EM 2016: Abmahngefahr!

goalkeeperDer MarkenBlog stellt heute die EM-Marken vor. Es handelt sich dabei anlässlich der Fußball EM 2016 von der UEFA angemeldete Marken. Die UEFA geht dabei analog der FIFA zu Fußballweltmeisterschaften vor. Es wird ein ganzer Blumenstrauß an Marken angemeldet und an dann an die diversen Partner lizenziert.

Das, was die Sponsoren teuer bezahlten, wird aber sehr häufig blauäugig auch von Nichtlizenzpartnern wie dem Supermarkt um die Ecke, dem T-Shirtverkäufer über eBay, der Waschstraße als Give-away usw. genutzt.

Diese Lizenzverstöße verfolgt die UEFA gnadenlos. Es erfolgt zunächst eine Abmahnung mit einem hohen Streitwert (250.000,- EUR Streitwert und mehr sind der Regelfall) durch UEFA-Partner-Anwälte und wenn nicht binnen sehr kurzer Frist das unterlassen wird, was gefordert wurde, segelt auch schon die einstweilige Verfügung ins Haus. Für Kleingewerbetreibende ist dann häufig die Panik groß, weil nunmehr schon die 10.000 EUR Kostenmarke in Sichtweite rückt.

Aber dem nicht genug. Nachdem man alle Sachen verschrottet hat (Beseitigungsanspruch der UEFA) kommen dann auch noch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche hereingeflattert. Eine eigentlich kleine Lizenzverletzung weitet sich damit zum Flächenbrand aus. Also Finger weg von den UEFA-Marken!

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