Geschmacksmuster EU, Designschutz für Waren in Europa 499,00 EUR*
Europäische Geschmacksmusteranmeldung
- Beurteilung der grundsätzlichen Schutzfähigkeit des anzumeldenden europäischen Geschmacksmusters
- Einteilung der Warenklassen für EU-Geschmacksmuster**
- Fertigung einer europäischen Geschmacksmuster-Anmeldung und Übersendung des Antrages an das Europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
- Bei einer EU-Geschmacksmuster-Sammelanmeldung berechnen wir pro weiterem Muster einen Aufpreis von 50,00 EUR
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem HABM
- Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Geschmacksmuster-Urkunde
Bitte übermitteln Sie uns die Abbildung Ihres Musters per eMail an:eugsm@markenservice.net
Prehm & Klare Rechtsanwälte beantragen Designschutz für Ihr EU- (Geschmacks-)Muster beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Die EU-Geschmacksmuster-Anmeldung erfolgt über Prehm & Klare Rechtsanwälte als Vertreter. Sie werden EU-Geschmacksmuster-Inhaber für einen Schutzzeitraum von 5 Jahren, wenn das Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wird. Das Geschmacksmuster kann alle 5 Jahre durch Verlängerung bis zu einer Maximalschutzdauer von 25 Jahren aufrecht erhalten werden.
** sofern Sie nach Erstellung des EU-Geschmacksmuster-Warenverzeichnisses, jedoch vor Einreichung der Geschmacksmuster-Anmeldung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte beim zuständigen Patent - und Markenamt zu dem Schluss kommen sollten, Ihre europäische Geschmacksmuster - Anmeldung doch nicht durchführen lassen zu wollen, liquidieren wir für unsere bis dahin erbrachte Dienstleistung den ermäßigten Betrag von 199,- EUR*.
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. - Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.
* exklusive der Gebühren, die beim zuständigen Patent- und Markenamt entrichtet werden müssen. Die Anmeldung eines Geschmacksmusters garantiert nicht die Eintragung eines Geschmacksmusters. Ein eingetragenes Geschmacksmuster hat eine Schutzdauer von 5 Jahren.
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.