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Wie lasse ich eine andere Marke löschen?

Der Antrag auf Löschung einer Marke aus dem Register eines Markenamtes ist für Jedermann, nicht nur für Markeninhaber möglich. Die Löschung kann auf Basis absoluter Schutzhindernisse, oder wegen Nichtbenutzung der Marke beantragt werden. Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen unter anderem das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft des Markenzeichens für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, täuschende Angaben und das Bestehen der Marke aus ausschließlich allgemeinsprachlichen Zeichen oder Angaben. Der Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung der Marke ist erst nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist erstmals sinnvoll. Wir prüfen die markenrechtliche Situation und bewerten die Erfolgsaussichten für ein Löschungsverfahren, formulieren die Löschungsbegründung und reichen den Löschungsantrag namens und in Vollmacht beim zuständigen Amt ein.

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

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Löschung einer DE-Marke
wegen Nichtbenutzung / Verfalls

  • Ziel: Löschung einer nicht mehr bestandskräftigen eingetragenen Marke
  • Beratung zu den Löschungsgründen. Liegen die Verfallsgründe vor?
  • Stellen des Löschungsantrages beim DPMA
  • Begründung des Löschungsantrages
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar

500,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. & 100,- EUR Verfahrensgebühren des DPMA

Löschung beauftragen

Löschung einer DE-Marke beim DPMA
wegen Eintragung trotz absoluter Schutzhindernisse

  • Ziel: Löschung einer zu Unrecht eingetragenen Marke
  • Beratung zu den Löschungsgründen. Liegen diese vor?
  • Stellen des Löschungsantrages beim DPMA
  • Begründung des Löschungsantrages
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar

1000,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. & 400,- EUR Verfahrensgebühren des DPMA

Löschung beauftragen

Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.

Löschungverfahren gegen eingetragene Marken

Ein Markenlöschungsantrag kann sich nur auf bereits eingetragene Marken beziehen. 

Markenlöschung wegen absoluter Schutzhindernisse

Markenlöschungsanträge können aufgrund absoluter Löschungsgründe nach § 8 MarkenG, nämlich Löschung aufgrund absoluter Schutzhindernisse oder auch aufgrund der Nichtbenutzung von Marken gestellt werden. 

Beispiele für absolute Löschungsgründe sind das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft eines eingetragenen Markenzeichens für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen oder auch das Bestehen einer Marke aus Zeichen oder Angaben des allgemeinen Sprachgebrauchs, also mit nicht kennzeichnenden Angaben.

Auch ein Markenlöschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse ist der Antrag wegen bösgläubiger Markenanmeldung. Bei solchen einem Löschungsantrag geht es darum, dass eine bösgläubige Markeneintragung wieder gelöscht werden soll, weil der der bösgläubige Markenanmelder beim Zeitpunkt der Markenanmeldung davon getragen wurde, mit dieser Markeneintragung einen Konkurrenten schlichtweg markenmäßig zu blockieren. Lesen Sie hierzu auch gerne in unseren FAQs zum Punkt Markengrabbing.

Markenlöschung wegen Nichtbenutzung

Die Möglichkeit der Löschung von Marken aufgrund von Nichtbenutzung soll das Register vor einer Anhäufung nicht benutzter Marken schützen. So kann man einen Löschungsantrag wegen Markennichtbenutzung nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist gegen fremde Marken stellen, sofern innerhalb diese Marke in den 5 Jahre kein einziges Mal andauernd und wirtschaftlich sinnvoll benutzt wurde. So kann man sich den scheinbar besetzten Markenraum wieder freiräumen, um ihn selbst mit einer eigenen Marke zu besetzen.

 

Wir lassen Marken löschen, damit Ihr Name weiterhin strahlt

Amtliche Gebühren für Löschungsanträge gegen fremde Marken

  • amtliche Löschungsgebühr DPMA wegen Nichtbenutzung/Verfall 100 EUR
  • amtliche Löschungsgebühr DPMA wegen absoluter Schutzhindernisse 300 EUR
  • amtliche Löschungsgebühr EUIPO wegen Nichtbenutzung/Verfall 700 EUR
  • amtliche Löschungsgebühr EUIPO wegen absoluter Schutzhindernisse 700 EUR

Hilfe

Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!

Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung? Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.

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