Beratung in Markensachen, Markenfragen, Markenrecht
Das Markenrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete (z.B. Wettbewerbsrecht, „Internet- und Domainrecht“, Geschmacksmuster- und Urheberecht) sind vielschichtig und selbst für den allgemein juristisch Vorgebildeten häufig im Zusammenhang nicht zu durchschauen.
Prehm & Klare Rechtsanwälte sind auf das Markenrecht spezialisiert und betreuen markenrechtlich tausende nationale und internationale Mandanten in Markensachen bzw. in Markenrechtsfragen.
Bei der Beantwortung von Rechtsfragen unterscheiden wir je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang zwischen einer Basisberatung und einer umfänglichen Beratung:
Die Basisberatung erfolgt z.B. zu folgenden Themen:
- Markenformen und deren Einsatzart (Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke)
- Schutzfähigkeit von Wortzeichen bzw. Bild- oder Wort-/Bildzeichen (Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis)
- Recherchearten zur Absicherung der Markenanmeldung (Wortmarken-, Bildmarken-, Firmennamen- und Titelschutzrecherchen)
- Internationalisierung einer Marke: EU-Marke und IR-Marke sowie deren Unterschiede
- Bei der Beauftragung einer Markenanmeldung Komplett wird die Basisberatungspauschale vollständig angerechnet.
- Honorar 90.- EUR*
Eine umfängliche Beratung wird in der Regel zu folgenden Themen gewählt:
- Entwicklung von Markenstrategien
- Markennamen- und Firmennamenkonflikte sowie Domainstreitigkeiten und deren Lösung
- Lösungswege nach Erhalt einer Abmahnung
- Wettbewerbskonformität von Webseiten
- Honorar 250.- EUR*/Std.
Beide Beratungsformen können Sie verbunden mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Fragestellung über nachfolgendes Formular beauftragen.
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. - Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.