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Markenanmeldung UK nach dem BREXIT

Der BREXIT ist vollzogen!  Unionsmarken haben keine Gültigkeit mehr in Großbritannien. Ebenso gelten Internationale Registrierungen nach dem Madrider Markenabkommen mit Schutzbeanspruchung der Europäischen Union nicht mehr im Vereinigten Königreich. Für EU-Marken und IR-Marken mit Beanspruchung der EU, die zum Zeitpunkt des Brexit rechtskräftig waren, trat eine Sonderregelung mit „geklonten“ britischen Marken in Kraft. Detaillierte Informationen zu diesen UK-Marken finden Sie in unserem Kanzleiblog. 

Wenn Großbritannien, speziell England für Sie ein relevanter Markt ist, so bietet sich für den Markenschutz eine Internationalen Markenregistrierung IR-Marke in bis zu über 100 Staaten bei der WIPO an

Wir melden Ihre Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) als IR-Marke für UK/England an und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldevorgang bis zur Übersendung der Markenurkunde. Ihre IR (UK) Marke wird dann vom UK-Markenamt insbesondere für England ratifiziert und wirkt wie eine direkt angemeldete UK-Marke. Zugangsvoraussetzung für diesen Weg ist eine bereits eingetragenen DE-Basis-Marke, EU-Basis-Marke oder bereits existierende IR-Marke, die erweitert werden kann. 

 

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

Rufen Sie uns jetzt kostenlos und unverbindlich an.

Markenanmeldung UK (IR)
UK-Marke über die WIPO anmelden

  • Markenanmeldung UK nach Madrider Markenabkommen
  • Kalkulation der entstehenden Amtsgebühren
  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung und Übersetzung des Klassenverzeichnisses
  • Korrespondenz mit dem IR-Markenamt (WIPO)
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • amazon brand registry geeignet

599,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. & individuell zu errechnende Amtsgebühren

Weiter zur Anmeldung

Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.

Markenschutz UK - was man jetzt beachten muss

Für Markeninhaber ergibt sich daher folgend Überlegung. Ist Großbritannien ein relevanter Markt oder ist dort ein kurzfristiger Markteintritt geplant?

Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, dann gilt es kurzfristig einen separaten Markenschutz im Vereinigten Königreich zu erlangen, um nicht ohne Markenschutz da zu stehen.

Möglich ist einerseits die nationale Markenanmeldung beim nationalen Markenamt UK Intellectual Property Office, andererseits kann die vorhandene Unionsmarke über das Madrider Markensystem ins Vereinigte Königreich erstreckt werden.

UK-Marke oder UK Markenschutz über die WIPO?

Nicht selten werden wir gefragt, warum wir für die UK-Markenregistrierung den Umweg über die Internationale Markenregistrierung bei der WIPO empfehlen, um Markenschutz in ENGLAND (UK) zu erlangen. Denn tatsächlich wäre auch die direkte Anmeldung beim IPO GOV.UK, dem Patent- und Markenamt in England möglich.

Das Verfahren über die WIPO hat jedoch einige entscheidende Vorteile für Sie als Markenanmelder.

- Sie können das gesamte Verfahren mit einem Vertreter in Deutschland und deutschsprachig abwickeln.

- Es gibt keine zusätzlichen Kosten, die im Laufe des Verfahrens plötzlich anfallen.

- Die IR-Marke ist später problemlos um zusätzliche Staaten zu erweitern.

Zögern Sie bitte nicht uns bei Fragen oder Beratungsbedarf zum Markenschutz in United Kingdom (UK) zu kontaktieren. Lassen Sie sich unverbindlich zu den anfallenden Kosten einer Internationalen Registrierung von uns beraten. Natürlich kalkulieren wir für Sie auch ein umfangreicheres Staatenportfolio und informieren Sie über amtliche Anmeldegebühren uns notwendige Konfliktrecherchen.

Ihre Marke in der UK geschützt

Was Sie zur UK-Marke (IR) wissen müssen

  1. Die Anmeldung der UK-Marke über die WIPO erfolgt auf Basis einer sogenannten Heimatmarke (DE-Marke oder EU-Marke). Diese Marke sollte möglichst umfänglich recherchiert und frei von Konfliktmarken sein.
  2. Eine Erweiterung der Waren und Dienstleistungen über den Schutzumfang der Heimatmarke hinaus ist nicht möglich.
  3. Heimatmarke und Internationale Registrierung müssen auf den identischen Markeninhaber lauten.
  4. Die Mitnahme der Anmeldepriorität der Heimatmarke ist bei Beanspruchung von ENGLAND in Einzelfällen möglich. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und Fristen.
  5. Verzichten Sie nicht auf die Kollisionsrecherchen für UK. Die Investition von Anmeldegebühren macht nur Sinn, wenn die Eintragungschancen der Marke in UK eingeschätzt werden können. Hierzu erstellen wir Ihnen auf Anfrage schnell und unkompliziert ein Rechercheangebot.

Lassen Sie sich gerne zur UK-Markenanmeldung unverbindlich von uns beraten.

Sie benötigen Rechtsrat bezüglich Markenrecht-, Design-/Geschmacksmusterrecht- und Wettbewerbsrechtfragen. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem liefern und sofern gewünscht die Lösung Ihres Problem angehen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Markenanmeldung UK (IR)

UK-Markenschutz

Auf Basis einer Heimatmarke ist die Internationalisierung des Markenschutzes für die UK möglich. Prehm & Klare Rechtsanwälte bringen Ihre UK-Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf zur Anmeldung. Die Markenanmeldung UK bei der WIPO erfolgt über Prehm & Klare Rechtsanwälte als Vertreter.

  • Besprechung und Beratung der individuellen Markenstrategie der UK-Marke
  • Beurteilung der Schutzfähigkeit der UK Markenanmeldung
  • Ermittlung der entstehenden amtlichen Gebühren der WIPO
  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Markenanmeldung UK
    • inkl. Übersetzung und Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Basismarke ins Englische
  • Fertigung der UK-Markenanmeldung und Übersendung des Antrags an das Heimat-Markenamt
  • Führung der Korrespondenz mit dem Heimat-Markenamt und der WIPO
    • Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
    • Überwachung der Zahlungsfristen
    • Aktive Sachstandsüberwachung
    • Übersendung der Markenurkunde
    • Überwachung der Widerspruchsfrist
    • Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren werden in Absprache gesondert nach Pauschalhonorar berechnet
  • Mandantenbetreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens
  • Teilabrechnung bei vorzeitiger Mandatsbeendigung nach Maßgabe der bis dahin erbrachten Leistungen.

Bitte übermitteln Sie uns für die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke oder Bildmarke eine entsprechende Grafik über das untenstehende Upload-Feld.

Hilfe

Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!

Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung? Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.

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