Fallout – und der Schutz von Filmtiteln

Zur Zeit macht die Nachricht die Runde, dass Bethesda die Filmrechte für Fallout gesichert habe.

Absehen von der Befürchtung des Autors dieses Artikels, dass aus einem großartigen Computerspiel wieder ein richtig mieser Film wird, ist bemerkenswert, dass Bethesda eine Marke für „motion picture films about a post-nuclear apocalyptic world“ in den USA angemeldet hat. Die Anmeldung eines Filmtitels als Marke ist in Deutschland eher ungewöhnlich, wenngleich nicht ausgeschlossen.

Wie kann ein Filmtitel geschützt werden?

1. als Werktitel,
2. als Marke,
3. als urheberrechtlich geschütztes Werk.

Die häufigste Schutzform eines Filmtitels ist der Werktitelschutz im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG. Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Um dem Schutz zugänglich zu sein, muss der Titel zunächst Kennzeichnungskraft besitzen, wobei jedoch ein Mindestmaß an Individualität ausreicht. Bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft sind die Gerichte sehr großzügig.

Der Werktitelschutz entsteht ohne eine förmliche Eintragung, nämlich mit der Aufnahme der Benutzung für ein bestimmtes Werk im geschäftlichen Verkehr. Ist ein Werk noch nicht vorhanden, aber in Vorbereitung, fingiert eine Titelschutzanzeige die Aufnahme dieser Benutzung. Dies ist einerseits von Vorteil, da der Schutz schnell und kostenlos erlangt wird. Andererseits ist ein Titelschutz auf Vorrat, z.B. für noch nicht in Vorbereitung befindliche Filme, nicht möglich.

Der Werktitelschutz endet mit der endgültigen Benutzungsaufgabe des Titels. Nach einer charmanten Ansicht des OLG Düsseldorf sei dies bei Filmen niemals der Fall, da diese immer wieder abgespielt werden können.

Ein Filmtitel kann auch als Marke geschützt werden. Markenschutz und Werktitelschutz bestehen nebeneinander. In Schutzgegenstand und Funktion unterscheiden sie sich deutlich. Während dem Werktitelschutz ausschließlich der Titel als immaterielles Gut unterliegt, zielt der Schutz einer Marke auf materielle Waren oder Dienstleistungen ab.

Wie der Werktitel benötigt auch die Marke Kennzeichnungskraft, um überhaupt dem Schutz zugänglich zu sein. Dabei wird für Marken eine höhere Kennzeichnungskraft gefordert als für Werktitel.

Der Markenschutz entsteht mit der förmlichen Eintragung in das Markenregister. Dies ist mit Zeit und Kosten verbunden. Doch bietet die Marke gegenüber dem Werktitelschutz signifikante Vorteile: es lassen sich Filmtitel auf Vorrat sichern. Und durch den Schutz für Waren oder Dienstleistungen kann die Marke merchandising-trächtige Bereiche abdecken und ist einer Lizenzierung zugänglich.

Für den bestmöglichen Schutz eines Filmtitels sollte der Werktitelschutz durch eine entsprechende Marke ergänzt werden.

Theoretisch kann ein Filmtitel auch dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. Praktisch ist dies nahezu ausgeschlossen, da regelmäßig nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht wird. Weitere Ausführungen sind daher nicht von Nöten.

– –
Registerauszug Fallout USPTO:

Registerauszug Fallout USPTO
Registerauszug Fallout USPTO

2 Kommentare zu “Fallout – und der Schutz von Filmtiteln

  1. Sehr geehrter Herr Dorowski,
    wie sieht es denn mit der Dauer des Titelschutzes aus? Gilt der unendlich oder verfällt er irgendwann?
    Wenn es zB einen US Film in den 60ern mit einem bestimmten Titel gab, ist dieser dann für immer besetzt? Und auf der ganzen Welt oder nur in den USA? Wie sieht es aus wenn man den titel mit einem neuen Untertitel verbindet? zB im Falle des Filmes „Equus“. Würde ich einen Film auf den Markt bringen wollen und ihn nennen: Equus – die Geschichte eines Pferdes – wäre dies möglich?
    MfG Sonja Meier

  2. Hallo Frau Meier,
    für die Dauer des Titelschutzes gilt folgendes:

    Der Werktitelschutz endet mit der endgültigen Benutzungsaufgabe des Titels. Nach einer charmanten Ansicht des OLG Düsseldorf sei dies bei Filmen niemals der Fall, da diese immer wieder abgespielt werden können.

    (OLG Düsseldorf WRP 1985, 638, 639-640 – Mädchen hinter Gittern)

    Für den territorialen Schutzbereich gilt grundsätzlich: Der Titelschutz entsteht in dem Land, in dem der Titel benutzt wird. Der Schutzbereich endet an den Staatsgrenzen. Wurde der Titel also nur in den USA benutzt und nicht in Deutschland, so existiert Titelschutz auch nur in den USA und nicht in Deutschland.

    An dieser Stelle kann ich nur Angaben allgemeiner Art machen und Ihre Frage zu Equus leider nicht beantworten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert