Verschiedene Amtsbezeichnungen

In den meisten Fällen tragen die Schreiben der Ämter den Namen des Sachbearbeiters einschließlich dessen Amtsbezeichnung.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sieht das beispielsweise so

DPMA1
oder so

DPMA2
aus.

Man mag nicht umhinkommen, dass Bezeichnungen der Kollegen des estnischen Amtes etwas schneidiger klingen:

EST

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