Peinliche Momente bei der Klassifizierung

Im Rahmen der für die Anmeldung erforderlichen Klassifizierung kommt man mit allerhand Waren und Dienstleistungen in Berührung. Um eine Markenanmeldung mit einem für den Mandanten optimalen Klassenverzeichnis ausstatten zu können, ist eine Erörterung der anzumeldenden Waren und Dienstleistungen sowie des geplanten Verwendungszwecks der Marke erforderlich.

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Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 01.01.2012

Eine Marke wird stets für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt. Diese Waren und Dienstleistungen sind in insgesamt 45 Klassen gruppiert. Das Klassensystem soll die Markenanmeldung vereinfachen und insbesondere die beanspruchten Waren und Dienstleistungen länderübergreifend vereinheitlichen.

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