Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPO – Intellectual Property Office

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Vor diesem besonders dreisten Kandidaten warnt selbst das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
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Gebührenvergleich: Deutschland – Großbritannien

In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 3: Deutschland – Großbritannien.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Großbritannien
200.- GBP für eine Klasse
Jede weitere Klasse: 30.- GBP