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16. Mai 2012

Bestia Negra – Wir schenken dem FC Bayern München eine Marke mehr

04. Mai 2012

Peinliche Momente bei der Klassifizierung mehr

27. April 2012

Vor der Markenanmeldung steht die Namensfindung mehr

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Marke Europa, EU-Markenanmeldung, europäische Marke anmelden, schützen

EU Markenanmeldung, europäische Marke, CTM Marke, Gemeinschaftsmarke anmelden, schützen

Wie kann ich eine EU-Marke anmelden/schützen/registrieren lassen und was muss ich bei einer EU-Markenanmeldung  beachten?

Seit dem 01. April 1996 kann man eine einheitliche europäische EU-Markenanmeldung (EU-Marke) mit Wirkung für die gesamte Europäische Union (EU) anmelden bzw. schützen. Die europäische Gemeinschaftsmarke (auch CTM-Marken-Registrierung oder EU-Marke genannt) bietet nach der EU-Markenanmeldung bzw. EU-Markenregistrierung/EU-Markeneintragung einen einheitlichen EU-Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten. Die Gemeinschaftsmarke/EU-Marke kann man nur für die gesamte EU als Marke anmelden bzw. registrieren/schützen, übertragen oder löschen. Jedes Markenzeichen, das die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar darstellt (einschließlich Wörter, Namen, Slogans, Designs, Logos, Verpackungen) kann Gegenstand der europäischen Gemeinschafts-Markenanmeldung/EU-Markenanmeldung (EU-Marke / CTM-Marke) sein. Eine einzige EU-Markenanmeldung kann eine beliebige Anzahl an Waren- bzw. Dienstleistungsklassen umfassen. Das Verfahren der EU-Markenanmeldung ist einfach und praktikabel.

Die Einheitlichkeit der EU-Marke/europäische Gemeinschaftsmarke/Europa-Marke führt zu einem geringeren Verfahrens- und Verwaltungsaufwand, nämlich:

  • eine EU-Markenanmeldung,
  • eine Hauptverfahrenssprache für die EU-Markenanmeldung,
  • eine zentrale EU-Markenanmeldungs- bzw. EU-Markeneintragungs- und Verwaltungsstelle (HABM) für die EU-Marke/CTM-Marke,
  • nach EU-Markeneintragung eine EU-Markenurkunde für 27 Mitgliedsstaaten.

Das Verfahren ist einfach und via elektronischer EU-Markenanmeldung/EU-Markeneintragung beim HABM (europäisches Markenamt / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante) sehr schnell.

Wieviel kostet mich eine EU-Markenanmeldung?

Die amtlichen Gebühren für eine europäische Markenanmeldung, also EU-Markenanmeldung sind zudem vergleichweise günstig. Für nur 900,- EUR Amtsgebühren (bei elektronischer EU-Markenanmeldung) bekommt man Europa-Markenschutz für bis zu drei Nizzaklassen in allen 27 europäischen Mitgliedsstaaten. Ab der vierten Nizzaklasse fällt (bei elektronischer EU- Markenanmeldung) als Aufpreis eine Klassengebühr von 150,- EUR/Klasse an.

Was sollte ich beim Anmelden, Schützen einer EU-Marke beachten?

Bei einer EU-Markenanmeldung sollte man vorher jedoch genau recherchieren. Es empfiehlt sich, alle 27 nationalen Marken- und Firmennamensdatenbanken absuchen zu lassen und zudem EU-Marken und Internationale Registrierungen (IR-Marken) zu beachten. Man merke: Verursacht bei einer EU-Markenanmeldung auch nur ein Land ein Problem, wird die gesamte EU-Markenanmeldung infiziert und dann droht die gesamte EU-Markenregistrierung/EU-Markeneintragung zu scheitern.

Markenanmeldung

Marke ohne Recherchen
Europäische Union

649,00 €*

Markenanmeldung

Wortmarke Komplett Identität
Europäische Union

999,00 €*

Markenanmeldung

Wortmarke Komplett Ähnlichkeit
Europäische Union

2.499,00 €*

Markenanmeldung EU, europäische Marke, CTM Marke

Vorgenannt haben wir für Sie EU-Anmeldemöglichkeiten mit verschiedenen Dienstleistungsumfängen bereitgestellt.

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Wie ist die Schutzdauer einer EU-Marke?

Eine EU-Marke ist nach der EU-Markeneintragung zunächst für die Schutzdauer von 10 Jahren registriert/geschützt. Die Marke kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.

Wie kann ich eine rechtserhaltende Nutzung einer EU-Marken bewerkstelligen?

Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, schützen lassen, sollten Sie auch wissen, dass diese benutzt werden muss. Mit Eintragung der EU-Marke beginnt zunächst die 5 jährige Benutzungsschonfrist. Ist diese abgelaufen, könnte auf Antrag die Marke ganz oder teilweise gelöscht werden, sofern sie nicht in den beanspruchten Klassen markenmäßig genutzt worden ist. Zur rechtserhaltenden Nutzung muss eine EU-Marke allerdings nicht in allen 27 Ländern genutzt werden. Es reicht erfreulicher Weise die Nutzung in bereits einem der EU-Mitgliedsstaaten Staaten.

EU Marke anmelden und Seniorität beanspruchen

Das EU-Marken-System bietet eine Reihe von Überraschungen. So bietet dieses System bei der EU-Markenanmeldung/EU-Markenregistrierung/EU-Markeneintragung die Möglichkeit, innerhalb der EU-Marke eine Seniorität im Sinne der Priorität einer nationalen Marke zu beanspruchen. Es kann also eine nationale Markenpriorität in eine EU-Marke gezogen werden. Man kann dementsprechend die Kosten der nationalen Markenverlängerung zukünftig ggf. einsparen.

Geringere Anforderungen an die Unterscheidungskraft bei der EU-Marke als bei DE-Marken?

Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, schützen bzw. eine EU-Markenanmeldungen/EU-Markenregistrierung/EU-Markeneintragung durchführen, haben Sie vermutlich schon erfahren, dass derzeit beim HABM in Alicante in der Regel geringe Maßstäbe an die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer EU-Markenanmeldung gestellt werden, als bei einer deutschen Markenanmeldung. Häufig wird derzeit die EU-Markenanmeldung also als Ausweichlösung gefahren.

Kann ich eine EU-Marke über eine IR-Marke anmelden, registrieren, schützen lassen?

Ja, nach dem Beitritt der europäischen Union zum Madrider Markenabkommen kann man man eine EU-Marke im Rahmen einer IR-Marke anmelden. Zudem kann man eine EU-Markeneintragung/EU-Markenregistrierung als Basismarke für eine IR-Marke verwenden.

 

 

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