Markenportrait: FMB

FMB
Registernummer: 302017109288
Anmeldetag: 14.09.2017

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Meine neue Marke „FMB“ hat sich im Laufe der Jahre aus dem Wort „Fledermausbrille“ entwickelt, welches schon als Wort-Bildmarke existiert. Da ich FMB oft als Abkürzung für meine Fledermausbrillen benutze und demnächst ein neues Produkt damit markieren möchte, bin ich froh, dass mir Herr Prehm dazu geraten hat, dies als Wortmarke und nicht als Wort-Bildmarke eintragen zu lassen. Damit bin ich viel freier in der Gestaltung von „FMB“.

Im Vergleich zu meinem damaligen Anwalt für meine erste Marke, war ich hier wesentlich besser und professioneller beraten worden. Da man nachträglich an der Eintragung nichts verändern kann, ist eine gute Beratung viel Wert.

Die Kommunikation war sehr einfach ohne Fachchinesisch und Antworten auf Fragen kamen prompt. Auch die vorherige sehr umfassende Recherche war mehr als ich erwartet habe. Das hätte ich als Laie nicht hinbekommen.

Jetzt kann ich meine ausgefallenen Fledermausbrillen mit dem neuen Markennamen „FMB“ als Wortmarke noch besser vermarkten.

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Markenportrait: Schönheitszentrum Bremen


Registernummer: 302017106134
Anmeldetag: 20.06.2017

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Die Entstehung unserer Marke lag auf der Hand: Im geografischen Zentrum von Bremen gelegen mit der – zumindest vor Ort – sehr bekannten Schweineskulptur des Künstlers Lehmann vor der Tür und dem Ziel, die Bremer noch schöner zu machen, als sie ohnehin schon sind. So war schnell das „Schönheitszentrum Bremen“ sowie besagte Skulptur als Wort- und Bildmarke geboren.

Schwierig war dann als Laie der Eintrag beim Deutschen Marken- und Patentamt, dem DPMA, um „unsere“ Marke zu schützen. Wie prüfen, ob es die Marke schon irgendwo in irgendeiner Form gibt? Wie ist der korrekte Ablauf der Anmeldung? Was ist zu beachten? Wie teuer ist der gesamte Prozess?

All diese Fragen wurden schnell, gründlich und seriös sowie äußerst freundlich im persönlichen Gespräch mit den Anwälten von Prehm & Klare gelöst – und das zu überschaubaren Kosten, welche im Paket alles abdecken. Und ohne böse Überraschung.

Auch Nachfragen wurden immer schnell und sehr gut, sprich verständlich, beantwortet. Wir gründen nicht jede Woche ein neues Unternehmen samt Wort- und Bildmarke. Aber wenn, dass immer wieder sehr gerne in Zusammenarbeit mit den Anwälten von Prehm & Klare. Vielen Dank!

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Markenportrait: ASCEND


Registernummer: 302016107419
Anmeldetag: 16.08.2016

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Als Anbieter öffentlicher WLAN Hotspots, für Städte und Gemeinden, Hotellerie und Gastronomie, sowie viele weitere Branchen, ist ASCEND stets darauf bedacht allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Da unser Schwerpunkt auf der technischen Realisierung liegt, freuen wir uns über die kompetente Beratung von Prehm & Klare im Markenrecht. Vor Kurzem haben wir den Freizeitpark Belantis mit Marketing-WLAN und die Innenstadt von Nagold mit öffentlichen WLAN versorgt. Für Projekte dieser Größenordnung ist gute Teamarbeit von Anfang, bis zum Ende, die wichtigste Voraussetzung. Sowohl vor der Markenanmeldung, als auch danach fühlen wir uns von Prehm & Klare, stets rundum versorgt.

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Markenportrait: Aquapur-Wasserbetten


Registernummer: 302017103519
Anmeldetag: 05.04.2017

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Wer wir sind!

Aquapur-Wasserbetten wurde von mir gegründet. Mein Name ist Oliver Klein und ich bin der Inhaber von Aquapur-Wasserbetten.

Der Anfang

Mit einem Ladengeschäft fing alles an und jetzt sind wir spezialisiert auf Ersatzteile und Wasserbetten Zubehör im Internet.

Im Jahr 2001 eröffnete ich meinen ersten Laden für Wasserbetten. Damals wurden Wasserbetten immer beliebter und bekannter und somit war ich als Fan und Besitzer meines eigenen Softside Wasserbett soweit mich selbstständig zu machen.

Gleichzeitig versuchte im mich immer mehr mit dem neuen Medium Internet zu arrangieren und kurz darauf ging die erste Homepage online. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Kunden über dieses Medium Internet auf unseren Laden aufmerksam.

Und wie gings weiter?

Die logische Folge war dann auch einen Online Shop zu etablieren. Es dauerte nicht all zu lange bis der Online Shop besser funktionierte als der Laden selbst und dann wurde er schließlich geschlossen.

So sind wir seit vielen Jahren ausschließlich im Internet mit diversen Online Shops im Geschäft und haben uns auf Wasserbetten Zubehör und Ersatzteile spezialisiert.

Unsere Stärke liegt darin für jede Art von Wasserbett ein passendes Ersatzteil zu finden und zu liefern. Sonderanfertigungen bei Wasserkernen oder auch Bezügen sind für uns kein Problem. Darin sind wir ein absoluter Profi.

Es gibt nur wenige Wasserbetten, die so extrem im Aufbau sind, dass wir dafür kein Ersatzteil liefern können. Für aber 95% aller Wasserbetten können wir etwas anfertigen lassen und innerhalb weniger Wochen liefern.

www.aquapur-wasserbetten.com

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apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke

Neben sehr erfolgreichen Apothekern betreut unsere Kanzlei natürlich auch viele innovative Mandanten, die Apotheken im Marketing betreuen.

Eine dieser Agenturen hatte für einen Kunden mit uns zusammen eine Vorratsmarke angemeldet und die passende .de, .com und .eu gesichert.

Letztlich hatte der Agenturkunde aber finanzielle Probleme, so dass die Agentur jetzt die Marke und die Domains selbst vermarkten/verkaufen will. Die Marke wurde nie benutzt, ist also noch jungfräulich.

Die Marke ist eine Wortmarke!

Sie heißt „apothekenruf“ und genießt Priorität vom 11.04.2007 – ist also schon 10 Jahre alt.

Die Marke ist an die gängigen Begriffe im medizinischen Bereich, nämlich „Notruf“, „Arztnotruf“ usw. angelehnt und daher sehr eingängig.

Die Marke ist aufgrund des weitreichenden Klassenverzeichnisses offensichtlich vielseitig einsetzbar.

Der Kaufpreis für das Rechtepaket (Marke und Domains) ist frei verhandelbar. Angebote richten Sie bitte an prehm@prehm-klare.de

Weiterlesen „apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke“

Holstein Kiel seit 117 Jahren ohne eigene eingetragene Marke

Quelle: KSV Holstein v. 1900 e.V.
Wir gratulieren Holstein Kiel ganz herzlich zum 2. Ligaaufstieg!

Nun wollten wir an dieser Stelle die eingetragenen Marken des Vereins darstellen. Zu unserer Überraschung mussten wir aber feststellen, dass der Verein tatsächlich keine einzige Marke besitzt. Das mag ja im Laufe der letzten 36 Jahre nicht notwendig gewesen sein, aber mit der 2. Bundesliga wird nunmehr auch das Merchandising des Vereins in ganz andere Regionen aufsteigen. Dies sollte natürlich durch eingetragene Marken – mindestens für Deutschland eingetragene DE-Marken – abgesichert werden, um sich vor Trittbrettfahrern schützen zu können, die z.B. billige Plagiate herstellen und über eBay, amazon usw. verkaufen. Der seit 2009 bei Holstein Kiel tätige Geschäftsführer Schwenke wird dies jetzt sicherlich kurzfristig nachholen, um den Verein auch an dieser Stelle zweitligareif zu machen.

Zum Schutz kommt unseres Erachtens als allererstes das Vereinswappen in Betracht, welches auf diversen Merchandising-Artikel von Holstein Kiel zu finden ist. Man würde insoweit eine Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden.

Die Kieler sind aber auch unter dem Namen „Die Störche“, „Kieler Störche“, „STÖRCHECLUB“ bekannt. Dieser Begriff könnte als sogenannte Wortmarke registriert werden.

Welche Kosten kommen auf den Verein zu? Die amtlichen Gebühren pro Marke richten sich nach der Anzahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede Klasse kostet vereinfacht ausgedrückt 100,- EUR Amtsgebühren. Man erhält Schutz für 10 Jahre und kann die Marke dann immer wieder verlängern. Wenn man sich an dieser Stelle mal bei einem 2.Ligaverein wie St. Pauli orientiert, stellt man fest, dass es im Merchandisingbereich üblich ist, sich breiter aufzustellen und auf jeden Fall Bekleidung, Taschen, Regenschirme, Schlüsselanhänger, Tassen, Druckereiprodukte usw. zu schützen. Mit 10 sogenannten Nizza-Klassen sollte man also schon rechnen, was dann mal 1.000,- EUR Amtsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt nach sich zieht. Also liebes Holstein Kiel, gebt nicht alles Geld für den Stadionumbau aus, sondern sorgt mal für den registerlichen Schutz Eurer Marken!

Markenportrait: vollgeherzt

vollgeherzt
Registernummer: 302017102384
Anmeldetag: 08.03.2017

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Ausfüllbücher von Leo Vollgeherzt

In der Buchserie „vollgeherzt“ von Leo Vollgeherzt ist ein umfassendes Sortiment an Ausfüllbüchern für verschiedenste Anlässe enthalten. Die Besonderheit ist, dass in aktiver Kooperation zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten jedes Ausfüllalbum eine persönliche beiderseitige Note erhält. Jedes Buch wird hochwertig gedruckt in einem großen quadratischen Format geliefert. Das Cover ist hochglänzend veredelt.

Hier einige beispielhafte Varianten:
• Als Geschenkidee für Lieblingsmenschen
• Als Geschenkidee für den Freund
• Als Geschenkidee für die Freundin
• Als Geschenkidee für die Mama
• Als Geschenkidee für den Papa
• Als Geschenkidee für den Opa
• Als Geschenkidee für die Oma
• Als Geschenkidee für den Nachbarn
• Als Geschenkidee für die Nachbarin
• Als Geschenkidee für den Bruder
• Als Geschenkidee für die Schwester
• Als Geschenkidee für den Cousin
• Als Geschenkidee für die Cousine
• Als Geschenkidee für den Kollegen
• Als Geschenkidee für den Vorgesetzten

Das perfekte Geschenk für einen lieben Menschen!

Bitte fühlen Sie sich „vollgeherzt“
Ihr Leo Vollgeherzt

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Was ist eine Wortmarke?

Die klassische Wortmarke wird dadurch ausgezeichnet, dass sie durch einzelne oder mehrere Wörter, Buchstaben, Zahlen bzw. sogenannte sonstigen Schriftzeichen gebildet wird. § 7 MarkenV (Markenverordnung) regelt dies abschließend. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Hauptsitz in München (sowie Dienststellen in Jena und Berlin) verwendet dabei die Standardschriftart „Arial“. Mit berücksichtigt sind neben allen Buchstaben, also Kapitalbuchstaben, kleine Buchstaben und Buchstabenzeichen sowie auch Zahlen, Zahlenbrüche, Hochzahlen und die üblichen Satzzeichen wie Punkt, Doppelpunkt, Komma, Bindestrich, Semikolon, Apostroph, Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Fragezeichen, runde und eckige und geschweifte Klammern sowie +, -, &, @, %, $, #, /, *, >, =, <, _, ~, §, Währungszeichen sowie eine ganze Reihe von Zeichen, die man nicht unbedingt täglich verwendet. Die exakte Liste erhält man hier: Die möglichen Zeichen für eine Wortmarke.

Die Vorzüge einer Wortmarke liegen zudem darin, dass Zeichen (z.B. Zalando) fast immer in allen verkehrsüblichen Schreibweisen, also z.B. die Groß- (Zalando) und Kleinschreibung (zalando) bzw. die einheitliche Kapitalbuchstabenschreibung (ZALANDO) sowie auch der Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen in sogenannter Binnenversalienschreibweise (ZaLando) geschützt sind.

ACHTUNG! Sofern die Marke abweichende grafische Schriftzeichen enthält, die nicht bei den abschließend aufgezählten Zeichen entsprechen, also z.B. chinesische Schriftzeichen, wird die Markenanmeldung vom DPMA automatische als Wort-/Bildmarke bzw. als Bildmarke eingestuft – auch wenn eigentlich eine Wortmarke beantragt wurde.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Welche Markenarten gibt es und worin besteht der hauptsächliche Unterschied?

Die eingetragene deutsche Marke ist ein nach dem deutschen Markengesetz definiertes Zeichen, welches dazu bestimmt sein soll, Dienstleistungen und/oder Waren eines Unternehmens von anderen Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. Man spricht hierbei über die Herkunftsfunktion einer Marke. Spätestens durch die Markeneintragung erhält der Markenanmelder dann ein Ausschließlichkeitsrecht auf die registrierte Marke. Er soll damit in die Lage versetzt werden, zukünftig Dritten die Nutzung eines gleichen Markenzeichens im selben Waren- und Dienstleistungsspektrum untersagen zu können. Dies gilt entsprechend auch für verwechselbare, also klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Marken mit identischen oder ähnlichen Produkten.

Weiterlesen „Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken“

Markenportrait: Shomato

Shomato
Registernummer: 302016111847
Anmeldetag: 30.12.2016

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SHOMATO – Ein Fotomagazin der besonderen Art.

Auf Shomato zeigen die beiden Initiatoren, Mareike Suhn und Christian Geisler, nicht nur eigene Fotostrecken zu den Themen People, Places und Travel.

„Wir verstehen uns als eine besondere, als eine einzigartige Plattform für künstlerische Fotografie. Entscheidend ist die Art, wie ein Bild entsteht, wie es wirkt und was es transportiert“.

Emotionen transportieren, Menschen porträtieren und den Betrachter faszinieren – das ist es, was Shomato als modernes Online Fotomagazin erreichen will. Fotografen aus aller Welt können dabei helfen, indem sie eigene Bilderstrecken einreichen. Auf diese Weise können ambitionierte – und vielleicht noch unbekannte – Fotokünstler auf Shomato Bilder veröffentlichen und so die eigene Arbeit einem breiten Publikum präsentieren.

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WIPO: Statistik zu Markenanmeldungen 2016

WIPODie WIPO hat die Statistiken zu den Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierung) für das Jahr 2016 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Anmeldungen um 7,2 % auf 52.550 gestiegen.

7.741 Anmeldungen stammen aus den USA, 7.551 aus Deutschland, gefolgt von 4.132 aus Frankreich und 3.200 aus China. Mit 150 Anmeldungen stellt L’Oréal den stärksten Anmelder dar, Platz 2 nimmt die britische Glaxo Group (141) vor BMW (117) und Lidl (112) ein.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 15.03.2017

Markenportrait: Giffel

Giffel
Registernummer: 302016109189
Anmeldetag: 11.10.2016

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Um die Interessen von kleinen Handwerkern oder Dienstleistern zu vertreten wurde das Netzwerk für Kleinunternehmer Giffel e.V. im Oktober 2017 in Hannover gegründet. Herzstück ist unsere App, mit der ein Unternehmer Rechnungen in fünf Minuten erstellen und versenden kann.

„Giffel“ ist ein zusammengesetztes Wort aus Gilde und Gaffel, und soll symbolisch an die Zünfte im Mittelalter erinnern. Wie eine Zunft möchten wir unsere Mitglieder schützen und unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir die Marke „Giffel“ als Verein betreiben.

Wir arbeiten ehrenamtlich und setzen die Beiträge ausschließlich für unsere Mitglieder ein.“Handwerk verbindet“, und gerade bei den kleinen Unternehmen leisten wir einen wertvollen Beitrag kulturelle oder sprachliche Barrieren zu überwinden.

Unsere Marke „Giffel“ wurde durch das Büro Prehm & Klare zu einem eingetragenen Markenzeichen, und wir bedanken uns außerordentlich für die gute Beratung, und die professionelle Umsetzung von Herrn Rechtsanwalt Prehm und seinem Team.

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Markenportrait: team healthy

Team Healthy Logo, vegane Ernährungsberatung, vegan abnehmen, Markenservice
Registernummer: 302016101834
Anmeldetag: 01.03.2016

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Team Healthy – Vegane Online-Ernährungsberatung

Team Healthy ist eine Online-Ernährungsberatung, die sich auf die Umstellung zu einer veganen Ernährung spezialisiert hat. Die Ernährungsberatung richtet sich an alle Leute, die Interesse haben, dauerhaft an Gewicht zu verlieren oder aus gesundheitlichen Gründen auf eine gesunde vegane Ernährung umstellen möchten und dies ganz ohne zu hungern und Kalorien zu zählen.

Gegründet wurde Team Healthy von Jenny Krepp. Die Idee zu Team Healthy hatte Gründerin Jenny Krepp zwar schon 2015, aber wie viele Ideen, brauchte auch diese etwas Zeit, gedanklichen zu reifen und hat eine persönliche Vorgeschichte. Anfang 2013 stellte Jenny quasi über Nacht ihre Ernährung auf vegan um und erlebte eine vollkommene körperliche und geistige Veränderung. „Seitdem ich mich vegan ernähre, fühle ich mich körperlich leichter und geistig klarer. Das hat mich so fasziniert, dass ich seitdem sehr viele wissenschaftliche Bücher zum Thema vegane Ernährung gelesen habe. Nachdem ich an mir selbst erlebt habe, welche Auswirkungen meine Ernährungsumstellung bis heute noch hat, wollte ich meine Erfahrung und Wissen unbedingt weitergeben. Also entschloss ich mich, mich weiterzubilden“.

2016 hat Jenny den „Plant Based Nutrition“ Kurs von Dr. T Collin Campbell (Cornell University – eCornell – USA) abgeschlossen und sieht es als ihre persönliche Mission an, ihr Wissen weiterzugeben und andere Menschen bei ihrem Weg zu einer gesunden veganen Ernährung zu unterstützen. Weitere Informationen zu Team Healthy und zur Geschichte von Team Healthy Gründerin Jenny finden Sie hier.

Nach mehreren Monaten intensiver Arbeit, ging im Februar 2017 die Website von Team Healthy online.

Die Teilnehmer der veganen Ernährungsberatung erfahren eine mehrwöchige Ernährungsumstellung begleitet durch Webinare, Onlinesupport und Motivation durch Ernährungsberaterin Jenny. Im Mitgliederbereich finden sich außerdem nützliche Tools zur Umstellung wie vegane Rezepte, eine Einkaufsliste, ein Wochenplan, wissenswerte und wissenschaftliche Informationen zur veganen Ernährung, Ratschläge und Tipps rund um die Umstellung und ein Forum zum Austausch für alle Teilnehmer.

Team Healthy bietet drei zeitlich unterschiedliche Online-Ernährungsberatungsmodelle an. Diese unterscheiden sich in der Laufzeit von 3, 6 und 12 Monaten. Somit soll gewährleistet werden, dass die Teilnehmer die Laufzeit der Ernährungsberatung auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.

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Markenportrait: procomin

procomin
Registernummer: 302014002030
Anmeldetag: 24.03.2014

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Marken- und Firmenportait: procomin – Leidenschaft, die Leistung schafft

Wer immer denselben Weg geht, bleibt auf der Strecke.

Warum trainieren Profis sechs bis acht Stunden täglich, um Höchstleistungen zu erzielen? Welche Rolle nimmt dabei der Trainer ein? Und was meinen Sie: Ist Boris Becker nach seinem ersten Wimbledon-Sieg in den Endlos-Urlaub entschwunden? Oder hat er weiterhin seine Stärken mit konsequentem Training perfektioniert?

Auf dem Trainermarkt für Verkauf und Führung gibt es eine Vielzahl sogenannter „Experten“, die mitunter sogar unzählige Lehrbücher u.a. über „Die Bedeutung des Systemischen Coaching am Beispiel des Fallschirmspringens“ geschrieben haben – ohne jedoch ein einziges Mal selbst gesprungen zu sein. Offen gesagt: Wir von procomin haben bis heute kein einziges Buch geschrieben. Denn wir „springen“ lieber für unsere Kunden, jeden Tag aufs Neue. Nun haben Sie die Wahl: Mit wem möchten Sie lieber trainieren?

Um beim Sport zu bleiben: Das procomin Training ist durchaus mit dem Vorgehen eines Leistungssportlers vergleichbar. Denn Spitzensportler erzielen Höchstleistungen nur durch konsequentes und gezieltes Training. Um als Führungskraft oder Verkäufer Höchstleistungen zu erzielen, braucht es Trainer aus der Praxis – für die Praxis. Und ein passendes firmeninternes oder firmenexternes Trainingskonzept. Ausgereift und einfach. Einfach genial.

Nur wenn Sie etwas verändern, wird sich etwas verändern.

procomin unterstützt seine Kunden wirkungsvoll mit Training | Coaching | Developing. Wir fokussieren uns dabei auf praxisorientierte Führungstrainings und Verkaufstrainings:

  • Wie machen wir aus „An-Gestellten“ eigenverantwortliche „Mit-Arbeiter“?
  • Wie wird ein „Vor-Gesetzter“ zum begeisterungsfähigen „Vor-Bild“, wie der „Außen-Dienstler“ zum abschlussstarken „Kunden-Betreuer“?
  • Wie begeistern wir Menschen für Herausforderungen und motivieren sie zum konstruktiven Umgang mit Veränderungen?
  • Wie schaffen wir aus Individuen mit Einzelinteressen belastbare Gruppen mit schier unerschöpflicher Kreativität und gemeinsamen Zielen?
  • procomin findet mit Ihnen gemeinsam konkrete Antworten: Antworten, die Sie mit uns erfolgreich in die Tat umsetzen können. Dabei werden wir Ihnen stets ein unbequemer Freund und professioneller Partner sein, indem wir Sie auf neue Wege führen – und gemeinsam an Ihr Ziel.

    procomin stellt den Erfolgsfaktor Mensch mit seinen Talenten und Fähigkeiten in den Vordergrund: Die Zielsetzungen unserer Kunden und Bedürfnisse unserer Teilnehmer sind der Maßstab unseres Fo[e]rderns.

    procomin unterstützt Sie dabei mit einem Team aus nachweislich erfolgreichen und erfahrenen Praktikern: Alle Trainer verfügen über langjährige Führungs- und Verkaufserfahrung im gehobenen und Top-Management – aus der Praxis – für die Praxis. Nebenbei: Nichts macht süchtiger als Erfolg…

    logoprocomin

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    Markenportrait: MFACE

    MFACE
    Registernummer: 302016105037
    Anmeldetag: 01.06.2016

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    MFACE | KieferGesichtsZentrum München

    München: Praxisklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie & Plastische und Ästhetische Chirurgie

    Funktion und Ästhetik vereinen – in einer Praxisklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie & Plastische und Ästhetische Chirurgie. Das Gesicht ist dabei Schnittmenge und Schwerpunk eines umfangreichen Leistungsangebots, welches das gesamte Leistungsspektrums der beiden Fachgebiete abdeckt. Das ist die Idee von MFACE, dem neuen KieferGesichtsZentrum im Herzen von München-Pasing. MFACE, das sind wir, der Privatdozent Dr. Dr. Denys J. Loeffelbein, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, und Dr. Daniel Lonic, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

    Unsere Praxis mit integrierter Klinik ist auf einer Etage mit fast 600 qm hochmodern und bestens ausgestattet. Insgesamt stehen uns fünf Behandlungsräume für tageschirurgische Eingriffe und in der praxisintegrierten Klinik zwei hochmoderne OP-Räume sowie ein komfortables Patientenzimmer für eine längere, persönliche Betreuung zur Verfügung.

    Spezialisiert haben wir uns auf Kieferchirurgie, Funktionelle und Rekonstruktive Chirurgie sowie Ästhetische Chirurgie. Dazu zählen ästhetisch-chirurgische Eingriffe – vom Facelift über Laser- und Botox-Behandlungen bis zur Brustvergrößerung – aber auch klassische zahnchirurgische Eingriffe wie das Setzen von Zahn-Implantaten oder Weisheitszahnentfernungen. Dabei setzen wir auf modernste OP- und Diagnoseverfahren.

    Das Besondere an MFACE ist, dass wir darüber hinaus nicht nur besondere Leistungen wie beispielsweise die Korrektur von Kieferfehlstellungen und Fehlbildungen anbieten, sondern dass wir beide parallel als leitende Ärzte am benachbarten HELIOS Klinikum München West tätig sind. Ob ambulante Vor- und Nachbehandlung in der Praxis oder notwendiger stationärer Eingriff: Wir können unseren Patienten so eine kontinuierliche persönliche ärztliche Betreuung gewährleisten. Der Patient wird komplett von seinem bereits bekannten und vertrauten Facharzt beraten, behandelt und operiert und kann zusätzlich auch auf einen organisatorisch- und administrativ optimierten Ablauf aus einer Hand zählen: Ohne Reibungsverluste werden ambulante und stationäre Therapie sowie die entsprechende Nachsorge perfekt aufeinander abgestimmt.

    Durch diese lückenlose Versorgung und die fachliche Kombination von funktionaler und ästhetischer Chirurgie profitieren unsere Patienten von einer neuen Qualität der Behandlung. „Function and Aesthetics Combined in Excellence“ – dieser Satz ist Idee und Maßstab zugleich. Und beschreibt, wofür unsere Marke steht: MFACE | KieferGesichtsZentrum München.

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    Stellungnahme der Stadt München zum Markenstreit „Oktoberfest“

    Karussel-OktoberfestIm Rahmen der Erstberichterstattung zur Markenanmeldung „Oktoberfest“ der Landeshauptstadt München hatten wir das Presseamt der Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Jetzt erreichten uns die Antworten auf unseren Fragenkatalog.

    Stellungnahme der Stadt München zu unseren Fragen:

    „…kann ich zu der Markenanmeldung „Oktoberfest“ zusammenfassend Folgendes mitteilen:

    Die Landeshauptstadt München betreibt den rechtlichen Schutz der Marke Oktoberfest. Ziel der Markenanmeldung ist es, den guten Namen des Münchner Oktoberfests als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen. Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nutzung des Schlagworts „Oktoberfest“ durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.
    Die Stadt betreibt einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand für die Veranstaltung. Gleichzeitig tut sie sich immer schwerer, wegen der Kommerzialisierung des Fests durch Dritte, das Image ihrer eigenen Veranstaltung zu bestimmen.
    Deshalb soll die Marke Oktoberfest gegen Missbrauch verteidigt werden – jedoch mit Augenmaß.“

    Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
    „Siehe oben“

    Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
    „Die Marke ist für eine Reihe von Nizzaklassen angemeldet, die aus dem Register ersichtlich sind.“

    Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
    „Dazu gibt es keine Einschätzung.“

    Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
    „Nein“

    Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
    „Siehe letzte Frage.“

    Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
    „Wir hoffen, dass dies nicht nötig sein wird.“

    Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
    „Diese vermeintliche Aufregung ist bis zur Landeshauptstadt München nicht durchgedrungen. Gewerbetreibende können aber sicher sein, dass die Stadt passende Lösungen für Marktteilnehmer finden wird. Nicht zuletzt kann die Marke Oktoberfest auch Geschäftsmodelle der heimischen Wirtschaft schützen.“

    Der Markenstreit OKTOBERFEST nimmt Fahrt auf!

    HABMHeute berichtet die große Münchener Tageszeitung tz (und der FOCUS hier) als erste der etablierten Pressemedien über den durch einen unserer Mandanten aufgedeckten Oktoberfest-Markenplan der Stadt München.

    Neben der sich formierenden Front der Firmen, die zukünftig von der Nutzung des Begriffs Oktoberfest ausgeschlossen werden sollen, hat die Stadt München aber noch eine Reihe anderer Hürden zu überwinden.
    Man muss nämlich wissen, dass die beantragte EU Wortmarke für Oktoberfest nur zur Eintragung gelangen kann, wenn innerhalb der 3-monatigen Widerspruchsfrist aus keinem der 28 EU Länder ein begründeter Widerspruch erfolgt.

    Die EU-Marke hat nämlich das Grundproblem, dass bereits ein erfolgreicher Widerspruch – egal aus welchem EU-Mitgliedsland – die gesamte EU-Marke zu Fall bringen würde. Die EU-Marke steht und fällt nämlich einheitlich. Ein Problem z.B. in Rumänien erfasst damit die gesamte EU-Marke. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine ganze Reihe von möglichen Konfliktmarken aus ganz Europa. Die Eintragungsgegner werden sicherlich noch auf die Idee kommen, auch zu diesen Firmen Kontakt aufnehmen, um der Stadt München die Oktoberfest-Suppe so richtig zu versalzen.

    Weiterlesen „Der Markenstreit OKTOBERFEST nimmt Fahrt auf!“

    Stadt München versucht den Namen „Oktoberfest“ zu monopolisieren!

    MünchenUnser gestriger Artikel über die bisher im Geheimen laufenden Markenaktivitäten der Stadt München zum Begriff „Oktoberfest“ hat bereits hohe Wellen geschlagen. Quasi jeder Warenhändler und Dienstleister, der bisher das „Oktoberfest“ als frei zugängliche Marke ansah, ist alarmiert. Wir reden hier nicht nur über Firmen in und um München, sondern über Firmen aus der ganzen Welt, die dieses größte weltweite Volksfest als Einnahmequelle nutzen.

    Im Rahmen der Berichterstattung zur Wortmarkenanmeldung „Oktoberfest“ haben wir zur Aufklärung des Sachverhalts dem Presseamt der Landeshauptstadt München folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme zugeschickt.

    Fragen:

  • Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
  • Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
  • Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
  • Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
  • Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
  • Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
  • Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
  • Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!

    HABMEs naht wieder: das OKTOBERFEST.

    Es droht zudem ein neuer Streit um den Namen.

    Der Name Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der immer noch gefestigten Rechtsauffassung des DPMA.

    Durch unsere Mandanten aufgedeckt, unternimmt die Stadt München den bis heute geheimen, erneuten Versuch, fast alle wirtschaftlich verwertbaren Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren.

    Die Stadt München als Ausrichter des Oktoberfestes hat nämlich mit einer bekannten Münchner Rechtsanwaltsanwaltskanzlei beim EU-Markenamt EUIPO am 13.06.2016 den Versuch unternommen, die Wortmarke „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen zu lassen. Vermutlich wird man beim EU-Markenamt über ein Verkehrsgutachten versuchen, die überragende Bekanntheit des Markennamens „Oktoberfest“ darzulegen. Der Markenrechtler nennt dies dann Verkehrsdurchsetzung. Kann diese Verkehrsdurchsetzung für alle beantragten Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, ist als Folge eine EU-Markeneintragung wahrscheinlich. Unseres Erachtens nach dürfte dies relativ leicht in den Bereichen der Dienstleistungsklassen Event, Unterhaltung, Gastronomische Aktivitäten, Werbung und Reiseveranstaltung möglich sein, sofern die etablierten Münchner Brauereien der Stadt München nicht in die Suppe spucken. Diese haben nämlich selbst seit geraumer Zeit eigene, verwechslungsfähige Marken in Stellung gebracht (siehe hier).

    Laut unserer Mandantschaft aus dem Reisebusiness ist die Stadt München seit Kurzem schon damit beschäftigt, Werbung für Reiseveranstaltungen unter dem Namen „Oktoberfesttouren“ und ähnlich bei Facebook sperren zu lassen.

    Die Stadt München unterhält nunmehr nämlich selbst eine offizielle Facebook-Oktoberfestseite und möchte sich scheinbar der Konkurrenz entledigen.

    Es scheint also so, dass die Stadt München sich zukünftig ein wesentlich größeres Stück des Kuchens sichern möchte. Falls die EU-Marke in dem angemeldeten Umfang eingetragen werden sollte, dürfte es zudem ein wahres Abmahngemetzel geben. Die markenanmeldende Münchner Kanzlei ist nämlich auch auf dem Abmahngebiet ein gefürchteter Gegner.

    Alle die, die bisher in treuem Glauben auf die freie Verfügbarkeit des Namens „Oktoberfest“ ein Geschäft aufgezogen und sich dabei insbesondere über Google, Facebook uns andere soziale Medien positioniert haben, könnte nach erfolgreicher EU-Markeneintragung der Hahn sofort zugedreht werden. Es wird also möglicherweise eine viele millionenschwere Verschiebung der Einnahmequelle „Oktoberfest“ hin zur Stadt München erfolgen.

    Weiterlesen „Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!“