Geschmacksmusterverlängerung EU, europäisches Geschmacksmuster verlängern 299,00 EUR*
Europäisches Geschmacksmuster verlängern
Geschmacksmusterverlängerung für eingetragene europäische Geschmacksmuster: Prehm & Klare Rechtsanwälte beantragen die Verlängerung der Schutzdauer Ihres Geschmacksmusters beim Europäischen Harmonisierungamt für den Binnemarkt um weitere 5 Jahre.
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. - Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.
* Exklusive der Gebühren, die beim zuständigen Patent- und Markenamt entrichtet werden müssen (siehe auch unsere allg. Informationen zur Geschmacksmusterverlängerung).
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.