnet. Die Eintragung der Marke für den schwedischen Möbelgiganten erfolgte im Jahr 2010. Im Jahr 2013 meldete das indonesische Möbelunternehmen PT Ratania Khatulistiwa ebenfalls „IKEA“ an – und ist nach der Löschung der älteren Marke nun alleiniger Inhaber des weltberühmten Zeichens in Indonesien. Denn die Schweden hatten ihre Marke nicht benutzt. In Indonesien unterliegt eine Marke der Löschung, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nicht benutzt wurde. In Deutschland und der weiteren EU beträgt dieser Zeitraum 5 Jahre. Eine Marke, die länger als 5 Jahre ununterbrochen nicht benutzt wurde, ist durch ein Löschungsverfahren oder eine Löschungsklage vor einem ordentlichen Gericht angreifbar.

Siehe auch: Markenrechtliche Irrtümer: Benutzung einer Marke

Quelle: The Guardian, „Rattan decision? Ikea loses rights to own name in Indonesia“

OLG Düsseldorf: Die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Markenrechtsverletzungen der Gesellschaft

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Keine automatische Haftung des Geschäftsführers

Nachdem der BGH im Wettbewerbssachen entschieden hatte, dass der Geschäftsführer nicht zwangsläufig aufgrund seiner Organstellung für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft haftet, überträgt das OLG Düsseldorf diese Rechtsprechung auf Markensachen.

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Bundesgerichtshof (BGH) zu Hyperlinks

Foto von Stephan Baumann

Haftung für Inhalte fremder Webseiten durch Verlinkung

Der BGH bleibt in seiner neuesten Hyperlinkrechtsprechung konsequent.

Im konkreten Falle bewarb der Beklagte auf seiner Webseite eigene Dienstleistungen. Am Ende eines Textes auf seiner Webseite hatte der Beklagte einen Hyperlink auf den Internetauftritt eines Dritten eingebaut. Der Hyperlink lautete: „weitere Informationen auch über …“. Auf der Drittseite befanden sich dann allerdings wettbewerbswidrige Informationen.

Die Klägerin plädierte, dass der Beklagte sich durch die Verlinkung die wettbewerbswidrigen Inhalte der Drittseite zu eigen gemacht habe und er folglich ebenfalls für die Rechtsverstöße des Dritten hafte.

Der BGH verneinte diese Ansicht im konkreten Fall, hob aber noch einmal seinen Zeigefinger, um die Gefahren auf Verlinkungen zu fremden Inhalten aufzuzeigen.

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Unterlassungserklärungen und ihre gefährliche Kehrseite

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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Der Ausgangsfall: Man hat eine Abmahnung erhalten. Die Lösung ist mit oder ohne anwaltliche Konsultation schnell zur Hand. Zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung wegen Wiederholungsgefahr gibt man „mal eben“ eine Unterlassungserklärung ab. Und jetzt ist alles gut?

Oft ist diese Annahme weit gefehlt und bei genauerem Hinsehen hätte man lieber die einstweilige Verfügung „kassieren“ sollen.

Während bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung das Ordnungsgeld in die Staatskasse fließt und der Abmahnende also kein eigenes monetäres Interesse an einer Bestrafung hat, schließt man bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden ab und verspricht ihm, dass man für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung eine empfindliche Vertragsstrafe an ihn zahlt. Entweder ist diese Vertragsstrafe im Unterlassungsversprechen schon exakt der Höhe nach fixiert oder nach dem sogenannten Hamburger Brauch in das Ermessen des Abmahnenden gestellt.

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HABM wird in EUIPO umbenannt

HABM Am 23.03.2016 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) umbenannt.

Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden automatisch zu Marken der Europäischen Union bzw. Markenanmeldungen der Europäischen Union.

Quelle: Pressemitteilung des HABM