Reform des europäischen Markensystems

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Reform des europäischen Markensystems geeinigt. Mit der Reform des europäischen Markensystems sollen Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Marken gegen Fälschungen geboten werden.

Zu den Reformgrundsätzen gehört eine neue Struktur mit niedrigeren Gebühren, die Markenanmelder zu zahlen haben. Es sind Kostenersparnisse bis zu 37 % vorgesehen. Bisher betragen die Anmeldegebühren einer Gemeinschaftsmarke 900 Euro bei der Beanspruchung von bis zu 3 Klassen. Die neue Struktur sieht geringere Kosten für eine Anmeldung in 1 oder 2 Klassen vor.

Die Reform behandelt ferner eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen Fälschungen, die Verbesserung der Verwaltungsstruktur und die Einführung zuverlässiger Finanzverfahren, die Anwendung effizienter und zügiger Verwaltungsverfahren durch die nationalen Ämter, wenn es um den Verfall oder die Nichtigerklärung von Marken geht, die Anpassung der Bezeichnung und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen

und dem wichtigsten Punkt: Die Umbenennung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) in „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ (AEUGE?). [dabei wird das Amt allerdings weiterhin keine Patente verwalten]

Quellen: Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Rat

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