Zwischen der Widerspruchsmarke und der angegriffenen jüngeren Marke besteht extreme Identität.
Aus dem Schriftsatz eines gegnerischen Rechtsanwalts.
Identität und Ähnlichkeit sind wichtige Rechtsbegriffe im Markenrecht. Sie entscheiden, ob ein relatives Schutzhindernis gemäß § 9 MarkenG oder eine Markenverletzung gemäß § 14 MarkenG vorliegt.
Einige Berufsgenossen wollen ihrer Rechtsauffassung scheinbar so viel Nachdruck verleihen, dass zwei Marken gerne als „sehr identisch“ oder sogar „extrem identisch“ bezeichnet werden.
Aber Moment mal! Ist der Begriff der Identität überhaupt Gradpartikeln zugänglich? Gibt es weniger und mehr Identität? Und was sagt Wikipedia dazu:
Das Identitätsprinzip besagt, dass ein Gegenstand A genau dann mit einem Gegenstand B identisch ist, wenn sich zwischen A und B kein Unterschied finden lässt.
Denken Sie mal drüber nach!