Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Register der Deutschen Marken

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Ungewöhnlich offen geht man damit beim Register der Deutschen Marken um: „Die Registrierung der Marke beim Register der Deutschen Marken sowie die Zahlung in Höhe von 770,00 EUR, die für das Entstehen und Bestehen des rechtlichen Schutzes der Marke und für sonstige Rechtsfolgen im Deutschen Patent- und Markenamt irrelevant ist, kann spätestens bis zum 10.05.2017 per SEPA-Überweisung auf folgendes Bankkonto erfolgen.
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