EU-Markenanmeldung bis zum 23.03.2016 günstiger

03HABM

Beeilen Sie sich!

Die Umstellung der Reform des europäischen Markenrechts läuft auf vollen Touren. Am 23.03.2016 ist es dann soweit. Das jetzige Gemeinschaftsmarkenamt HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) wird zum EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) umbenannt und zugleich ein neues Gebührensystem für die Anmeldung von EU-Marken, die jetzt Unionsmarken heißen, eingeführt. Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

Nach dem neuen System des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Unionsmarke nach dem Stichtag 850 EUR schon für die erste Klasse. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt dann zwar nur 50 EUR, aber die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der nunmehr dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann zukünftig auch mit den Verlängerungsgebühren für Unionsmarken decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr analog für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt dann 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

Unterm Strich wird damit die übliche Gebühr für eine EU-Unionsmarken-Anmeldung in 3 Nizzaklassen nicht mehr 900 EUR, sondern sage und schreibe 150 EUR mehr, nämlich 1.050 EUR.

Die EUIPO hat das zwar schön verpackt, aber auf den zweiten Blick kann man auch dort eine knapp 15% ige Gebührenerhöhung für die Standard-EU-Marke in 3 oder mehr Klassen nicht bestreiten.

Für zukünftige Anmelder von EU-Marken bedeutet dies: Beeilen Sie sich! Schneller kann man keine 150,- EUR verdienen!

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