Personennamen als Marke

Auch Namen von Personen – egal ob echt oder fiktiv, bekannt oder unbekannt, lebend oder verstorben – sind dem Markenschutz zugänglich. Ob ein Personenname als Marke eingetragen wird, richtet sich nach denselben Kriterien wie bei allen anderen Zeichen, nämlich maßgeblich danach, ob dem Namen Unterscheidungskraft zukommt.

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