Markenanmeldung DE Startup
DE-Marke ohne Recherchen
- Überprüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für bis zu drei Klassen
- Anmeldung der Marke beim DPMA
So patentieren Sie Ihr Warenzeichen erfolgreich
Lassen Sie Ihr Warenzeichen „patentieren“ bzw. schützen. Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist das Marken- und Firmenkennzeichenrecht – früher Warenzeichen-Recht genannt. Prehm & Klare Rechtsanwälte können Ihnen mit der Erfahrung von weit über 7.000 erfolgreich durchgeführten Warenzeichenanmeldungen für Deutschland und Europa beim Warenzeichenschutz helfen.
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
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249,- EUR*
*netto zzgl. MwSt. & 900,- EUR Gebühr des EU-Markenamtes EUIPO für 2 Klassen
Weiter zur Anmeldung999,- EUR*
*netto zzgl. MwSt. & 900,- EUR Gebühr des EU-Markenamtes EUIPO für 2 Klassen
Weiter zur Anmeldung2599,- EUR*
*netto zzgl. MwSt. & 900,- EUR Gebühr des EU-Markenamtes EUIPO für 2 Klassen
Weiter zur AnmeldungUnser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
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Wir empfehlen:
Möchten Sie ein Warenzeichen patentieren, schützen lassen? Dann finden Sie hier eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die schlechte: Sie können bei uns kein Warenzeichen patentieren, schützen lassen. Es wird noch schlimmer: Sie können auch anderswo kein Warenzechen patentieren, schützen lassen. Denn der Begriff Warenzeichen patentieren bzw. schützen wird seit Mitte der 1990er Jahre von Juristen nicht mehr verwendet. Abgelöst wurde er vom Begriff „Markenanmeldung“. Der Grund liegt auf der Hand: Eine Marke kennzeichnet auch Dienstleistungen. Daher ist die Wortbedeutung Warenzeichen patentieren streng genommen zu eng gefasst. Hinzu kommt, dass ein Patent das Schutzrecht für eine technische Erfindung ist. Folglich ist die Bezeichnung Warenzeichen patentieren oder schützen lassen auch aus diesem Grunde nicht korrekt. Als Juristen müssen wir das leider so genau betrachten. Doch kommen wir jetzt zur guten Nachricht: Natürlich übernehmen wir für Sie gern die gesamte Abwicklung, wenn Sie ein Warenzeichen patentieren, schützen lassen möchten. Wir nennen es nur anders. Aber wir sind ja auch Juristen. Ihnen kann es zunächst einerlei sein, ob wir Warenzeichen patentieren bzw. schützen oder Marken anmelden.
Dass der Begriff Warenzeichen patentieren bis heute verwendet wird, hat übrigens eine lange Tradition. Schon seit Verabschiedung des Warenbezeichnungsgesetzes aus dem Jahre 1894 wurde der Begriff Warenzeichen patentieren verwendet. Das Warenzeichengesetz von 1936 hielt daran fest. Heute regelt das Markenschutzgesetz Belange, die Wort- oder Bildzeichen, die beim Patentamt eingetragen sind, von Waren anderer Wettbewerber unterscheidet und schützt. Das klingt sehr formal und juristisch. Wenn wir für Sie ein Warenzeichen patentieren lassen, werden wir uns Ihnen gegenüber verständlicher ausdrücken – versprochen.
Und das können wir konkret für Sie tun, wenn wir für Sie ein Warenzeichen patentieren lassen oder besser, wenn wir eine Marke für Sie anmelden dürfen:
Weitere Informationen zum Thema Warenzeichen patentieren lassen oder Markenanmeldung finden Sie auf den weiteren Seiten. Wenn Fragen offen bleiben, beantworten wir Ihnen diese gerne per Mail oder telefonisch. Vielleicht haben Sie ja schon bald eine gute Nachricht für uns und wir dürfen für Sie ein Warenzeichen patentieren – oder auch eine Markenanmeldung durchführen. Wir freuen uns auf Sie.