„Oktoberfest“ – EUIPO wird den Markenschutz verweigern

Wiener Klassifikation 7-2013

Vor nahezu genau drei Jahren erregte die Markenanmeldung „Oktoberfest“ der Landeshauptstadt München beim Europäischen Markenamt EUIPO große Aufregung. München beanspruchte Markenschutz in insgesamt 27 Waren- und Dienstleistungsklassen. Unter Reiseveranstaltern, Händlern und Unternehmen, die sich rund um das große Volksfest positioniert hatten, entstand die Angst vor juristischen Konflikten und dem möglichen Versiegen dieser Einnahmequelle. Über die Markenanmeldung und die möglichen wirtschaftlichen Folgen wurde bundesweit berichtet.

Im Zuge der Berichterstattung informierten wir über die Möglichkeit gegen diese Markenanmeldung vorzugehen.   Gemäß Artikel 40 UMV (Unionsmarkenverordnung) können „Einsprüche“ durch sogenannte „Bemerkungen Dritter“ bis zum Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist durch Jedermann vorgetragen werden. Man muss dabei natürlich mit juristischen Argumenten vorgehen und vortragen, warum diese Markeneintragung nicht erfolgen darf.

Eine solche Bemerkung Dritter haben wir für einen Mandanten beim EUIPO eingereicht.  Hier können Sie unsere Bemerkung zur Markenanmeldung einsehen.

Nach telefonischer Information des Europäischen Markenamtes schließt sich das EUIPO nun unseren Argumenten an und wird die Markeanmeldung umfänglich zurückweisen.

Sowie der entsprechende Beschluss öffentlich wird werden wir weiter berichten.

Selbstverständlich stehen der Stadt München gegen die Entscheidung des EUIPO Rechtsmittel zur Verfügung. Es muss schon wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Marke von einer  Beschwerde vor dem Europäischen Gericht ausgegangen werden, so dass das letzte Kapitel in dieser Markengeschichte noch nicht geschrieben sein dürfte.

Wie kann man die EU-Wortmarkeneintragung Oktoberfest noch verhindern?

Bier-OktoberfestAuch die Süddeutsche Zeitung hat sich nunmehr mit dem Thema Monopolisierungsversuch der Stadt München für den Begriff Oktoberfest sehr kritisch befasst.

Auch die Antworten der Stadt München auf unseren Fragenkatalog lässt die Vermutung zu, dass die Stadt München mit dem Wort „Oktoberfest“ letztlich genau wie z.B. das IOC mit dem Begriff „Rio2016“ im Rahmen der Olympischen Spiele richtig „Kasse machen“ möchte. Um die vermutlich angestrebten Premiumpartner dann bei Laune zu halten bzw. die vergebenen Lizenzen nicht zu gefährden, wird die Stadt München ihre vermeintlichen Rechte an der Bezeichnung „Oktoberfest“ dann auch durchsetzen müssen. Die Stadt München vertritt beim EU-Markenamt EUIPO also offenkundig die Rechtsauffassung, dass der Begriff Oktoberfest im Wesentlichen ihr gehört und damit eine kommerzielle Nutzung nur durch die Stadt München erfolgen darf.

Wenn der Versuch der Stadt München klappen sollte, hätte die Stadt München zukünftig ein sehr scharfes Schwert in Form einer eingetragenen EU-Wortmarke in der Hand und könnte nicht nur den hunderten Oktoberfestbetreibern Land auf und ab in Deutschland den Garaus machen, sondern mit dieser Marke zumindest europaweit dafür Sorge tragen, dass kein Reiseanbieter mehr Oktoberfest-Reisen anbieten kann bzw. Webseiten und Social Media Aktivitäten mit kommerziellem Ansatz unter dem Namen Oktoberfest betrieben werden. Gleiches gilt für die Anbieter von Oktoberfest-Trachtenbekleidungen, für Gastronomiebetreiber usw.

Man gucke sich an dieser Stelle noch einmal die umfängliche Liste der Waren und Dienstleistungen an, die für den Begriff Oktoberfest monopolisiert werden sollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die vermutlich tausenden betroffenen Firmen, noch gar nichts von Ihrem „Glück“ wissen. Diejenigen, die jetzt schon von dem drohenden Unheil Kenntnis genommen haben, sind konsterniert.

Mehr und mehr formiert sich jedoch der Widerstand, der sich fragt: Wie können wir die EU-Wortmarkeneintragung noch verhindern? Die Antwort darauf ist für den Markenrechtler gar nicht so schwierig.

Gemäß Artikel 40 UMV (Unionsmarkenverordnung) können „Einsprüche“ durch sogenannte „Bemerkungen Dritter“ bis zum Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist durch Jedermann vorgetragen werden. Man muss dabei natürlich mit juristischen Argumenten vorgehen und vortragen, warum diese Markeneintragung nicht erfolgen darf. Je mehr Leute und Firmen sich diesem anschließen, desto höher ist der Druck, dass das EU-Markenamt EUIPO diese Markeneintragung nicht genehmigt. Je früher und je mehr Leute mitmachen, umso besser die Chancen lautet hier die Devise.

Der Begriff Oktoberfest entstand nämlich bereits 1810 und nur die Theresienwiese gehört der Stadt München.

Wenn jetzt die Stadt München im Rahmen der Markenanmeldung Verkehrsdurchsetzung an der Bezeichnung Oktoberfest zugunsten der Stadt München behauptet, dann funktioniert das nur, wenn maßgebliche Teile der die Bevölkerung (20 % sollten es schon sein) den Begriff Oktoberfest immer als eine Marke der Stadt München ansehen würden bzw. angesehen haben.

Das ist aber unseres Erachtens nicht der Fall, sondern die Bevölkerung nennt dieses Fest nur so, weil es früher hauptsächlich im Oktober stattfand. Das Fest ist sicherlich weltweit bekannt, dass die Stadt München dieses Fest ausrichtet aber nicht.

Falls jedoch jetzt niemand etwas unternimmt und alle nur zugucken, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Stadt München in wesentlichen Teilen durchkommt und danach ihre Rechte in Form von Abmahnungen durchsetzt. Dann ist es für eine Gegenwehr zu spät.

Auch unsere Kanzlei wird für diverse Mandanten gegen diese Markeneintragung „Oktoberfest“ vorgehen. Jeder Betroffene kann gegen eine günstige Honorarpauschale teilnehmen. Unter dem Stichwort „Oktoberfest“ können Sie bei Bedarf hier Kontakt zu uns aufnehmen.

Stellungnahme der Stadt München zum Markenstreit „Oktoberfest“

Karussel-OktoberfestIm Rahmen der Erstberichterstattung zur Markenanmeldung „Oktoberfest“ der Landeshauptstadt München hatten wir das Presseamt der Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Jetzt erreichten uns die Antworten auf unseren Fragenkatalog.

Stellungnahme der Stadt München zu unseren Fragen:

„…kann ich zu der Markenanmeldung „Oktoberfest“ zusammenfassend Folgendes mitteilen:

Die Landeshauptstadt München betreibt den rechtlichen Schutz der Marke Oktoberfest. Ziel der Markenanmeldung ist es, den guten Namen des Münchner Oktoberfests als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen. Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nutzung des Schlagworts „Oktoberfest“ durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.
Die Stadt betreibt einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand für die Veranstaltung. Gleichzeitig tut sie sich immer schwerer, wegen der Kommerzialisierung des Fests durch Dritte, das Image ihrer eigenen Veranstaltung zu bestimmen.
Deshalb soll die Marke Oktoberfest gegen Missbrauch verteidigt werden – jedoch mit Augenmaß.“

Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
„Siehe oben“

Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
„Die Marke ist für eine Reihe von Nizzaklassen angemeldet, die aus dem Register ersichtlich sind.“

Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
„Dazu gibt es keine Einschätzung.“

Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
„Nein“

Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
„Siehe letzte Frage.“

Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
„Wir hoffen, dass dies nicht nötig sein wird.“

Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
„Diese vermeintliche Aufregung ist bis zur Landeshauptstadt München nicht durchgedrungen. Gewerbetreibende können aber sicher sein, dass die Stadt passende Lösungen für Marktteilnehmer finden wird. Nicht zuletzt kann die Marke Oktoberfest auch Geschäftsmodelle der heimischen Wirtschaft schützen.“

Der Markenstreit OKTOBERFEST nimmt Fahrt auf!

HABMHeute berichtet die große Münchener Tageszeitung tz (und der FOCUS hier) als erste der etablierten Pressemedien über den durch einen unserer Mandanten aufgedeckten Oktoberfest-Markenplan der Stadt München.

Neben der sich formierenden Front der Firmen, die zukünftig von der Nutzung des Begriffs Oktoberfest ausgeschlossen werden sollen, hat die Stadt München aber noch eine Reihe anderer Hürden zu überwinden.
Man muss nämlich wissen, dass die beantragte EU Wortmarke für Oktoberfest nur zur Eintragung gelangen kann, wenn innerhalb der 3-monatigen Widerspruchsfrist aus keinem der 28 EU Länder ein begründeter Widerspruch erfolgt.

Die EU-Marke hat nämlich das Grundproblem, dass bereits ein erfolgreicher Widerspruch – egal aus welchem EU-Mitgliedsland – die gesamte EU-Marke zu Fall bringen würde. Die EU-Marke steht und fällt nämlich einheitlich. Ein Problem z.B. in Rumänien erfasst damit die gesamte EU-Marke. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine ganze Reihe von möglichen Konfliktmarken aus ganz Europa. Die Eintragungsgegner werden sicherlich noch auf die Idee kommen, auch zu diesen Firmen Kontakt aufnehmen, um der Stadt München die Oktoberfest-Suppe so richtig zu versalzen.

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Stadt München versucht den Namen „Oktoberfest“ zu monopolisieren!

MünchenUnser gestriger Artikel über die bisher im Geheimen laufenden Markenaktivitäten der Stadt München zum Begriff „Oktoberfest“ hat bereits hohe Wellen geschlagen. Quasi jeder Warenhändler und Dienstleister, der bisher das „Oktoberfest“ als frei zugängliche Marke ansah, ist alarmiert. Wir reden hier nicht nur über Firmen in und um München, sondern über Firmen aus der ganzen Welt, die dieses größte weltweite Volksfest als Einnahmequelle nutzen.

Im Rahmen der Berichterstattung zur Wortmarkenanmeldung „Oktoberfest“ haben wir zur Aufklärung des Sachverhalts dem Presseamt der Landeshauptstadt München folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme zugeschickt.

Fragen:

  • Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
  • Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
  • Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
  • Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
  • Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
  • Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
  • Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
  • Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!

    HABMEs naht wieder: das OKTOBERFEST.

    Es droht zudem ein neuer Streit um den Namen.

    Der Name Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der immer noch gefestigten Rechtsauffassung des DPMA.

    Durch unsere Mandanten aufgedeckt, unternimmt die Stadt München den bis heute geheimen, erneuten Versuch, fast alle wirtschaftlich verwertbaren Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren.

    Die Stadt München als Ausrichter des Oktoberfestes hat nämlich mit einer bekannten Münchner Rechtsanwaltsanwaltskanzlei beim EU-Markenamt EUIPO am 13.06.2016 den Versuch unternommen, die Wortmarke „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen zu lassen. Vermutlich wird man beim EU-Markenamt über ein Verkehrsgutachten versuchen, die überragende Bekanntheit des Markennamens „Oktoberfest“ darzulegen. Der Markenrechtler nennt dies dann Verkehrsdurchsetzung. Kann diese Verkehrsdurchsetzung für alle beantragten Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, ist als Folge eine EU-Markeneintragung wahrscheinlich. Unseres Erachtens nach dürfte dies relativ leicht in den Bereichen der Dienstleistungsklassen Event, Unterhaltung, Gastronomische Aktivitäten, Werbung und Reiseveranstaltung möglich sein, sofern die etablierten Münchner Brauereien der Stadt München nicht in die Suppe spucken. Diese haben nämlich selbst seit geraumer Zeit eigene, verwechslungsfähige Marken in Stellung gebracht (siehe hier).

    Laut unserer Mandantschaft aus dem Reisebusiness ist die Stadt München seit Kurzem schon damit beschäftigt, Werbung für Reiseveranstaltungen unter dem Namen „Oktoberfesttouren“ und ähnlich bei Facebook sperren zu lassen.

    Die Stadt München unterhält nunmehr nämlich selbst eine offizielle Facebook-Oktoberfestseite und möchte sich scheinbar der Konkurrenz entledigen.

    Es scheint also so, dass die Stadt München sich zukünftig ein wesentlich größeres Stück des Kuchens sichern möchte. Falls die EU-Marke in dem angemeldeten Umfang eingetragen werden sollte, dürfte es zudem ein wahres Abmahngemetzel geben. Die markenanmeldende Münchner Kanzlei ist nämlich auch auf dem Abmahngebiet ein gefürchteter Gegner.

    Alle die, die bisher in treuem Glauben auf die freie Verfügbarkeit des Namens „Oktoberfest“ ein Geschäft aufgezogen und sich dabei insbesondere über Google, Facebook uns andere soziale Medien positioniert haben, könnte nach erfolgreicher EU-Markeneintragung der Hahn sofort zugedreht werden. Es wird also möglicherweise eine viele millionenschwere Verschiebung der Einnahmequelle „Oktoberfest“ hin zur Stadt München erfolgen.

    Weiterlesen „Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!“

    Oktoberfest – Abmahnfalle

    Jeder kennt es: das Oktoberfest.

    Achtung! Hier Neuigkeiten zur Marke Oktoberfest: Stand August 2016

    Die Marke Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der Rechtsauffassung des DPMA.

    Der ahnungslose Betrachter kommt nun schnell auf die Idee, dass er also problemlos das Zeichen Oktoberfest für seine Waren und Dienstleistungen okkupieren darf. Das dürfte oft ein teurer Schnellschuss sein.

    Übersehen wird nämlich häufig, dass das Markenrecht eine Momentaufnahme darstellt und sich die Eintragungspraxis der Markenämter stetig ändert. Ist das DPMA heutzutage sehr restriktiv bei Beurteilung der Unterscheidungskraft eingestellt, so war es noch vor 10 Jahren in der Hochzeit des Neuen Marktes quasi wie ein Profitcenter unterwegs. Es wurden Dinge eingetragen, bei denen die heutigen Prüfer nur ungläubig den Kopf schütteln würden.

    Die Crux: die damals eingetragenen und zwischenzeitlich verlängerten Marken haben zunächst Bestandskraft. Wer einmal ein Amtsverfahren zur Löschung einer Marke wegen Eintragung trotz absoluter Schutzhindernisse verfolgt hat, wird wissen, wie schwer und zeitaufwändig sich so ein Verfahren gestalten kann. Zudem besteht noch die Möglichkeit, eine Markenanmeldung über den Weg einer EU-Marke zu verfolgen. Nicht selten passiert es, dass vom DPMA verschmähte Markenanmelder ihre Markenanmeldung zurückziehen und ihr Glück über das HABM in Alicante – letztlich und überraschender Weise erfolgreich – verfolgen. Am Ende steht dann eine eingetragene Gemeinschaftsmarke (EU-Marke), die in Deutschland beim DPMA nicht eingetragen worden wäre zum Kampf bereit. Eine EU-Marke wegen Eintragung trotz absoluter Schutzhindernisse wieder löschen zu lassen, ist dann ein wirklich großer Spaß.

    Folglich ist es zunächst notwendig, eine Markenrecherche auch bei scheinbar problemlosen, anscheinend offensichtlich freihaltebedürftigen Angaben durchführen zu lassen.

    Bei der Marke Oktoberfest findet man z.B. folgende eingetragene Wortmarken:
    Weiterlesen „Oktoberfest – Abmahnfalle“