HABM: Alicante News mit Fokus Niederlande

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Niederlande im Fokus.

Aus den Niederlanden wurden bisher 27.922 Gemeinschaftsmarken-Anmeldungen getätigt. Im Jahr 2009 waren es 3.919, in den Jahren zuvor 3.221 und 3.173.

Davon entfielen 59% auf Wortmarkenanmeldungen, gefolgt von 38% Bildmarkenmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Waren der Klasse 09 und Dienstleistungen der Klasse 42.

Häufigste Anmelder:

  1. Unilever N.V. (702 Anmeldungen)
  2. Koninklijke Philips Electronics N.V. (472 Anmeldungen)
  3. Reckitt Beckinser N.V. (416 Anmeldungen)
  4. Diageo Brands B.V. (225 Anmeldungen)
  5. Akzo Nobel Coatings International B.V. (197 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Anja Pärson: Die Marke zum Abfahrtsrennen

Was war das gestern für ein Abfahrtsrennen! Die brutale Olympia-Strecke „Franz’s Run“ wurde zum Sturzfestival. Eine Leidtragende war die Mit-Favoritin Anja Pärson, die beim Schlusssprung das Gleichgewicht verlor, heftig stürzte und Prellungen am Bein und Rücken erlitt.

Vielleicht hätte Pärson den Schlusssprung besser kontrollieren können, wenn sie die Haltung entsprechend ihrer Gemeinschaftsmarke eingenommen hätte. Die EU-Bildmarke 004276564 mit Anmeldepriorität vom 07.02.2005 ist eingetragen für „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Reinigungsmittel; Bekleidung; Spielzeug und Sportartikel; Leichte Getränke; Erziehung und Unterhaltung“.

Inhaberin: Anja Pärson
Wiedergabe der Marke EM 004276564:
EM 004276564

HABM: Gebührenzahlung und Priorität

Das Markenrecht wird von dem Grundsatz beherrscht, dass derjenige, der seine Marke früher erworben hat, sich gegenüber demjenigen durchsetzen kann, der seine Marke erst später erworben hat – Prioritätsprinzip.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag.

Damit das Eingangsdatum der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats auf eines der beiden Konten des Amtes erfolgen. Das HABM schickt keine Zahlungsaufforderung.

Wird die Zahlung binnen eines Monats versäumt, gewährt Regel 9 Abs. 1 GMDV dem Anmelder eine weitere Frist von zwei Monaten, die Grundgebühr zu entrichten. In diesem Fall gilt jedoch erst der Tag, an dem die Grundgebühr beim Amt eingegangen ist, als Anmeldetag. Das Versäumnis der ersten Zahlungsfrist wirkt sich somit nachteilig auf die Bestimmung der Priorität aus.

Werden die Gebühren auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht gezahlt, wird die Anmeldung nicht als Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke behandelt.

HABM: Alicante News mit Fokus Luxemburg

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Luxemburg im Fokus.

Aus Luxemburg wurden bisher 4.550 Gemeinschaftsmarken-Anmeldungen getätigt. Im Jahr 2009 waren es 740 und damit bereits mehr als doppel so viele wie im Jahr 2005 (359). Die drei häufigsten Klassen sind 35, 9 und 42.

Davon entfielen 58% auf Wortmarkenanmeldungen, gefolgt von 40% Bildmarkenmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Waren der Klasse 09 und Dienstleistungen der Klasse 42.

Häufigste Anmelder:

  1. Amazon Europe Holding Technologies SCS (107 Anmeldungen)
  2. Milux Holdings S.A. (90 Anmeldungen)
  3. Biarritz Holdings S.A. (75 Anmeldungen)
  4. Pfizer Enterprises SARL (74 Anmeldungen)
  5. DBA LUX 1 SARL (73 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Nur noch elektronische GM-Urkunden

Das HABM wird ein neues System von elektronischen Urkunden (E-Urkunden) für eingetragene Gemeinschaftsmarken ab Mittwoch, dem 9. Dezember einführen. Hiermit soll die Eintragungsdauer verkürzt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Amt keine Papierurkunden mehr anfertigen.

Quelle: Pressemitteilung des HABM

Ab Mittwoch gibt es nur noch ein PDF zum Selberdrucken. Wir empfehlen die rechtzeitige Bevorratung mit Tinte/Toner (Hinweis: Die Urkunden sind blauintensiv).

Eintragungsurkunde des HABM

HABM: Alicante News mit Fokus Italien

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Italien im Fokus.

Aus Italien stammen 58.658 Gemeinschaftsmarkenanmeldungen. Im letzten Jahr waren es 7.240, in diesem Jahr sind es bisher 5.302 Anmeldungen. Wortmarkenanmeldungen stellen einen Anteil von 40,5%, Bildmarkenanmeldungen einen Anteil von 58,1%. Am häufigsten wurden Marken für die Waren der Klasse 25, z.B. Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schuhwaren, angemeldet.

Häufigste Anmelder:

  1. Intesa Sanpaolo S.P.A. (788 Anmeldungen)
  2. Barilla G. ER. Fratelli S.P.A. (444 Anmeldungen)
  3. Artsana S.P.A. (176 Anmeldungen)
  4. Banca Mediolanum S.P.A. (161 Anmeldungen)
  5. Trudi S.P.A. (149 Anmeldungen)

Interessantes Detail: Während FERRARI mit 132 Anmeldungen noch Platz 9 belegt, logiert der Mutterkonzern FIAT unter ferner liefen.

Und was uns FIAT mit der jüngsten Bildmarke sagen möchte, ist uns nicht ganz klar:
EM 008334237, Nizzaklasse 11

Wiedergabe der Marke EM 008334237, FIAT S.P.A.
EM 008334237, FIAT S.P.A.

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

HABM: Alicante News mit Fokus Ungarn

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Ungarn im Fokus.

Im Jahr 2008 wurden aus Ungarn 281 Gemeinschaftsmarken beim HABM angemeldet. Davon entfielen 50% auf Bildmarkenanmeldungen, gefolgt von 47% Wortmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Waren der Klassen 09 und 25.

Häufigste Anmelder:

  1. PJ Hungary Szolgaltató Korlatolt Felelössegü Tarsasag (31 Anmeldungen)
  2. Zwack Unicum Nyrt. (27 Anmeldungen)
  3. Medico Uno Pharma Gyógyszerkereskedelmi KFT (26 Anmeldungen)
  4. URSA Salgótarjan Glass Wool Close Co., Ltd. (25 Anmeldungen)
  5. OTP Bank Nyrt. (24 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Google plant mit Chrome OS das Anti-Windows, aber ist diese Marke überhaupt sicher?

Google startet nach eigenem Bekunden einen Gegenangriff auf Microsoft. Mal gucken, ob das ein ähnlicher Rohrkrepierer wird wie gegen Gmail. Seinerzeit hatte Google die Marke Gmail für seine Email-Dienste promotet, aber anscheinend vergessen, die Markenrechte in Europa komplett abzuklopfen. Nach verlorenem Gerichtsstreit wurde der Dienst dann in Google Mail transferiert. Für die Juristen bzw. die Markenabteilung von Google war dies sicherlich kein Ruhmesblatt.

Nunmehr droht neues Ungemach.

Ein schneller Blick in die Markendatenbank zeigt schon dem juristischen Laien, dass da eine verdächtige, im kennzeichnenden Hauptwortbestandteil hochgradig ähnliche europäische Konflikt-Wort-/Bildmarke
chromos
(EM02151678) mit Anmeldepriorität vom 28.03.2001 existiert, die u.a. in der Nizza-Klasse 09 für Software eingetragen ist.

Sollte die Markeninhaberin aus Hamburg die europäische Gemeinschaftsmarke bisher rechtserhaltend genutzt haben – was auf den ersten Blick so scheint -, wird sie sich nunmehr wohl über ein zeitnahes Ankaufsangebot von Google freuen können oder bereits gefreut haben.

Wenn nämlich die Google-Juristen eine der Standard-Entscheidungen des EuGH (Life ./. Thomson Life C-120/04) aufmerksam betrachten, dann werden Sie feststellen, dass da auch CHROM-OS ./. Google Chrome OS hätte stehen können. Der Ausgang des Verfahrens ist bekannt. Thomson hatte damals verloren.

Prosawettbewerb

Die angemeldete Marke ist eine Kombination aus zwei grammatikalisch nicht korrekt verbundenen englischen Begriffen. Die Begriffe sind für sich genommen jedoch verständlich. In der Mitteilung über ein Eintragungshindernis des HABM schreibt der zuständige Prüfer:

Die Feststellung, dass richtigeres Englisch … wäre, ist unerheblich, da die Markenprüfung weder eine Rechtschreibübung darstellt noch ein Prosawettbewerb ist.

Da hat er Recht. Denn es geht nur darum, dass die angesprochenen Verkehrskreise verstehen, was mit der Aussage der Marke gemeint wird. Zum Zwecke der Beurteilung des beschreibenden Charakters einer Marke ist festzustellen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Ausdruck und den Waren oder Dienstleistungen besteht, deren Eintragung beantragt wird (Rechtssache T-311/02, Nr. 30).

Statistik: Gemeinschaftsmarken Anmelder 1996-2004

Gestern wies Class46 auf die lesenswerte Studie „Which Reputations Does a Brand Owner Need?“ von Georg von Graevenitz hin und versorgte die Leser gleich mit einer Zusammenfassung derselben.

In der Studie werden die Top Gemeinschaftsmarkenanmelder aus dem Zeitraum 1996 bis 2004 genannt.

Die Top 10 sieht folgendermaßen aus:

  1. Konami (JP) 1313 Anmeldungen
  2. Procter & Gamble (USA) 1065 Anmeldungen
  3. Deutsche Telekom (D) 1035 Anmeldungen
  4. Mars (USA) 897 Anmeldungen
  5. Daimler Chrysler (D) 812 Anmeldungen
  6. Rewe (D) 621 Anmeldungen
  7. L’Oreal (F) 608 Anmeldungen
  8. BASF (D) 570 Anmeldungen
  9. Unilever (NL) 490 Anmeldungen
  10. Lancome (F) 439 Anmeldungen

Quelle: Georg von Graevenitz, „Which Reputations Does a Brand Owner Need?“, 2007

Eine Überraschung ist sicherlich der mit Vorsprung auf Platz 1 liegende japanische Videospielgigant Konami. Konami setzt hier auf den bestmöglichen Schutz seiner Waren, da ein Werktitelschutz allein oftmals nicht ausreichend ist. Die weiteren Unternehmen hatte man im Top Bereich erwartet.

HABM: Alicante News mit Fokus Griechenland

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Griechenland im Fokus.

Im Jahr 2008 wurden aus Griechenland 424 Gemeinschaftsmarken beim HABM angemeldet. Davon entfielen 63% auf Bildmarkenanmeldungen, gefolgt von 35% Wortmarkenanmeldungen. Diese Verteilung ist aus dem Grunde ungewöhnlich und interessant, da regelmäßig Wortmarkenanmeldungen ein Übergewicht bilden. Zum Vergleich: In Deutschland entfielen 68% auf Wortmarkenanmeldungen und 30% auf Bildmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Dienstleistungen der Klasse 42 und Waren der Klasse 16.

Häufigste Anmelder:

  1. Cosmote-Mobile Telecommunications S.A. (85 Anmeldungen)
  2. Mevgal S.A. (38 Anmeldungen)
  3. Dynamiki Zoi A.E. (30 Anmeldungen)
  4. Toyristikes Epicheiriseis Messinias A.E. (23 Anmeldungen)
  5. Fage Dairy Processing Industry S.A. (21 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Google Wave und das Markenrecht

Die Ankündigung von Google Wave als zentrale Kommunikationsplattform hat bereits eine große Welle gemacht. Wave soll mehreren Nutzern gleichzeitig die Möglichkeit bieten, sich in Echtzeit zu unterhalten und Informationen wie Fotos, Videos, Karten, Dokumente oder in sonstiger Form auszutauschen.

Aber wie sieht es mit Wave als Marke aus?

Auf die Anmeldung einer Wave-Marke hat Google bislang verzichtet. Dabei ist zu bedenken, dass sich das Zeichen von anderen Google Produkten – wie Mail, Maps, News, Docs – insoweit unterscheidet, als dass letztere für die zu kennzeichnenten Dienstleistungen beschreibend sind. Eine Markenanmeldung war daher weder nötig noch möglich.

Wave ist für die zu kennzeichnenden Dienstleistungen nicht beschreibend. Der Zusatz kann als Marke geschützt werden.

Im Bereich der EU und MMA/PMMA gibt es bereits einen Strauß von Wave-Marken. Die Klassenverzeichnisse treffen zwar nicht den Kern von Google Wave, sind aber u.a. eingetragen für „Computersoftware“ oder „Bereitstellung von Online-Publikationen“.

Da die Verwechslungsfähigkeit der Zeichen nicht ganz fernliegend ist, bleibt es spannend, ob sich ein Markeninhaber von Google auf den Schlips getreten fühlt.

In diesem Zusammenhang könnte man durchaus einen Blick auf THOMSON LIFE werfen (EuGH, Urt. v. 10.06.2005, C-120/04):

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104 über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und Letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

HABM: Alicante News mit Fokus Deutschland

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Deutschland im Fokus. Als größtes Land Europas (Population und Wirtschaft) stellte Deutschland im Jahr 2008 auch den Spitzenreiter bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen.

Im Jahr 2008 wurden aus Deutschland 15.542 Gemeinschaftsmarken beim HABM angemeldet. Davon entfielen 68% auf Wortmarkenanmeldungen, gefolgt von 30% Bildmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Waren der Klasse 09 angemeldet, gefolgt von Dienstleistungen der Klassen 42 und 35.

Häufigste Anmelder:

  1. Deutsche Telekom AG (1.503 Anmeldungen)
  2. Daimler AG (1.030 Anmeldungen)
  3. BASF SE (718 Anmeldungen)
  4. Lidl Stiftung & Co. KG (709 Anmeldungen)
  5. REWE-Zentral AG (670 Anmeldungen)
  6. Bayerische Motoren Werke AG (528 Anmeldungen)
  7. NYCOMED GmbH (506 Anmeldungen)
  8. BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH (483 Anmeldungen)
  9. Volkswagen AG (416 Anmeldungen)
  10. Bayer AG (390 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Harmonisierungsamt führt jetzt korrekte Amtsbezeichnung!

In den Empfangsbescheinigungen des HABM betitelte sich das Amt monatelang als Oharmonisierungsamt. Die tägliche Ansicht dieses Fehlers nötigte den Autor letztlich dazu, das HABM auf diesen Fehler aufmerksam zu machen. Der OAMI E-Filing Technical Support bestätigte nun die Korrektur dieses Fehlers. Das deutsche Template sei bei der Umstellung auf das neue E-Filing nicht ganz sauber umgesetzt worden. In der Kopfzeile prangt jetzt die korrekte Amtsbezeichnung.

Vorher:

OHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT
OHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT

Nachher:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT

Basics: Überlegungen im Anschluss an die Markenanmeldung

Durchführung einer Markenüberwachung
Um die eingetragene Marke effektiv vor Nachahmungen zu schützen, ist eine Überwachung neu veröffentlichter Eintragungen notwendig. Die Durchführung einer Markenüberwachung ist einer Markenrecherche ähnlich. Bei einer nationalen deutschen Marke werden die Register des DPMA, des HABM und der WIPO auf identische und ähnliche Neueintragungen überwacht. Bei einer europäischen Gemeinschaftsmarke werden ferner die Register der Mitgliedsstaaten der EU auf Neueintragungen hin unter die Lupe genommen. Werden identische oder ähnliche Neueintragungen drei Monate nach deren Veröffentlichung entdeckt, so kann sich der Markeninhaber mit dem kostengünstigen Widerspruch gegen die Neueintragung zur Wehr setzen und die Risiken eines späteren Verfahrens vermeiden.

Dokumentation der Benutzung
Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nicht für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzt worden ist. Der Markeninhaber sollte daher die Benutzung der Marke für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen dokumentieren, um den Einwand der Nichtbenutzung zu Fall bringen zu können. Ferner fordern manche Markenämter zur Aufrechterhaltung des Markenschutzes einen Benutzungsnachweis. In den USA ist beispielsweise zwischen dem 5. und 6. Jahr der Schutzdauer eine Benutzungserklärung, ggf. mit Benutzungsnachweis, abzugeben.

Kennzeichnung der Marke
Sobald die Marke eingetragen ist, ist es dem Inhaber gestattet, die Marke mit dem Schutzrechtsvermerk ® zu versehen. Ein solcher Schutzrechtsvermerk ist nicht vorgeschrieben, sondern fakultativ. Da es den Mitbewerbern oftmals nicht bekannt ist, dass es sich bei dem Zeichen um eine Marke handelt, kann es sinnvoll sein, durch das ® auf den Markenschutz des Zeichens hinzuweisen.

Erweiterung des Markenschutzes
Meldet der Inhaber einer nationalen Marke binnen sechs Monaten nach der Anmeldung eine identische Gemeinschaftsmarke oder identische Internationale Registrierung an, so kann er die Priorität seiner nationalen Marke „mitnehmen“ und auf die angemeldete Gemeinschaftsmarke oder Internationale Registrierung übertragen. Der Anmelder hat hierzu eine Prioritätserklärung und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen.

Basics: Marke verlängern oder neu anmelden?

Der Schutz einer Marke lässt sich im 10-Jahre-Rhythmus beliebig oft verlängern. Für die Verlängerung einer Marke ist lediglich notwendig, dass der Antrag gestellt und die Verlängerungsgebühr gezahlt wird.

Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Die Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt zurzeit 750 €, für jede weitere Klasse 260 €.

Im Vergleich dazu beträgt die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen lediglich 300 €, für jede weitere Klasse 100 €.

Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt:
Die Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt zurzeit 1500 €, für jede weitere Klasse 400 €.

Im Vergleich dazu beträgt die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen lediglich 900 €, für jede weitere Klasse 150 €.

In einfachen Worten: die Verlängerung einer Marke ist rund doppelt so teuer wie die Anmeldung einer Marke.
Weiterlesen „Basics: Marke verlängern oder neu anmelden?“

Gemeinschaftsmarke: amtliche Gebühren im April EUR 750,- statt bisher EUR 1.600,-

Damit niemand glaubt, es handele sich um einen Aprilscherz, veröffentlichen wir diese Nachricht am 02.04.2009 😉

Für eine Gemeinschaftsmarke, die im April 2009 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet wird, fallen Gebühren in Höhe von lediglich 750 € statt bisher 1.600 € an (diese Gebühren beziehen sich auf e-filing und drei Klassen, jede weitere Klasse 150 € statt bisher 300 €).

Hintergrund ist die Umstellung des Gebührensystems des HABM. Bis zum 30.04.2009 gilt das alte Gebührensystem. Am 01.05.2009 tritt das neue Gebührensystem in Kraft.

Nach dem bisherigen System fallen für eine Gemeinschaftsmarke Anmeldegebühren in Höhe von 750 € sowie Eintragungsgebühren in Höhe von 850 € an. Zukünftig ist eine einheitliche, bei der Anmeldung zu entrichtende Gebühr in Höhe von 900 € zu zahlen. Da eine im April angemeldete Gemeinschaftsmarke jedoch erst nach Mai und damit im Geltungsbereich des neuen Gebührensystems eingetragen wird, entfällt die bisher zu zahlende Eintragungsgebühr in Höhe von 850 €.

Interessenten sind daher gut in damit beraten, sich noch im April für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung zu entscheiden. Der Kostenvorteil gegenüber den bisherigen Anmeldungen beträgt 850 €, gegenüber den Anmeldungen ab Mai 2009 immerhin noch 150 €.