Neufassung der Markenrechtsrichtlinie

Europarl Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken neugefasst.

Diese kann ab sofort hier eingesehen werden: RICHTLINIE (EU) 2015/2436 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung)

EU-Marke: Neues Gebührensystem

In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.

Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform 850 EUR (1 Klasse). Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann auch mit den Verlängerungsgebühren decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

Quelle: Europäischer Rat, Dokument ST 9547 2015 ADD 1 vom 8.6.2015

Lagebericht über Produkt- und Markenpiraterie

Europol und die beim HABM angesiedelte Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums haben den Lagebericht 2015 über Produkt- und Markenpiraterie in der EU vorgelegt. Dem Bericht liegen quantitative und qualitative Erkenntnisse aus Fallstudien zugrunde. Wie im Bericht betont wird, haben Kriminelle die Produkt- und Markenpiraterie mittlerweile als einen Bereich erkannt, in dem sich höhere Erträge als im Drogenhandel bei gleichzeitig geringeren Risiken erzielen lassen. Voraussetzung für die groß angelegte Herstellung von Produktfälschungen, wie sie in den Fallstudien beschrieben wird, sind gut ausgestattete und gut organisierte Netzwerke. Diese Netzwerke verfügen über Verbindungen zu anderen Formen der Kriminalität, unter anderem Betrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und Menschenhandel (hauptsächlich zum Zweck der Arbeitsausbeutung) sowie zu kriminellen Gruppen wie mafiösen Organisationen. Die Erträge aus der Produkt- und Markenpiraterie fließen wiederum in die Finanzierung anderer krimineller Tätigkeiten.

Quelle: Lagebericht 2015 über Produkt- und Markenpiraterie in der Europäischen Union, vollständiger Bericht.

Bildnachweis: © European Union, 2012

Reform des europäischen Markensystems

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Reform des europäischen Markensystems geeinigt. Mit der Reform des europäischen Markensystems sollen Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Marken gegen Fälschungen geboten werden.

Zu den Reformgrundsätzen gehört eine neue Struktur mit niedrigeren Gebühren, die Markenanmelder zu zahlen haben. Es sind Kostenersparnisse bis zu 37 % vorgesehen. Bisher betragen die Anmeldegebühren einer Gemeinschaftsmarke 900 Euro bei der Beanspruchung von bis zu 3 Klassen. Die neue Struktur sieht geringere Kosten für eine Anmeldung in 1 oder 2 Klassen vor.

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EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen

Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013