Die Kunst, eine Domain zu löschen

Haben Sie schon einmal versucht, binnen der Abmahnfrist eine .de-Domain löschen (CLOSE) zu lassen?

Bei der 1&1 Internet AG hat man anscheinend viel Spaß.

Trotz der Übersendung des offiziellen Faxformulars am 06.05.2010, wiederholten Anrufen bei den Hotlines, zwischenzeitlicher Einschaltung unserer Kanzlei, erneuten Telefonaten des Anwalts mit Fachhotlines und anwaltlichen Drohschreiben lässt sich die 1&1 Internet AG bis heute (17.05.2010) nicht erweichen.

Am Freitag lief die in der Abmahnung gesetzte Frist aus. Die einstweilige Verfügung ist von der Gegenseite bestimmt schon beantragt.

Bleibt wohl nur, den fast 5stelligen Schaden bei 1&1 später einzuklagen und im eV-Verfahren den Streit zu verkünden. 1&1 gaukelt in seinen TV-Spots Kundennähe vor. Die Realität sagt was anderes. Mal gucken, wie schnell die Rechtsabteilung von 1&1 auf diesen Blogbeitrag reagiert.

2 Kommentare zu “Die Kunst, eine Domain zu löschen

  1. Wobei ich empfehlen kann sich in Zukunft in einem solchen Fall direkt an die denic zu wenden. Es ist zwar nicht unmittelbar Aufgabe der denic, allerdings haben sich die Damen/Herren in der Vergangenheit in ähnlichen Situationen schon als hilfsbereit erwiesen.

  2. Stimmt. Zwar kann die Denic eG nicht direkt helfen, bei solchen Dingen aber einen zusätzlichen Druck auf den Provider ausüben. Diese zusätzliche Option sollte man bei so eiligen Sachen am besten gleich wählen. Es empfiehlt sich dabei sogar über die Denic-Rechtsabteilung zu gehen, da der normale Support nicht viel ausrichten kann. Dabei sollte man die üblichen Arbeitszeiten der Rechtsabteilung im Auge haben. An einem späten Freitag Nachmittag trifft man dann eben nur noch auf den normalen Support…
    Besten Dank für den Kommentar.

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