Unsere Kanzlei betreut nicht nur Anmelder deutscher Marken und Gemeinschaftsmarken sowie internationaler Registrierungen, sondern auch nationaler ausländischer Marken. Eine nationale ausländische Marke wird größtenteils dann angemeldet, wenn das betreffende Land kein Mitglied des Madrider Systems ist.
Indien ist beispielsweise so ein Fall. Da Indien kein Mitglied des Madrider Systems ist, führt der Weg zum Markenschutz in Indien nur über die Anmeldung einer nationalen indischen Marke. Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer indischen Marke in einer Klasse betragen 40,00 €, was sensationell günstig ist, wenn man sich das Potential des indischen Marktes vor Augen hält. Allerdings hat das indische Markenamt zur Zeit einen Rückstau von 2 Jahren aufzuarbeiten, so dass sich der Anmelder in Geduld üben muss.
Aus verschiedensten Gründen treten vereinzelt auch exotischere Markenanmeldungen auf.
Gambia. Freilich können auch in Gambia Marken angemeldet werden. Nun informierten uns unsere Korrespondenzanwälte mit Bedauern, dass das dortige Markenamt einen Rückstau von 25 Jahren aufzuarbeiten habe.
Nun ja.
Gambia ist eine Republik in Westafrika, die an den Ufern des Gambia-Flusses liegt. Mit einer Fläche von ungefähr 11.000 Quadratkilometern ist das Land etwa so groß wie Oberösterreich, bzw. halb so groß wie das deutsche Bundesland Hessen und kleinster Flächenstaat des Kontinentes. Gambia hat ungefähr 1,6 Millionen Einwohner.
Quelle: Wikipedia
Bildnachweis: Patrik Ilg
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