Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!

HABMEs naht wieder: das OKTOBERFEST.

Es droht zudem ein neuer Streit um den Namen.

Der Name Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der immer noch gefestigten Rechtsauffassung des DPMA.

Durch unsere Mandanten aufgedeckt, unternimmt die Stadt München den bis heute geheimen, erneuten Versuch, fast alle wirtschaftlich verwertbaren Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren.

Die Stadt München als Ausrichter des Oktoberfestes hat nämlich mit einer bekannten Münchner Rechtsanwaltsanwaltskanzlei beim EU-Markenamt EUIPO am 13.06.2016 den Versuch unternommen, die Wortmarke „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen zu lassen. Vermutlich wird man beim EU-Markenamt über ein Verkehrsgutachten versuchen, die überragende Bekanntheit des Markennamens „Oktoberfest“ darzulegen. Der Markenrechtler nennt dies dann Verkehrsdurchsetzung. Kann diese Verkehrsdurchsetzung für alle beantragten Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, ist als Folge eine EU-Markeneintragung wahrscheinlich. Unseres Erachtens nach dürfte dies relativ leicht in den Bereichen der Dienstleistungsklassen Event, Unterhaltung, Gastronomische Aktivitäten, Werbung und Reiseveranstaltung möglich sein, sofern die etablierten Münchner Brauereien der Stadt München nicht in die Suppe spucken. Diese haben nämlich selbst seit geraumer Zeit eigene, verwechslungsfähige Marken in Stellung gebracht (siehe hier).

Laut unserer Mandantschaft aus dem Reisebusiness ist die Stadt München seit Kurzem schon damit beschäftigt, Werbung für Reiseveranstaltungen unter dem Namen „Oktoberfesttouren“ und ähnlich bei Facebook sperren zu lassen.

Die Stadt München unterhält nunmehr nämlich selbst eine offizielle Facebook-Oktoberfestseite und möchte sich scheinbar der Konkurrenz entledigen.

Es scheint also so, dass die Stadt München sich zukünftig ein wesentlich größeres Stück des Kuchens sichern möchte. Falls die EU-Marke in dem angemeldeten Umfang eingetragen werden sollte, dürfte es zudem ein wahres Abmahngemetzel geben. Die markenanmeldende Münchner Kanzlei ist nämlich auch auf dem Abmahngebiet ein gefürchteter Gegner.

Alle die, die bisher in treuem Glauben auf die freie Verfügbarkeit des Namens „Oktoberfest“ ein Geschäft aufgezogen und sich dabei insbesondere über Google, Facebook uns andere soziale Medien positioniert haben, könnte nach erfolgreicher EU-Markeneintragung der Hahn sofort zugedreht werden. Es wird also möglicherweise eine viele millionenschwere Verschiebung der Einnahmequelle „Oktoberfest“ hin zur Stadt München erfolgen.

oktoberfest

Anmeldung Oktoberfest
Anmeldetag: 13.06.2016
Registernummer: 015535008

Im Detail beantragt München Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

03 Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel; Kosmetika; Zusätze für Schönheitsbäder; Pre-shave- und After-shave-Lotionen; Rasiercremes; Haarwaschmittel und Conditioner, Mundwässer; Deodorants und Antitranspiranten für den persönlichen Gebrauch; Nährcremes, Hautcremes, Gesichtsreinigungscremes, Abschminkmittel; Sonnenschutzlotionen; Haarlotionen, Haarlack; Make-up-Präparate, Lidschatten, Gesichtspuder, Kosmetikstifte; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Reinigungs-, Putz-, Polier-, Entfettungs- und Schleifmittel für Haushaltszwecke; Waschmittel in Pulverform; synthetische Detergentien für Haushaltszwecke; Schuhcreme und Wachs; Lederkonservierungsprodukte; feuchte Papiertücher.

04 Kerzen.

06 Figuren aus unedlen Metallen; dekorative Schlüsselringe und -ketten aus Metall; Geldklammern aus Metall; Figurinen; Ziergegenstände; Statuen, Statuetten, Skulpturen und Trophäen; ortsfeste Spender aus Metall für Servietten oder Küchentücher, alle vorstehend genannten Produkte aus unedlen Metallen oder deren Legierungen.

09 Geräte zur Aufnahme und/oder Wiedergabe von Bild und/oder Ton; Brillen und Sonnenbrillen, Brillenetuis (nicht aus Edelmetall), belichtete Filme, codierte Telefonkarten; Ferngläser; Magnete und dekorative Magnete; Kompasse; Lautsprecher; Kopfhörer; Mikrofone; Zubehör für Mobiltelefone, soweit es in dieser Klasse enthalten ist; Hüllen für Mobiltelefone, Spezialtaschen zum Tragen von Mobiltelefonen, Kamera- und Videozubehör für Mobiltelefone; Fotoausrüstung, Kameras (Filmkameras), Blitzlichtlampen, Futterale und Riemen für Kameras und Kamerazubehör, Batterien; Maschinen und Programme für Karaoke; elektronische Taschenspiele, die ausschließlich als Zusatzgeräte für Fernsehapparate geeignet sind; Videospiele; Videospielautomaten; Videospielkassetten; gespeicherte Computersoftware einschließlich Software für Spiele; Bildschirmschonerprogramme für Computer; unbespielte oder mit Musik, Ton oder Bildern (auch animiert) bespielte Videoplatten, Videobänder, Magnetbänder, Magnetplatten, DVDs, Disketten, optische Platten, CDs, Minidisks, CD-ROMs; Hologramme; Mikrochip- oder Magnetkarten (kodiert); Speicheradapter (Computerausrüstung); Speicherkarten; Mikrochip- oder Magnetkarten für Geldautomaten und Geldwechselautomaten; Mikrochip- oder Magnet-Prepaidkarten für Mobiltelefone; Windsäcke; über CD-ROM, Datenbanken oder im Internet bereitgestellte Veröffentlichungen in elektronischer Form.

14 Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Uhren und Zeitmessinstrumente; Medaillen und Münzen; Anstecknadeln (Schmuckwaren) Armbänder für Uhren; Medaillons, Anhänger; Broschen; Armbänder; Krawattenhalter und Krawattennadeln; Manschettenknöpfe; Gedenkmedaillen aus Edelmetall; Statuen und Skulpturen aus Edelmetall, Hutschmucknadeln aus Edelmetall, dekorative Schlüsselketten; Münzen; Medaillen und Abzeichen aus Edelmetall für Bekleidungsstücke; dekorative Schlüsselbretter; Medaillons, nicht aus Edelmetall.

16 Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren, Papier, Pappe (Karton); uncodierte Telefonkarten; Geldscheinklammern; Tischtücher aus Papier; Servietten aus Papier; Papiertüten; Einladungskarten; Grußkarten; Geschenkverpackungen; Untersetzer, Platzdeckchen und Tafelsets aus Papier; Abfallsäcke aus Papier oder Kunststoff; Verpackungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln; Kaffeefilter aus Papier; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Papierhandtücher; Toilettenpapier; Abschminktücher aus Papier; Tücher in Behältern; Papiertaschentücher; Schreibmaschinenpapier; Kopierpapier (Schreibwaren); Umschläge; thematische Papierblöcke; Notizbücher; Notizpapier; Schreibpapier; Notizblöcke; Heftpapier; Ordnerpapier; Hefter; Dokumentenhüllen; Buchhüllen; Lesezeichen; Lithografien, Gemälde (gerahmt oder ungerahmt); Malblöcke, Malbücher; Zeichen- und Beschäftigungsbücher; Leuchtpapier; Haftnotizpapier; Kreppapier; Seidenpapier; Klammern; Fahne, Wimpel aus Papier; Wimpel aus Papier; Schreibgeräte; Füllfederhalter, Kugelschreiber; Bleistifte; Kugelschreiber; Stiftsets; Stiftesets; Faserschreiber; Farbstifte; Tintenkugelschreiber; Marker mit breiter Spitze; Tinte, Stempelkissen, Gummistempel; Malkästen; Farbe und Farbstifte; Kreide; Dekorationen für Bleistifte (Schreibwaren); Druckstöcke; Magazine; Zeitungen; Bücher und Journale; Veranstaltungsprogramme; Veranstaltungsalben; Fotoalben; Autogrammbücher; Adressbücher; Terminkalender und Tagebücher; persönliche Terminplaner; gebundene Journale; Straßenkarten; Eintrittskarten; Tickets; Rubbelkarten; Zeitpläne [Drucksachen]; Druckschriften und Broschüren; Comic Strips; Stoßstangenaufkleber; Aufkleber; Alben für Aufkleber; Kalender; Poster und Plakate; Postkarten; Briefmarken; Werbeschilder und -banner sowie Materialien aus Papier oder Pappe; Abziehbilder; Aufbügelbilder, nicht aus Stoff; Büroartikel [ausgenommen Möbel]; Korrekturflüssigkeiten; Radiergummis; Bleistiftspitzer; Ständer für Schreibgeräte; Büroklammern; Reißnägel (Heftzwecken); Lineale; Klebebänder für Papier- und Schreibwaren, Spender für Klebebänder; Heftgeräte; Schablonen; Dokumentenhalter; Klemmtafeln; Notizblockhalter; Buchstützen; Stempel; Telefon-, Bankautomaten-, Reise- und Unterhaltungs-, Scheckgarantie- und Debitkarten aus Papier oder Pappe (Karton), Kreditkarten (nicht kodiert) aus Papier oder Pappe (Karton); Konzepthalter, Passhüllen, Scheckbuchhüllen; Kreditkarten aus Kunststoff; elektronische Notizbücher und Terminplaner.

18 Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit in Klasse 18 enthalten, nämlich Taschen und andere, nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepasste Behältnisse und Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Regenschirme, Sonnenschirme; Lederarmbänder; Freizeittaschen; Reisetaschen; Rucksackgestelle; Einkaufstaschen; Schultaschen; Gürteltaschen; Handtaschen; Ledertaschen; Strandtaschen; Handkoffer; Gepäckanhänger; Gurte für Koffer; Aktentaschen; Kosmetikkoffer (ohne Inhalt); Kulturbeutel; Schlüsseletuis; Geldbörsen.

21 Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten); Kunstgegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut; Tafelgeschirr, nicht aus Edelmetall; Tafelaufsätze, nicht aus Edelmetall; Nicht elektrische Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Humpen, Becher, Tassen und Trinkgläser, Karaffen; Teller und Schalen, Untersetzer, Untertassen, Gläser; Biergläser; Kannen (Tee-); Küchenisolierhandschuhe; Handschuhe für den Haushalt; Korkenzieher; Flaschenöffner; Getränkeflaschen; Thermosflaschen; nicht elektrische Kühler für Nahrungsmittel und Getränke; Spender für Küchenhandtücher (aus Metall); Haarkämme und -bürsten; Gedenkteller.

24 Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen, Rollos, Haushaltswäsche; Tischwäsche und Bettwäsche; Decken, soweit in Klasse 24 enthalten; Laken; Steppdeckenbezüge; Tagesdecken für Betten; Kopfkissenbezüge; Vorhänge; Handtücher; Badetücher; Geschirrtücher und Geschirrhandtücher; Decken; Stofftaschentücher; textile Wandbehänge; Fahnen; Standarten; Wimpel; Stoffetiketten.

25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Hemden; Strickhemden; Jerseys, Pullunder; T-Shirts; ärmellose Unterhemden; Kleider; Röcke; Unterwäsche; Badebekleidung; Shorts; Hosen; Sweater; Hauben; Mützen; Hüte; Hals-, Kopf-, Schultertücher; Kopftücher; Schals; Sweatshirts; Jacken; Blazer; Regenbekleidung; Mäntel; Uniformen; Krawatten; Armbänder; Stirnbänder; Handschuhe; Schürzen; Lätzchen (nicht aus Papier); Schlafanzüge; Spielkleidung für Babys und Kleinkinder; Socken und Wirkwaren; Hosenträger; Gürtel.

26 künstliche Blumen; Buttons; Besatzwaren; Troddeln; Bandwaren; Knöpfe; Nadeln; Nähkästen; Broschen für Bekleidung; Schmucknadeln und -abzeichen (nicht aus Edelmetall); Nadeln für Hauben, ausgenommen solche aus Edelmetall; Haarnetze, Haarbänder, Haarnadeln, Haarschleifen, Nadeln aus unedlem Metall; Schnüre (Kordeln) (zum Tragen); Kordeln für Kleider (Gurte); Schuhverzierungen, nicht aus Edelmetall.

28 Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportgeräte, Scherzartikel, Plüschtiere; Spielkarten; Sportbälle; Brettspiele; ausgestopfte Puppen und Tiere; Spielfahrzeuge; Puzzles; Baukästen als Spielwaren; Ballons; aufblasbares Spielzeug; Konfetti; Turn- und Sportartikel; Handschuhe, Sporttaschen; Partyhüte (Spielzeug); Schaumstoffhände (Spielzeug); Roboter zur Verwendung in der Unterhaltung; Spiele für Spielhallen; Geräte für die Körperkultur; Taschenspielautomaten mit Flüssigkristallanzeigen; Spielekonsolen.

29 Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse, Konfitüren, Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und Speisefette; Wurst, konservierte Fleischextrakte; Obst- und Gemüsekonserven; Pommes frites; verarbeitete Nüsse; Konfitüren; Gelees; Fisch- und Fleischkonserven; Käse.

30 Kaffee, Tee, Kakao, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Honig; Senf, Essig, Saucen (Gewürzmittel); Gewürze, gebrannte Mandeln; Fruchtsaucen.

31 frisches Obst und Gemüse; lebende Pflanzen und natürliche Blumen.

32 Biere, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Erfrischungsgetränke; Sirupe und Pulver für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken; isotonische Getränke; alkoholfreies Bier.

33 alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

34 Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Aschenbecher, nicht aus Edelmetall; Zigarren- und Zigarettenetuis, nicht aus Edelmetall; Feuerzeuge; Aschenbecher aus Edelmetall; Zigarren- und Zigarettenetuis aus Edelmetall.

35 Fremdenverkehrswerbung; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Werbung über Internet und drahtlose Kommunikationsgeräte; Verbreitung von Werbematerial; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbezeiten in den Filmmedien; Werbung für Fernsehen und Rundfunk; Dienstleistungen einer Verkaufsförderungsagentur; Marktstudien; Marketingforschung; Meinungsumfragen; Organisation von Ausstellungen für Handel oder Werbung; Organisation von Werbung für kommerzielle Ausstellungen; Erfassung und Zusammenstellung von Informationen für Datenbanken; Zusammenstellung von Anzeigen zur Verwendung als Web-Seiten im Internet oder bei drahtlosen elektronischen Kommunikationsgeräten; Bereitstellung von Speicherplatz auf Websites im Internet für die Werbung für Waren und Dienstleistungen; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen im Internet oder über drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet oder in drahtlosen elektronischen Kommunikationsgeräten; Verkaufsförderung, nämlich Bereitstellung von Vorzugsprogrammen für Kunden; Archivierung von Daten in einer zentralen Datenbank, hauptsächlich für Standbilder und bewegte Bilder; Werbung für Volksfeste; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen für Dritte durch vertragliche Vereinbarungen, insbesondere Sponsoring und Lizenzverträge; Aufzeichung von Daten und Informationen über Volksfeste.

36 Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten und Reiseschecks; Finanzierungen; Kredit- und Investmentdienstleistungen; Versicherungsdienstleistungen; Verpachtung; finanzielle Unterstützung von Voksfesten; Bankgeschäfte über das Internet oder über drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Zahlungsdienstleistungen über Mobiltelefon.

38 Telekommunikationsdienste; Kommunikation mittels Mobiltelefon; Kommunikation über elektronische Computerterminals, Datenbanken und auf das Internet bezogene Telekommunikationsnetze und drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Fernsehausstrahlungen; Rundfunkdienste; Dienstleistungen einer Presse- und Nachrichteninformationsagentur; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über das Internet oder ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; elektronische Nachrichtenübermittlung; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Bereitstellung des Zugangs zu Homeshopping- oder Officeshopping- und Bestelldiensten über Computer und/oder interaktive Kommunikationstechnologie; Fernübertragung von Informationen, einschließlich Web-Seiten, Computerprogramme und aller anderen Daten; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in Bezug auf Voksfeste; Bereitstellung des Zugangs zu Chatrooms zur Übertragung von Informationen durch Computer; Bereitstellung des Zugangs zu einem zentralen Datenbankserver (informationstechnische Dienstleistungen).

39 Dienstleistungen von Reisebüros, nämlich Organisation von Reisen, Reservierungen für Reisen; Reiseveranstaltung; Vermietung von Fahrzeugen; Parkplatzservice; Taxidienstleistungen; Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas oder Elektrizität; Abfallwirtschaft, nämlich Transport und Lagerung von Abfällen; Abfallbeseitigung (Transport).

40 Filmentwicklung für Kinofilme; Vergrößerung von Fotografien, Drucken von Fotografien, Filmentwicklung für Fotografien; Vergrößerung oder Feinbearbeitung von Fotografien; Schneiderarbeiten.

41 Veranstaltung von Volksfesten (Unterhaltung); Volksbelustigung; Unterhaltung Organisation von Lotterien und Wettbewerbe; Betrieb von Vergnügungsparks; Wett- und Glücksspieldienstleistungen in Bezug auf oder im Zusammenhang mit Volksfesten; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Produktion, Präsentation, Netzvertrieb (Veröffentlichung) und/oder Verleih von Filmen, Ton- und Videoaufzeichungen; Produktion und/oder Verleih von interaktiven Bildungs- und Unterhaltungsinhalten, interaktiven CDs, DVDs, Minidisks, CD-ROMs und Computerspielen; Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen in Bezug auf Volksfeste; Reservierung von Eintrittskarten für Volksfeste; interaktive Unterhaltung; Online-Glücksspiele; Bereitstellung von Spielen über das Internet oder ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; Veröffentlichung von Büchern; Online-Veröffentlichung von elektronischen Büchern und Journalen; Produktion von Audio- und Videobändern; online über eine Computerdatenbank oder über das Internet bereitgestellte Informationen in Bezug auf Volksfeste.

42 Erstellung und Pflege von Websites; Installation und Wartung von Computersoftware; Erstellung und Pflege von Websites und von drahtlosen elektronischen Kommunikationsnetzen; Hostfunktion für Websites im Internet oder über ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; Bereitstellung von Computerprogrammen; Betrieb von Suchmaschinen für das Internet.

43 Verpflegung von Gästen; Betrieb von Restaurants, durchgehend geöffneten Restaurants und Schnellimbissrestaurants; Cateringdienste; Dienstleistungen von Hotels; Zimmervermietung und Pensionen; Zimmerreservierung in Hotels und Reservierung von Unterkünften.

45 Lizenzierung von geistigem Eigentum; Verwaltung von Urheberrechten an Filmen und Videos und Aufnahmen von Ton und Bild sowie von interaktiven CDs, DVDs, Minidisks, CD-ROMs, Computerprogrammen und Computerspielen; Datenbanklizenzierung; Computersoftware (Lizenzierung von -); Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Sicherheitsdienstleistungen; Dienstleistungen eines Fachhändlers für Bekleidung, nämlich Verleih von Uniformen; Zusammenstellung, Erstellung und Wartung eines Registers mit Domain-Namen.

3 Kommentare zu “Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!

  1. Ergänzung: Falls Betroffene Unternehmer nicht möchten, dass die Marke eingetragen wird, können diese von Artikel 40 UMV (Unionsmarkenverordnung) Gebrauch machen.

    Natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher können beim Amt schriftliche Bemerkungen einreichen, in denen sie erläutern, aus welchen der in den Artikeln 5 und 7 aufgeführten Gründen die Marke nicht von Amts wegen eingetragen werden sollte.

    Für diejenigen, die das nicht selbst können, bietet unsere Kanzlei einen entsprechenden Service an. Je mehr Einreichungen gegen diese EU-Markeneintragung beim EUIPO eingehen, desto besser.

  2. Das Markenamt hat sogar RIO 2016 schützen lassen.
    Wer hier Recht bekommt und wer nicht, hängt immer von der Stellung des Beantragers ab.
    Hänschen Wurst würde bei all diesen Namen wie Rio 2016 oder Oktoberfest sofort zurückgewiesen werden.
    Ein Veranstalter eines großen Stadtfestes würde ebenso eiskalt zurück gewiesen werden, beim versuch, seine Veranstaltung namentlich zu schützen.
    Wenn die Unterscheidungsfähigkeit gegen unmöglich geht, werden die Tricksereien gegen unendlich zunehmen.

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