Pokémon: Marke und Lizenz

IMG_3564Nintendos Aktienkurs steigt um 52 Prozent, doch Analysten glauben, dass andere am Erfolg von „Pokémon Go“ verdienen. 30 Prozent des Umsatzes sollen an die Store-Betreiber Apple und Google gehen, 30 Prozent an den Anbieter und Entwickler von „Pokémon Go“ Niantic, ebenfalls 30 Prozent an The Pokémon Company und letztendlich 10 Prozent an Nintendo.

Wie sieht es eigentlich aus mit den Rechten an „Pokémon“ und „Pokémon Go“?

Am Ende der Kette steht die Nintendo Co., Ltd. aus Kyoto, Japan. Mit der Ausnahme der USA ist die japanische Nintendo Co., Ltd. rund um den Globus die eingetragene Inhaberin der Pokémon-Marken. Die US-amerikanischen Marken werden von der Nintendo of America Inc. aus Redmond gehalten.

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Registernummer: DE 39762286
Anmeldetag: 30.12.1997
Inhaber: Nintendo Co., Ltd.

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Registernummer: US 2514998
Anmeldetag: 08.12.2000
Inhaber: Nintendo of America Inc.

Die Nintendo Co., Ltd. lizenziert die Rechte aus den Marken an die The Pokémon Company aus Tokyo, Japan. Die The Pokémon Company ist selbst keine Inhaberin von Marken. Sie ist für die Vermarktung und weitere Lizenzierung von „Pokémon“ zuständig. Nintendo hält an diesem Unternehmen einen Anteil von 32 Prozent. Weitere Eigner sind die Creatures Inc. und die Game Freak Inc. aus Tokyo, Japan.

Eine Lizenz ist eine Einräumung von Nutzungsrechten an der Marke. In Deutschland ist dies in § 30 Abs. 1 MarkenG geregelt:

Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, Gegenstand von ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insgesamt oder einen Teil dieses Gebiets sein.

Die Einräumung einer Lizenz erfolgt durch Vertrag. Die Hauptpflicht des Lizenznehmers ist regelmäßig die Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr, Hauptpflicht des Lizenzgebers die Einräumung des Nutzungsrechts an den Lizenznehmer.

Sofern dies vertraglich vorgesehen ist, kann der Lizenznehmer selbst Lizenzen an den ihm eingeräumten Rechten erteilen. In diesem Fall lizenziert die The Pokémon Company die Rechte weiter an die Niantic, Inc. aus San Francisco, USA. Niantic ist durch die Lizenz berechtigt, das von ihr angebotene und entwickelte Spiel mit „Pokémon Go“ zu kennzeichnen.

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Registernummer: EM 015162647
Anmeldetag: 01.03.2016
Inhaber: Nintendo Co., Ltd.

Die vertragliche Einräumung von Rechten an einer Marke ist selbstverständlich nicht Großunternehmen vorbehalten. Jeder Markeninhaber, auch eine Privatperson, kann Lizenzen an seiner Marke vergeben. Bei der Vertragsgestaltung sind die Parteien gut damit beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der Teufel wie so oft im Detail steckt. Jeder Lizenzvertrag sollte ferner auf sein Spannungsverhältnis zum Wettbewerbs- und Kartellrecht überprüft werden.

EM 2016: Sponsoren finden wenig Beachtung

Sponsoren+Beachtung Laut dem Gutachten „Euro 2016 Fans & Technology“ von RadiumOne in Zusammenarbeit mit MindMover werden die offiziellen Sponsoren der UEFA EURO 2016 eher schlecht als recht mit dieser in Verbindung gebracht. Die offiziellen Sponsoren sind adidas, Carlsberg, Coca-Cola, Continental, Hisense, Hyundai/Kia, McDonald’s, orange, SOCAR und Turkish Airlines.

Die Frage, welche Marken am stärksten mit der UEFA EURO 2016 in Verbindung gebracht werden, beantworteten 12 % mit Coca-Cola, 10 % mit adidas und 9 % mit Nike. Dabei ist Nike überhaupt nicht offizieller Sponsor der EM. Den chinesischen Elektronikkonzern Hisense, den staatlichen Energiekonzern Aserbaidschans SOCAR und selbst den südkoreanischen Automobilgiganten Hyundai bringen 1 % oder weniger der Befragten mit der UEFA EURO 2016 in Verbindung.

Interessant wäre die Wiederholung der Befragung nach dem Ende der EM verbunden mit der Frage, ob die Marken nun stärker in das Bewusstsein der Konsumenten gerückt sind.
Weiterlesen „EM 2016: Sponsoren finden wenig Beachtung“

Markenportrait: Mount Natural

Mount Natural
Registernummer: 302016103717
Anmeldetag: 20.04.2016

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Mount Natural ist ein Hersteller qualitativ hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel mit einzigartiger Wirkstoff-Rezeptur. Die Idee kam dem Gründer Stefan Voss auf der Suche nach Nahrungsergänzungsmitteln, die der Körper zu einem hohen Anteil aufnehmen kann und die garantiert keine Schadstoffe und Zusatzstoffe enthalten. Das erste entwickelte Produkt Mount Natural Premium Curcuma vereint die hohe Bioverfügbarkeit, also die optimale Aufnahme der enthaltenen Wirkstoffe, und die Hochwertigkeit der im Labor auf Rückstände geprüften Rohstoffe. Darüber hinaus sind keine überflüssigen Konservierungsstoffe oder Füllmittel enthalten. Curcuma wurde als erstes Produkt gewählt, da es in der Traditionellen Chinesischen Medizin und indischen Heilmethoden wie Ayurveda seit Jahrtausenden zur Unterstützung von Heilprozessen sowie Prophylaxe diverser Krankheiten eingesetzt wird. Zu Wirkung von Curcuma gibt es auch zahlreich westliche Studienergebnisse.

Das neustes Produkt von Mount Natural ist ein sehr reines und wirksames Magnesiumcitrat. Magnesium wird auch als „Mineral des Lebens“ bezeichnet.

Warum Komposition und Inhaltsstoffe so wichtig sind?
Ein Nahrungsergänzungsmittel, das dem Körper nicht in ausreichender Dosis und in der richtigen Wirkstoff-Kombination zugeführt wird, ist so gut wie wirkungslos.

Nahrungsergänzungsmittel, die auf langfristige Einnahme für das gesteigerte Wohlbefinden ausgelegt sind, sollten dem Körper nicht zusätzlich langfristig Rückstände von Pestiziden, Schwermetallen oder unerforschten gentechnisch veränderten Rohstoffen zuführen.

Füllstoffe, Rieselhilfen und Trennmittel dienen der Kosteneinsparung in der Produktion. Warum sollten gesundheitsbewusste Menschen diese Mittel schlucken, um dem Hersteller höhere Gewinne zu bescheren? Ein Großteil dieser Zusatzstoffe sind in der langfristigen Wirkung noch gar nicht erforscht, einige sind nur in begrenzter Tagesdosis zugelassen.

Konservierungsstoffe sind bei hochwertiger und sauberer Verarbeitung der Kapseln nicht notwendig und werden von einigen Herstellern nur aus Vorsicht zugefügt. Gerade die langfristige Einnahme von Konservierungsstoffen kann Allergien auslösen oder allergieähnliche Beschwerden hervorrufen. Saubere Produktion, hygienische Verpackung und kurze Transportwege ohne Lagerungszeiten sind die Alternative zur Einnahme von Konservierungsstoffen.

Die Marke Mount Natural vereint alle diese hohen Qualitätsanforderungen bei jedem seiner Produkte.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: konformität 4.x

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Registernummer: 302016102511
Anmeldetag: 17.03.2016

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Das inhabergeführte Ingenieurbüro mr-technik bietet Dienstleistungen im Bereich der europäischen Konformitätsbewertung und Qualitätsmanagement an.

Das Leitmotiv von mr-technik lautet: Produktkonformität durch Prozessintegration. Mit den Kunden werden Möglichkeiten entwickelt, um den Konformitätsbewertungsprozess optimal in die betrieblichen Abläufe der Unternehmen zu integrieren. Um ein lebendiges System zur Konformitätsbewertung im Unternehmen zu verankern, werden bestehende betriebliche Strukturen, Systeme, Prozesse, die „Sprache des Unternehmens“ sowie die Mitarbeiter miteinbezogen.

Die Marke konformität 4.x – nachhaltig und wertschöpfend bezeichnet den ganzheitlichen Ansatz als das optimale Zusammenspiel aller konformitätsrelevanten Informationen im Unternehmen.
In der konformität 4.x – Strategie werden die Themenfelder: Organisation, Prozesse, Systeme, Wissen und Innovation im individuellen betrieblichen Umfeld betrachtet.
Das Ziel dabei ist: ein auf das Unternehmen passendes individuelles Umsetzungskonzept zu entwickeln anstatt „ein System von der Stange dem Unternehmen überzustülpen“.

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Die neue Gewährleistungsmarke

"inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0Im ersten Quartal 2016 wurde das EU-Markenrecht erheblich reformiert. Die Gemeinschaftsmarke heißt nun Unionsmarke, das HABM heißt jetzt EUIPO, die amtlichen Registrierungsgebühren sind geändert worden und es wurde als neue Markenform die Gewährleistungsmarke eingeführt, die weitläufig auch als Zertifizierungsmarke betitelt wird.

Die Idee hinter der Gewährleistungsmarke ist angeblich, dass man anscheinend das Verbrauchervertrauen in eine Marke wieder stärken will. Es geht maßgeblich um den Transport von Botschaften. Es soll nämlich zukünftig über diese Markenform die Botschaft transportiert werden, dass ein mit der Marke versehenes Produkt tatsächlich vom Markeninhaber stammt und einer bestimmbaren Qualität, Herstellungsweise, Material, Genauigkeit bzw. anderen markenmäßig festgelegten Eigenschaften entspricht. Analog gilt dies für Dienstleistungen. Festgelegt werden die Parameter der Gewährleistungsmarke über eine bei der Markenanmeldung mit einzureichenden Satzung.

Ähnlich wie bei Kollektivmarken wird diese Markenform also von Fach- und Wirtschaftsverbänden sowie deren Mitgliedern im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Wer die Marke nutzen will, muss dann dem Verband angehören, sich dessen Vorgaben unterwerfen und dann natürlich auch die Vorgaben der Marke im Hinblick auf die vorgenannten Qualitätsmerkmale einhalten müssen, da er sonst sogleich eine Markenverletzung begeht und von seinem eigenen Verband abgemahnt werden kann. Mitgliedsgebühr kostet so etwas natürlich auch.

Wer also z.B. Nürnberger Bratwürstchen verkaufen möchte, muss dem Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. beitreten, muss die dort gemachten Qualitätsvorgaben zukünftig noch genauer einhalten und vermutlich diverse Testkäufe über sich ergehen lassen. Wie schön, dass Uli Hoeneß mit seiner Firma HoWe als Marktführer und Gründer dort beim Schutzverband eine Menge mitzureden hat.

Die Markteintrittsbarrieren für Newcomer dürften durch die Gewährleistungsmarke nunmehr noch ein Stück höher hängen. Protektionismus und Verbrauchervertrauen ergänzen sich hier mal wieder auf wundersame Weise.

Bildnachweis: „inbox“ by kevin rawlings, cc by 2.0

DPMA: Jahresbericht 2015

DPMAJahresbericht2015Nach der Infografik für die Markenanmeldungen 2015 hat das Deutsche Patent- und Markenamt nun den vollständigen Jahresbericht 2015 veröffentlicht.

Im Jahr 2015 zählt das Deutsche Patent- und Markenamt 69.130 Markenanmeldungen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 3,8 %.

Neben umfangreichen Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten bietet der Jahresbericht Informationen zu den Tätigkeiten des Amts, Kooperationen und Zusammenarbeit, Projekte und Entwicklungen.

EUIPO: Jahresbericht 2015

EUIPOJahresbericht2015Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat den Entwurf des Jahresberichts 2015 veröffentlicht.

Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sind 130.401 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2015 eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2014 stellt dies eine Steigerung von 11 % dar. Davon entfallen 21.886 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Der Entwurf des Jahresberichts enthält darüber hinaus einen umfangfangreichen Überblick über die Tätigkeiten des Amtes.

Entwurf des Jahresberichts 2015

Markenportrait: DOCBOX

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Registernummer: 302015107935
Anmeldetag: 17.11.2015

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aktivweb ist Lösungslieferant kaufmännischer Geschäftsprozesse, digitaler Archivierung sowie CMS-Systeme und Webanwendungen. Mit mehr als 20 Mitarbeitern und 4 freiberuflichen Experten konzipiert und implementiert das Unternehmen Web- und CMS-Anwendungen im deutschsprachigen Raum, in Österreich und der Schweiz, vorwiegend auf Basis von Typo3 und Magento.

Mit ihrem Softwareprodukt DOCBOX®, über 40 autorisierten Vertriebspartnern und mehr als 10.000 Benutzern zählt aktivweb zu den führenden Entwicklungs- und Vertriebsunternehmen auf dem nationalen Wachstumsmarkt für Archivierungs- und digitales Dokumentenmanagement. Die DOCBOX® verbindet revisionssichere Archivierung-, professionelles Dokumentenmanagementsystem und Workflow-Management zu einer wegweisenden Enterprise Content Management-Lösung. Die Bestandskunden kommen nahezu aus allen Branchen und allen Größenordnungen – von globalen Konzernen, innovativen mittelständischen Betrieben bis zu Einzelunternehmen.

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Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015

Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Statistiken zu den Unionsmarkenanmeldungen aus den Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 veröffentlicht. Danach sind aus den Mitgliedsstaaten ca. 90.000 Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingegangen. Mit ca. 20.500 Anmeldungen war Deutschland der führende Mitgliedsstaat. Relativ gesehen, d.h. in Verhältnis zu den Einwohnern, stammten die meisten Anmeldungen aus Luxemburg. Regional betrachtet, stammten die meisten Anmeldungen wiederum aus der Region Paris, gefolgt von Barcelona, Madrid und Mailand.

Quelle und weitere Statistiken: Pressemitteilung 79/2016 vom 25.04.2016

World Intellectual Property Day 2016

wipo_ipday2016_poster_300Am 26. April ist der jährliche Welttag des geistigen Eigentums.

Dieses Jahr werden unter dem Motto “Digital Creativity: Culture Reimagined” die Fragen diskutiert, wie wir sicherstellen können, dass künstlerisch und kreativ Schaffende fair für ihre Arbeit bezahlt werden und ein globales System aussehen soll, das geistiges Eigentum auch in der Weite unserer digitalen Welt schützt. Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen.

Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen.

Weitere Informationen bei der WIPO.
Aktivitäten des DPMA.

500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

BayerischesReinheitsgebotAm 23.04.1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt, dass „forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

Heute ist dies als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannt. Das dazu passende „Bayerisches Bier“ ist als Kollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen (Registernummer 000226621 vom 03.05.1996). Inhaber ist der Bayerischer Brauerbund e.V.

Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen im Sinne des § 3 MarkenG eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden (§ 97 MarkenG).

Kollektivmarken werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verschiedener Anbieter mit übereinstimmenden Eigenschaften verwendet und können insoweit beispielsweise als ein Gütezeichen verstanden werden. Aber auch geografische Herkunftsangaben sind als Kollektivmarke eintragbar (§ 99 MarkenG).

Für die Anmeldung einer Kollektivmarke bedarf es im Rahmen einer Markensatzung genauer Angaben über den Zweck des Verbandes, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, über den Kreis der zur Benutzung befugten Personen, die Bedingungen für die Benutzung und über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen (§ 102 MarkenG).

Markenportrait: Stolzenburg Security

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Registernummer: 302012004274
Anmeldetag: 19.04.2012

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Die Stolzenburg Security GmbH, der freundliche Sicherheitsdienst Berlin, bietet unsere Dienstleistungen seit dem Jahre 2004 an. Hilfsbereite & top ausgebildete Mitarbeiter verschafften uns einen so guten Ruf in der Branche, dass wir mittlerweile für viele öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland tätig sind. Gerade deshalb war es für uns unumgänglich, unser Logo bzw. unsere Marke europaweit schützen zu lassen. Hierzu haben wir uns einen kompetenten Partner ausgesucht, die Kanzlei Prehm & Klare, mit dessen Arbeit wir sehr zufrieden sind.

 

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

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Kein Markenschutz für PEGIDA

Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) stehen der Anmeldung der Wortmarke PEGIDA die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Nach dieser Norm sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Bezeichnung PEGIDA stehe als schlagwortartige Bezeichnung für eine Anti-Islambewegung in Deutschland und sei als solche mittlerweile bekannt. Daher werde der Verkehr diese Bezeichnung wegen seiner entsprechenden Verwendung in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel für ein bestimmtes Unternehmen verstehen.

pegida+dpma

Weiterlesen „PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“

DPMA: Markenanmeldungen 2015

Marken2015 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine Infografik für die Markenanmeldungen 2015 veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2015 69.130 Marken beim DPMA angemeldet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 3,8 %.

Die führenden Bundesländer (in absoluten Zahlen) sind Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Mit Bayer, Merck und Merz stammen die Top 3 Anmelder aus dem Pharma-Bereich.

Die Top Leitklassen sind Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung), Klasse 41 (Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten) und Klasse 9 (Elektrische Apparate und Instrumente).

Infografik: Marken 2015
Quelle: DPMA

Markenportrait: HumorPille

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

HumorPille
Registernummer: 302015109306
Anmeldetag: 22.12.2015

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Die Seminaragentur HumorPille hat sich 2012 aus einer Idee entwickelt, das Krankenhaus humorvoller zu gestalten. Der Inhaber der HumorPille, Matthias Prehm, ist Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, arbeitet noch in Teilzeit im BG Klinikum Hamburg auf der Intensivstation für Schwerbrandverletzte. Das Motto der HumorPille lautet: Nehmen Sie Humor als Haltung ein! Weiterlesen „Markenportrait: HumorPille“

Markenportrait: Ayerle Galerie de la Couleur

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Ayerle Galerie de la Couleur
Registernummer: 302015108778
Anmeldetag: 07.12.2015

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Der Galerist Helmut Ayerle vertritt unter der Wortmarke Ayerle Galerie de la Couleur® junge, kreative Kunstmaler.
Im Fokus stehen großformatige Gemälde. Neben figurativer Malerei finden Stilrichtungen wie Expressionismus sowie Impressionismus hohe Beachtung.
Mit Einführung der Wortmarke Ayerle Galerie de la Couleur® ist eine deutliche Steigerung des Gemäldeverkaufs festzustellen.
Die Eintragung der Wortmarke wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Prehm & Klare begleitet und absolut seriös abgewickelt.
Ayerle Galerie de la Couleur®
Helmut Ayerle

Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Die Gefahr von Vorratsmarken: „IKEA“ gelöscht

ikea-logo Das höchste indonesische Gericht hat die Löschung der Marke „IKEA“ angeordnet. Die Eintragung der Marke für den schwedischen Möbelgiganten erfolgte im Jahr 2010. Im Jahr 2013 meldete das indonesische Möbelunternehmen PT Ratania Khatulistiwa ebenfalls „IKEA“ an – und ist nach der Löschung der älteren Marke nun alleiniger Inhaber des weltberühmten Zeichens in Indonesien. Denn die Schweden hatten ihre Marke nicht benutzt. In Indonesien unterliegt eine Marke der Löschung, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nicht benutzt wurde. In Deutschland und der weiteren EU beträgt dieser Zeitraum 5 Jahre. Eine Marke, die länger als 5 Jahre ununterbrochen nicht benutzt wurde, ist durch ein Löschungsverfahren oder eine Löschungsklage vor einem ordentlichen Gericht angreifbar.

Siehe auch: Markenrechtliche Irrtümer: Benutzung einer Marke

Quelle: The Guardian, „Rattan decision? Ikea loses rights to own name in Indonesia“

HABM wird in EUIPO umbenannt

HABM Am 23.03.2016 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) umbenannt.

Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden automatisch zu Marken der Europäischen Union bzw. Markenanmeldungen der Europäischen Union.

Quelle: Pressemitteilung des HABM