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Namensschutz Kosten

Was sind die Kosten für den Namensschutz?

Die Namensschutz-Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.

Da wären zum einen die Kosten für die reine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Zum anderen sind die Kosten für eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu zahlen oder stattdessen die Folge- und Gerichtskosten, wenn die Markenanmeldung nicht nach professionellen Gesichtspunkten vollzogen worden ist.

Die Namensschutz-Kosten beim Deutschen Patent- und Markenamt (hier werden deutschlandweit Namen rechtlich geschützt) betragen 300 Euro (290 Euro bei elektronischer Anmeldung) für einen Namen (eine Marke), dem eine bis drei Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet werden können. Für mehr Klassen erweitern sich die Kosten um je 100 Euro. Das Namensschutz-Verfahren beschleunigen können Sie durch eine Beschleunigungsgebühr – die Kosten hierfür betragen 200 Euro.

Die Namensschutz-Kosten für einen Namen, der europaweit geschützt sein soll, betragen 1050 Euro (900 Euro bei elektronischer Anmeldung). Hier belaufen sich die Namensschutz-Kosten für jede weitere Klasse auf 150 Euro je Klasse.

Die Namensschutz-Kosten für einen international geschützten Namen betragen 653 Schweizer Franken Grundgebühr plus der entsprechenden Ländergebühren für die Staaten, für die Ihr Name geschützt sein soll.

Die Namensschutz-Kosten für die rechtliche Beratung und Vorsorge

unserer Kanzlei haben wir in Pauschalpreisen für Sie zusammengefasst. Das kleinste Paket unserer Dienste kostet 179 Euro. Näheres, weitere Preise und Pakete können Sie den folgenden Seiten entnehmen. Natürlich erstellen wir für Sie auch ein individuelles Paket. Hierfür startet Sie bitte unseren Spezialauftrag.

Die Namensschutz-Kosten ohne rechtliche Beratung und Vorsorge

Die Namensschutz-Kosten können sich erheblich vervielfachen, wenn Sie die Namensschutz-Kosten für Markenrechtsexperten sparen. Denn leider ist der Namensschutz sehr komplex und beinhaltet diverse Tücken und Fallstricke – Fehler können hier in einem Gerichtsverfahren mit so hohen Folgekosten enden, dass so manches Unternehmen davon in seiner Existenz bedroht sein kann.

Risikofaktor 1:
Ihr Antrag auf Namensschutz bzw. Markeneintragung wird abgelehnt, weil der Name zum Beispiel nicht schutzfähig ist und nicht genug Unterscheidungskraft bietet. Die Namensschutz-Kosten, die Sie dem Amt für die Bearbeitung Ihres Namensschutz Antrages gezahlt haben, bekommen Sie nicht zurück. Und für einen weiteren Anmeldungsversuch sind die gleichen Kosten erneut zu zahlen. Das kann sich beliebig oft wiederholen, so lange sie nicht die Kriterien kennen, nach denen beurteilt wird, ob ein Name schützbar ist oder nicht. (Hier bietet sich übrigens auch ein Beratungstermin bei Markenrechtsexperten im Vorfeld der Namensfindung an, so wissen Sie schon zu Beginn des ganzen Prozesses, welche Namen für Sie sinnvoll sind und welche nicht.)

Risikofaktor 2:
Im ersten Moment scheinen sich die Namensschutz-Kosten für die Markenanmeldung bzw. Markenregistrierung bezahlt zu machen, denn Ihr Name wird registriert. Doch nach der Registrierung kommt die Widerspruchsfrist. Haben Sie keine professionelle Markenrecherche durch eine darauf spezialisierte Anwaltskanzlei in Anspruch genommen, ist die Gefahr groß, dass es einen Markenrechts- und/oder Firmennamenrechtsinhaber mit der gleichen Marke aber älteren Rechten gibt. (Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nämlich nicht, ob gleiche oder ähnliche Marken geschweige denn Firmennamen bereits existieren.) Wenn dieser nun Widerspruch einlegt, wird Ihre Marke wieder gelöscht und Sie stehen wieder ganz am Anfang.

Risikofaktor 3:
Die Gefahr ist am größten je länger das Namensschutz-Prozedere vorangeschritten ist und je mehr Sie sich in Sicherheit wiegen. Ist die Widerspruchsfrist vorbei, werden Sie sicher die nächsten Schritte in Angriff nehmen: Der Name wird in bestehende oder neue Repräsentations- und Werbemittel integriert. Das sind hohe Kosten. Existiert nun aber auch in diesem Fall ein Marken –und/oder Firmennamenrechtsinhaber mit älteren Rechten, kann dieser auch nach der Widerspruchsfrist eingreifen: durch ein Gerichtsverfahren. Die Folgen: Sie dürfen Ihren Namen nicht mehr benutzen, die Kosten für die Repräsentations- und Werbemittel sind umsonst und müssen für einen neuen Namen ein zweites Mal getragen werden – von den immateriellen Schäden, die das Unternehmen bei einer Namensänderung erleidet einmal abgesehen. Darüberhinaus können Sie aber auch dazu verklagt werden, für die bisherige Nutzung Lizenzgebühren und /oder Schadenersatz zu zahlen. Auf jeden Fall werden Sie aber die Prozesskosten tragen müssen. In diesem Fall steigen die Namensschutz-Kosten dermaßen in die Höhe, dass Ihr Unternehmen davon bedroht sein kann.

Wie weit die Namensschutz-Kosten ausufern können oder nicht, haben Sie in der Hand. Je umfangreicher das Paket, dass Sie bei uns wählten, desto größer der Schutz.

Kurzer Exkurs zum Namensschutz

Im Gegensatz zum Logoschutz oder Produktnamensschutz ist der Namensschutz für Firmennamen nicht nur durch das Markenrecht gesichert (wenn der Name denn als Marke angemeldet wurde). Für Firmennamen gibt es einen Namensschutz Kraft Benutzung des Firmennamen. Dieses gilt allerdings nur in den Regionen, in denen Ihre Firma nachweislich Kunden hat. Darüberhinaus haben Sie kein Recht Mitbewerbern die Nutzung Ihres Firmennamens zu verbieten, sofern der Firmenname nicht nachweislich deutschlandweit benutzt wird bzw. man deutschlandweit Kundenbeziehungen nachweisen kann.

Fragen zu den Namensschutz-Kosten

Haben Sie noch Fragen zu den Namensschutz-Kosten oder grundsätzlich zum Namensschutz? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.

Markenanmeldung

Wortmarke Standard
Deutschland

299,00 €*

Markenanmeldung

Wortmarke Komplett
Deutschland

779,00 €*

Markenanmeldung

Wortmarke Komplett Ähnlichkeit
Europäische Union

2.599,00 €*

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