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03. Februar 2012

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 18 mehr

31. Januar 2012

Wie eine Fünfjährige Marken wahrnimmt mehr

30. Januar 2012

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Markenverlängerung, Verlängerung einer Marke

Markenverlängerung: Die Schutzdauer einer deutschen Marke oder europäischen Gemeinschaftsmarke beträgt 10 Jahre. Bei internationalen Registrierungen ist gem. MMA eine Markenverlängerung auch für eine Schutzdauer von 20 Jahren möglich.

Alle Marken können beliebig oft verlängert werden. Dies geschieht durch Einzahlung der entsprechenden Markenverlängerungsgebühren. Die Frist zur Verlängerung der Marke beträgt insgesamt 6 Monate und besteht aus unterschiedlichen Abschnitten. Die Frist zur Zahlung der Markenverlängerungsgebühr beginnt am letzten Tag des Monats, in dem die Marke angemeldet wurde. Bei deutschen Marken bleiben zunächst 2 Monate Zeit, diesen Betrag ohne Zuschlag zu zahlen. Weiter verbleiben zusätzliche 4 Monate Zeit, um die Gebühr mit einem Verspätungszuschlag ans DPMA zu zahlen. Die Markenverlängerungsregelungen für EU-Marken und IR-Marken differieren hierzu leicht.

Die Marke wird im Markenverlängerungsverfahren nicht mehr erneut einer Prüfung auf ihre Eintragungsfähigkeit durch das Amt unterzogen. D.h. hat man einmal Markenschutz für einen Begriff erlangt, der später in der Weise vielleicht nicht mehr zur Eintragung zugelassen würde, kann er einem nicht mehr durch das Amt entzogen werden.

Prehm & Klare Rechtsanwälte verlängern als Ihr Vertreter die Schutzdauer Ihrer Marke (Markenverlängerung) beim zuständigen Amt.

Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.