Warnung vor nicht amtlichen Schreiben IV

15. Juni 2009 von RA Dorowski
Kategorie: Der Rest 

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Der lange, kleingedruckte Text rechts oben erläutert, dass der Adressat nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

Siehe hier, hier und hier.

International Bureau for Intellectual Property

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Kommentare

2 Kommentare zu Warnung vor nicht amtlichen Schreiben IV

  1. Rolf Janka
    4. Mai 2010 16:24
  2. Danke für den Hinweis, wir haben heute eine Zahlungsaufforderung bekommen.

  3. Rainer Spies
    29. November 2010 15:12
  4. Kaum ist etwas veröffentlicht, schon sind die “Asgeier” auf der Suchen nach neuen Opfern. Interessanterweise ist das BPIP Register geheim und nicht öffentlich. Somit kann ich es auch mit schwarzer Kreide in den Schornstein schreiben. Aber es muss sich doch lohnen, sonst wären die Briefe nicht so häufig.

    Bei den Patent- und Markenämtern gibt es natürlich einen wesentlich besseren Service völlig kostenlos und mit Rechtsstand.