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Was ist ein Design / Geschmacksmuster und wie kann ich es schützen?

Das eingetragene Design, ab 01.01.2014 Geschmacksmuster genannt, verschafft dem Designinhaber das ausschließliche Recht, das Design / Geschmacksmuster zu benutzen bzw. es Dritten zu verbieten, das Design  ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Als Benutzung ist im Design-Gesetz die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, der Gebrauch von Erzeugnissen definiert. Als Design können visuell zwei- und dreidimensional darstellbare Muster eingetragen werden. Diese Designs treten uns dann häufig als geschützte Autodesigns, Modedesigns, Schmuckdesigns, Möbeldesigns und Verpackungsdesigns entgegen. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen neuen Stuhl mit unverwechselbarem Design entwickelt und möchten diesen schützen. Dann sind Sie hier genau richtig. Wir melden Ihr Design zu Pauschalpreisen, ohne versteckte Kosten deutschlandweit an. Ganz wie Sie es wünschen.

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

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Geschmacksmuster / Design DE
Geschmacksmuster / Designanmeldung Deutschland

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung Locarno-Klassifikation für das Muster / Design
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • Sammelanmeldung möglich (25,- EUR* für jedes weitere Muster / Design)

249,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & 60,- EUR Gebühren des DPMA

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Vorteile auf einen Blick

  1. Schutz vor Verlust oder Wertminderung Ihres Designs
  2. Schutz vor anderen Unternehmen sowie rechtlichen Konflikten plus Folgekosten
  3. Steigerung des Produkt- und Unternehmenswertes

Die Vorteile eines eingetragenen Designs im Detail

Bei der Kreation eines Produktes und dessen Verkaufserfolg spielt das Design eine entscheidende Rolle. Das Design transportiert Emotionen und Werte, es weckt Impulse und fördert Kaufentscheidungen. Vor allem dient das Design aber auch zur Abgrenzung zu anderen Produkten oder Marken. Diese Vorteile Ihres Designs sind aber nur dann gewinnbringend und effektiv, wenn Ihr Design auch einzigartig ist. Gibt es 10 ähnliche Produkte mit ähnlichem oder gar gleichem Design, wird dieses für Sie wertlos.

Darum ist es so wichtig, Ihr Design (vom Produktdesign bis zum Logo) schützen zu lassen. Und einen wirklich umfassenden Schutz für Ihr Design bieten Ihnen das Designgesetz sowie die dazu gehörige Verordnung.

Die Registrierung eines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt gewährt Ihnen ein maximal 25 Jahre andauerndes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung Ihres Produkts.
Durch den Schutz des eingetragenen Designs erwerben Sie das ausschließliche Recht, das von Ihnen angemeldete Design anzuwenden. Umgekehrt können Sie Mitbewerbern die Nutzung Ihres Designs verbieten und so sicher stellen, dass Ihr Design einzigartig und damit wertvoll für Ihr Unternehmen bleibt.

Vorteil eingetragenes Design im Vergleich zum Markenschutz

Ein Design wie ein Logo oder Signet kann sowohl als Marke als auch als eingetragenes Design/Geschmacksmuster registriert werden. Rechtliche Grundlage ist im ersten Fall das Markenrecht und im zweiten das Designgesetz. Der Vorteil des Geschmacksmusterschutzes/Designrechts ist sein Schutzumfang und der Umstand, dass es hier keine Benutzungsschonfrist gibt. Denn im Designrecht/Geschmacksmusterrecht definieren nicht  Waren-, Dienstleistungs- oder Branchenähnlichkeit die Grenzen oder den Rahmen des Schutzes. Stattdessen ist hier nur relevant, ob das das Muster beim informierten Benutzer einen anderen oder den gleichen Gesamteindruck erweckt.

Außerdem gibt es beim Registrierungsverfahren eines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters nicht wie bei einer Marke eine abzuwartende Widerspruchsfrist, in der Dritte gegen die Registrierung Widerspruch einlegen können. Das vereinfacht und verkürzt das Verfahren ungemein.

Schützen Sie Ihr Design

Was ist ein eingetragenes Design?

Unter eingetragenem Design -bis 31.12.2013 Geschmacksmuster genannt- versteht man eine rechtlich schützbare sogenannte ästhetische Gestaltung – also ein Design. Der Designschutz/Geschmacksmusterschutz ist demnach ein Designschutz, welcher den Inhaber eines Designs vor Ge- oder Missbrauch durch Andere schützt. Unter diesen Schutz fallen Waren oder Produktverpackungen (oder Teile davon) und Logos.

Das eingetragene Design/Geschmacksmuster wird wie die Marke auch in Waren-Klassen organisiert – hier: Internationale Locarno-Design-Klassifizierung (Locarno-Konferenz 1968). Das Locarno-Abkommen wird von der WIPO (World Intellectual Property Organisation) verwaltet.

Ob ein eingetragenes Design/Geschmacksmuster tatsächlich rechtswirksam ist, wird bei dessen Anmeldung von den zuständigen Ämtern nur rein formal geprüft. Wie wirksam der Schutz tatsächlich ist, offenbart meist erst bei einem Rechtsstreit. Wer allerdings gewisse Kriterien beachtet, kann von der Rechtswirksamkeit seines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters ausgehen:

  1. Das Design/Geschmacksmuster muss neu sein. Das heißt es darf bei Anmeldung kein weitgehend identisches Design/Geschmacksmuster existieren.
  2. Es muss eigenartig sein. Das heißt: Aus der Sicht eines Benutzers oder Betrachters muss sich das Design/Geschmacksmuster von anderen deutlich abgrenzen lassen.

Der Schutz eines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters entsteht abgesehen vom nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster letztlich mit Eintragung ins Register. Wie bei der Markenanmeldung ist Prioritätstag jedoch der Tag der Anmeldung beim betreffenden Amt.

Der Ablauf einer Designschutz-Anmeldung im Überblick

  1. Die Überprüfung des Designs
    Ein Design muss „neu und eigenartig“ sein. Wir überprüfen, ob diese Schutzvoraussetzungen für Ihr Design zutreffend sind. 
  2. Klasseneinteilung vornehmen
    Wie bei den Marken üblich, werden auch die Designs in Waren-Klassen aufgeteilt. Es handelt sich dabei um die internationale Locarno-Design-Klassifizierung.
  3. Die Anfertigung der Anmeldung
    für Ihre Designanmeldung müssen der Antrag auf Eintragung und konkrete Anmelderangaben, eine Wiedergabe des Musters und eine Erzeugnisangabe vorliegen. Bei einer Designsammelanmeldung berechnen wir je weiteres Muster einen Aufpreis von 25,00 Euro
  4. Die Designeintragung
    ist ein längerer Prozess von etwa 2 bis 3 Monaten, der durch das zuständige Amt, im Fall einer Anmeldung für Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt, durchführt wird.

Dauer des Schutzes & Gebühren für die Anmeldung

Die Gebühr von 60 Euro bei elektronischer Anmeldung wird zunächst für 5 Jahre bezahlt. Danach kann alle weitere 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr entrichtet werden, so dass der Schutz des Musters/Designs weiter besteht. Maximal kann der Schutz 25 Jahre bestehen.

Es  besteht zudem die Möglichkeit zu Design-/Geschmacksmuster-Sammelanmeldungen. Bei Sammelanmeldung von Designs/Geschmacksmustern werden mehrere Einzelanmeldungen in eine Sammelanmeldung zusammengefasst, sofern es sich um die selbe Produktgruppe / Locarno-Klasse  handelt. Die durchschnittlichen Kosten pro Design/Geschmacksmuster Anmeldung sinken dadurch erheblich: 6 Euro je Muster, mindestens allerdings 60 Euro bei elektronischer Anmeldung.

Hilfe

Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!

Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung? Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.

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