EU-Marke: Neues Gebührensystem

In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.

Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform 850 EUR (1 Klasse). Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann auch mit den Verlängerungsgebühren decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

Quelle: Europäischer Rat, Dokument ST 9547 2015 ADD 1 vom 8.6.2015

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