Warnung vor nicht amtlichen Schreiben II

16. April 2009 von RA Dorowski
Kategorie: Der Rest 

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heute morgen veröffentlicht und schon der nächte Fall:

Soeben übersandte uns eine Mandantin ein Schreiben des “United States Trademark Maintenance Service”, welches den Eindruck eines amtlichen Schreibens recht gut vermittelt. Angeboten wird die Überwachung der US-Marke.

Um sich aus der Affäre zu ziehen, steht im Kleingedruckten der Hinweis, dass es sich hierbei nicht um ein Angebot einer staatlichen Behörde handele. Auch sei dieses Schreiben keine Rechnung.

United States Trademark Maintenance Service

United States Trademark Maintenance Service

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Kommentare

3 Kommentare zu Warnung vor nicht amtlichen Schreiben II

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